Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Ja so ist das mit Einschätzungen durch Artikel ... Hund springt an und im weiteren Verlauf ... Hund springt hoch ...

    Deshalb gibt es Ermittlungen, deren Ergebnisse bestenfalls zu Aufklärungen eines Unfallhergangs beitragen können!

    Eher umgekehrt. Es wurde immer vom hochspringen geredet und laut den Ermittlungen habe sich die Frau dann erschreckt und ist gestolpert.

    Kann auch sein dass die Polizei mehr weiß sich aber noch bedeckt hält.

    Und es kann auch mehr Zeugen geben, so wie ich das herausbekommen habe war das mitten am tag in einem eher belebten Gebiet.

  • Der Hund hat lt. Artikel im Einwirkungsbereichs seines Halters die Frau angesprungen, also nicht nur seine Anwesenheit alleine hat eine Schreckreaktion ausgelöst.

    Im Artikel steht - wie Zurimor schon richtig anmerkte - dass der Hund in Richtung der Frau gesprungen ist, und die dadurch ausgelöste Schreckreaktion zum Straucheln der Frau führte, weshalb sie auf die Straße fiel und dort von dem LKW erfasst wurde.

    Es gab mal einen ähnlichen Fall, wo ein Passant aufgrund eines gegen einen Zaun springenden Hundes auch vor Schreck auf die Straße auswich, zu Fall kam und sich dadurch schwer verletzte.

    Das Gericht sah darin eine übermäßige, also der Aktion des Hundes nicht angemessene, Schreckreaktion des Verunfallten, der Halter des Hundes wurde von jeglicher Haftung freigesprochen.

    Ob die damaligen Umstände mit dem jetzigen Fall vergleichbar sind, und der Fakt dass der Hund nicht taktil geworden ist, sondern das Straucheln der tödlich Verunglückten allein durch ihre Schreckreaktion verursacht wurde in diesem Fall auch ausreicht, um diese Schreckreaktion als übermäßig zu bewerten und den Halter damit von jeglicher Haftung zu befreien, weiß ich nicht.

    Ich könnte mir vorstellen, dass unter bestimmten Umständen eine Fahrlässigkeit des Halters vorliegt.

    Einen Unterschied könnte z. B. machen, wie kurz der Hund gehalten wurde, und mit welchem Abstand Hund und Halter zu dem Unfallopfer waren, ob bei dem Hund mit einer solchen Reaktion zu rechnen war und das beim Führen des Hundes vernachlässigt wurde etc.

    Der Fakt der Unfallflucht lässt allerdings Rückschlüsse auf das Verantwortungsbewusstsein des Halters zu, und allein dafür sollte es Konsequenzen für den Halter geben, auch hinsichtlich seiner Haltungsbefugnis für diesen Hund/Hunde allgemein.

  • Ah sorry, ich meinte erstmal nur generell im Bezug auf die Haftung.

    Hm, die (verunfallte) Frau dürfte nicht schuldig sein; die Frage ist, was mit dem LKW-Fahrer ist:


    https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/news/unfall-nach-hundegebell/

    (dort vor allem relevant der zu geringen Abstand zum Seitenstreifen von ca. 50cm -- wie war das hier?))

    Hier lief die Frau auf dem Bürgersteig und fiel auf die Straße.

    Im oben verlinkten Fall gab es keinen Bürgersteig, die Frau lief auf der Straße (am Rand) und wich auf die Straße aus, als der Hund sie plötzlich anbellte. Das Auto hatte nicht ausreichend Sicherheitsabstand zur Frau eingehalten, sonst hätte ihr Ausweichen nicht zum Fahrzeugkontakt geführt - so versteh ich das.

  • Das Gericht sah darin eine übermäßige, also der Aktion des Hundes nicht angemessene, Schreckreaktion des Verunfallten, der Halter des Hundes wurde von jeglicher Haftung freigesprochen.

    Könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall der Zaun maßgeblich zu dieser Einschätzung geführt hat. Der Halter hat seinen Hund damit ausreichend gesichert und kann auch nach meinem Verständnis dann nicht für eine (überzogene) Schreckreaktion des Passanten verantwortlich gemacht werden.

    Und darüber kann man dann im aktuell Fall diskutieren, ob allein die Tatsache, dass der Hund durch die Leine grundsätzlich gesichert war (falls es so war) und ein Kontakt damit ja auch offenbar verhindert wurde, ausreicht, um auch hier den Halter aus der Haftung zu nehmen.

    Umso mehr würde aber auch ich den Halter für seine Flucht in Regress nehmen. Unfassbar, so ein Verhalten.

  • Falls der Hund die Frau gar nicht berührt hast, kann auch eine Reaktion des Halters für den Schreckmoment gesorgt haben. Eine plötzliche Bewegung um den Hund zurückzuhalten, vielleicht mit nem lauten Kommando.

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