Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Das finde ich juristisch jetzt echt einen interessanten Fall (Die Unfallflucht mal aussen vorgelassen). Wie würde hier entschieden werden, kann das jemand einschätzen?
In Bezug auf was? Einstufung des Hundes? Juristisch für den Halter?
Für die Gefährlichkeitseinstufung in D sollte es ausreichend sein.
Ah sorry, ich meinte erstmal nur generell im Bezug auf die Haftung.
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Haftung greift ja immer, auch ohne schuldhaftes Handeln.
Die Frage wäre, ob dem Halter darüber hinaus eine Straftat angelastet werden kann (abgesehen vom Verlassen des Ortes).
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https://www.focus.de/panorama/poliz…obox=1759669102
Tödlicher Verlauf ganz ohne BissDas finde ich juristisch jetzt echt einen interessanten Fall (Die Unfallflucht mal aussen vorgelassen). Wie würde hier entschieden werden, kann das jemand einschätzen?
Ich finde das die Infos sehr wenig sind, dass man das einschätzen kann. Ich frage mich halt wer das alles mitangesehen hat bzw wer der Zeuge für den Vorfall war.
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Haftung greift ja immer, auch ohne schuldhaftes Handeln.
Die Frage wäre, ob dem Halter darüber hinaus eine Straftat angelastet werden kann (abgesehen vom Verlassen des Ortes).
Ja aber ich versteh schon was gemeint ist. Als Autofahrer bekomme ich fast immer in D eine Teilschuld, wenn ich ein schwächeres Mitglied des Straßenverkehrs (sei es Fahrrad oder Fußgänger) verletze.
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Genau das habe ich hier zu Hause mit meinem ehemaligen Polizisten auch diskutiert...
Er meinte, wenn ein Mensch einen anderen zusammenschlägt, ist er selbstverständlich dafür verantwortlich. Wenn nun aber der RTW der den verletzten ins Krankenhaus bringt auf dem Weg verunglückt und der Verletze stirbt, wäre er dafür nicht verantwortlich. Obwohl man dort auch argumentieren könnte, dass die Person ja nur im RTW war, weil sie zusammen geschlagen wurde.
Daher denkt er, dass man auch dem Hundehalter für den Zusammenstoß mit dem LKW und damit den Tod der Frau nicht verantwortlich machen darf.
Ich fand's auf jeden Fall sehr spannend und hoffe da gibt es noch einmal einen Bericht dazu.
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https://www.focus.de/panorama/poliz…obox=1759669102
Tödlicher Verlauf ganz ohne BissDas finde ich juristisch jetzt echt einen interessanten Fall (Die Unfallflucht mal aussen vorgelassen). Wie würde hier entschieden werden, kann das jemand einschätzen?
Eine Gefährdungshaftung sehe ich verwirklicht.
Der Hund hat lt. Artikel im Einwirkungsbereichs seines Halters die Frau angesprungen, also nicht nur seine Anwesenheit alleine hat eine Schreckreaktion ausgelöst.
Dass der Vorfall oder ob das zu einer Einschätzung 'gefährlicher Hund' reicht, keine Ahnung, da hängen ja mehrere Faktoren von ab.
Furchtbar tragisch ist das! Die Familie und Angehörigen der Frau, der LKW Fahrer
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Das finde ich juristisch jetzt echt einen interessanten Fall (Die Unfallflucht mal aussen vorgelassen). Wie würde hier entschieden werden, kann das jemand einschätzen?
Eine Gefährdungshaftung sehe ich verwirklicht.
Der Hund hat lt. Artikel im Einwirkungsbereichs seines Halters die Frau angesprungen, also nicht nur seine Anwesenheit alleine hat eine Schreckreaktion ausgelöst.
Dass der Vorfall oder ob das zu einer Einschätzung 'gefährlicher Hund' reicht, keine Ahnung, da hängen ja mehrere Faktoren von ab.
Furchtbar tragisch ist das! Die Familie und Angehörigen der Frau, der LKW Fahrer
Der Hund ist laut Artikel hochgesprungen und hat nicht jemanden angesprungen.
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Eine Gefährdungshaftung sehe ich verwirklicht.
Der Hund hat lt. Artikel im Einwirkungsbereichs seines Halters die Frau angesprungen, also nicht nur seine Anwesenheit alleine hat eine Schreckreaktion ausgelöst.Da frage ich mich aber wie Einstein51 wer denn das gesehen haben will.
Das Opfer ist tot, der LKW Fahrer ist weitergefahren und hat den Vorfall erst gar nicht mitbekommen. Und der HH, sofern es den gab (manche Hunde laufen ja auch ganz alleine durchs Dorf), ist flüchtig.
Der Hund soll hochgesprungen sein, heißt er hat die Frau nicht angesprungen/berührt. Ist auch nochmal ein Unterschied.
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Ja so ist das mit Einschätzungen durch Artikel ... Hund springt an und im weiteren Verlauf ... Hund springt hoch ...
Deshalb gibt es Ermittlungen, deren Ergebnisse bestenfalls zu Aufklärungen eines Unfallhergangs beitragen können! -
der LKW Fahrer ist weitergefahren und hat den Vorfall erst gar nicht mitbekommen.
Da steht, "hat zunächst nichts bemerkt, ist aber später zurückgekommen".
Da steht auch, "nach bisherigen Stand der Ermittlungen". Also hat die Polizei anscheinend eine Aussage von irgendjemanden, die auch eine Person mit einem Hund vor Ort gesehen hat.
- Vor einem Moment
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