Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Über diese Hunde reden wir ja hier nicht. Hunde, die nicht "therapierbar" sind, darf man heute schon einschläfern.
Die Frage ist, was passiert mit der Anzahl an Hunden, wo die Hundehaltung nicht so verlief wie der Besitzer sich das vorstellte und der Hund aus dem Ruder lief? Einfach einschläfern und neuer Hund? Und nein, ich glaube nicht daran, dass das Einschläfern ein "heilsamer" Prozess für den Halter wäre. In der Regrl ist dann doch einfach nur die Belastung des Hundes weg und man hat wieder Kapazitäten für anderes. Und für den Hund war es sicher auch besser ...
Ist doch aber bei einer Abgabe auch nicht anders.. ist der störende Hund weg, schafft man sich ganz schnell den nächsten an.,
Noch was zum Thema Kosten der Unterbringung: wenn der Halter bei einer Abgabe nicht die vollen Unterbringungskosten tragen kann, fände ich es durchaus angebracht, ihn so lange der Hund lebt mit einem Teil seines Einkommens an den Unterbringungskosten zu beteiligen. Ähnlich wie zb auch die Grundstückseigentümer beteiligt werden, wenn ihre Grundstücke erschlossen werden. Ist dann was anderes, als die Verantwortung für den Hund noch tagtäglich selbst zu tragen, aber immerhin hat der Hund dann noch eine „Fußnote“ im Leben seines ehemaligen Halters. Und hätte vlt auch den Nebeneffekt, das man sich eine Neuanschaffung besser überlegt. Allein schon, wenn das Geld vlt nicht mehr so locker sitzt.Fänd ich jedenfalls deutlich sinniger, als wenn das alles immer auf Kosten der Allgemeinheit geht.
Genau. Bei einer Abgabe ist das genauso. Wirklich abgeben kann man solche Hunde ja auch nicht wirklich häufig noch. Daher ist das doch eher Theorie, dass sich der Halter mit einer Abgabe der Verantwortung entledigen kann. Und wenn, dann lief das auch schon früher häufig so: Entweder ihr nehmt ihn oder er wird eingeschläfert.
Die Verantwortung für den Hund liegt beim Halter und da soll sie auch bitteschön bleiben. Und nur wenn der Halter nicht mehr in der Lage ist, finanziell oder tatsächlich für den Hund zu sorgen, dann sollte die Gemeinschaft einspringen, aber eben auch nur unterstützend.
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Das ist jetzt kein Werturteil sondern rein pragmatisch:
Ein weiterer Nachteil davon, dass gefährliche Hunde nicht "einfach so" abgegeben werden können, ist auch, dass Menschen gezwungen sind, einen Hund im Alltag zu händeln, dem sie nicht gewachsen sind. Das birgt ja auch Risiken: Wer keinen Zwinger hat, kann den Hund auch nicht in einem Zwinger unterbringen.
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Und nur wenn der Halter nicht mehr in der Lage ist, finanziell oder tatsächlich für den Hund zu sorgen, dann sollte die Gemeinschaft einspringen, aber eben auch nur unterstützend.
Nein. Gemeinschaft kann nicht für alles Gerade stehen. Kostengünstiges einschläfern wäre dann angebracht.
Einen gefährlichen Hund zu halten ist btw nicht teuer. Es ist zeitaufwendig und einschränkend, aber nicht teuer. Ach ja und die Gefährdung nicht zu vergessen. -
Ist doch aber bei einer Abgabe auch nicht anders.. ist der störende Hund weg, schafft man sich ganz schnell den nächsten an.,
Noch was zum Thema Kosten der Unterbringung: wenn der Halter bei einer Abgabe nicht die vollen Unterbringungskosten tragen kann, fände ich es durchaus angebracht, ihn so lange der Hund lebt mit einem Teil seines Einkommens an den Unterbringungskosten zu beteiligen. Ähnlich wie zb auch die Grundstückseigentümer beteiligt werden, wenn ihre Grundstücke erschlossen werden. Ist dann was anderes, als die Verantwortung für den Hund noch tagtäglich selbst zu tragen, aber immerhin hat der Hund dann noch eine „Fußnote“ im Leben seines ehemaligen Halters. Und hätte vlt auch den Nebeneffekt, das man sich eine Neuanschaffung besser überlegt. Allein schon, wenn das Geld vlt nicht mehr so locker sitzt.Fänd ich jedenfalls deutlich sinniger, als wenn das alles immer auf Kosten der Allgemeinheit geht.
Das hört sich in der Theorie nett an.
Es rechtlich sauber in die Praxis umzusetzen ist halt nicht so einfach. Behält der Besitzer dann das Eigentum am Tier? Wenn nicht, wie will man ihn zwingen, es mitzufinanzieren? Wenn ja, wer leistet den Verwaltungsaufwand und den Nervenkrieg, wenn es um Entscheidungen zur Weitervermittlung, ärztlicher Versorgung, Einschläferung geht? Wer kümmert sich bei ausbleibender Zahlung ums Inkasso?
Die Kosten für Abgabetiere gehen nicht zu Lasten der Allgemeinheit, die gehen zu Kosten der Menschen, die wohlwollend/idealistisch genug sind, für Tierschutz zu spenden und sich dafür einzusetzen. Jede Orga mit eigenem Konzept.
Es gibt bestimmt Orgas, bei denen im Ideal die Erwachsenenerziehung und die Kampfkraft so weit mit drinstecken, dass die sich diesen Krampf antun. Die, die ich kenne, haben zwar schon an sowas überlegt, das aber ganz schnell verworfen. -
Wo verursacht ein schwieriger Hund denn kosten die eine normale Hundehaltung nicht verursachen würde??
In einer Welt wo es normal ist hochallergische Qualzuchten zu kaufen ist das doch ein absolutes Scheinargument.
Ja, ein Trainer kostet Geld. Etwas was sich ein normaler Hundehalter sowieso leistet und was genauso für viele anderen Themen anfallen kann und vor einer Hundeanschaffung bedacht sein sollte. Ansonsten tut es ja auch Management und ein günstiger Verein. Es muss am Ende auch kein Trainer sein nur damit der Hund existiert ohne jemanden zu beschädigen.
Da gibt es genug Krankheiten die weitaus mehr Kosten verursachen kann und die man genauso einplanen muss, wenn man sich für ein Lebewesen entscheidet. -
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Und nur wenn der Halter nicht mehr in der Lage ist, finanziell oder tatsächlich für den Hund zu sorgen, dann sollte die Gemeinschaft einspringen, aber eben auch nur unterstützend.
Nein. Gemeinschaft kann nicht für alles Gerade stehen. Kostengünstiges einschläfern wäre dann angebracht.
Einen gefährlichen Hund zu halten ist btw nicht teuer. Es ist zeitaufwendig und einschränkend, aber nicht teuer. Ach ja und die Gefährdung nicht zu vergessen.Kostengünstiges Einschläfern widerspricht aber dem Tierschutzgesetz.
Teuer wird es dann, wenn man den Hund nicht mehr selbst halten kann oder will und in eine entsprechende Betreuung geben muss. Da sprechen wir dann von ab 1000EUR monatlich.
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Den Hunden tut man keinen Gefallen, wenn man die den Rest des Lebens in nen Zwinger sperrt, weder im Tierheim noch bei Lieschen Müller im Garten (wo dann die Nachbarn vom Gebell genervt sind) . Genauso wenig wie wenn die in so Einrichtungen wie der Hundehölle gebracht werden.
Zwinger bauen kostet Geld, ein als gefährlich eingestufter Hund kostet mehr Hundesteuer, Maulkorb, vernünftige Leine kostet Geld. Trainer kostet Geld und der muss sich dann auch mit dem Hund auseinandersetzen.
Aber nehmen wir mal an der Halter lebt mit seinem gefährlichen Hund in ner Mietswohnung im Mehrfamilienhaus . Wenn der Halter mit dem Hund dann schlicht überfordert ist, den vielleicht nicht körperlich halten kann , dann muss der Hund doch da irgendwie weg, nicht um dem Halter zu helfen, sondern um die Nachbarn nicht zu gefährden. Es nützt doch dem verletzten Kind nichts, wenn man hinterher sagen kann, ja der Halter ist schuld. Ist der vielleicht, aber wenn der Halter den Hund vorher hätte loswerden können, währ dem Kind mehr geholfen. Klar am Besten hätte der Halter sich den Hund nicht geholt...
Ich weiss nicht wie realistisch es ist Hundevermittlung und Hundeanschaffung besser zu regulieren. Wer grosse, schwere Hunde nach D importiert , sollte die Hunde auch wieder zurücknehmen müssen . Dann würden vielleicht weniger Hunde als vermeintliche Retriever-Mischlinge importiert. Oder man sollte zumindest nachweisen können müssen, das da ein Labrador oder Golden Retriever beteiligt war . Ansonsten sind es halt einfach Mischlinge .
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Die Frage ist immer, wer und was bestimmt ob der Hund so gefährlich ist, dass er eingeschläfert werden muss. Und wenn es leichter gemacht wird, wird dann die Entscheidung leichter gefällt?
In den USA ist es ja leichter Hunde einzuschlafen, ich sehe aber nicht dass die HH vernünftiger sind eher das Gegenteil.
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In den USA ist es ja leichter Hunde einzuschlafen, ich sehe aber nicht dass die HH vernünftiger sind eher das Gegenteil.
Es ist nahezu im gesamten nicht-deutschsprachigen europäischen Ausland leichter, gefährliche Hunde einschläfern zu lassen.
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Es ist und bleibt ein Teufelskreis!
Und es bleiben auch immer wieder Fragen offen, ab wann ist ein Hund ein 'störender' Hund?
*Sascha* hat ja schon einiges aufgezählt!
Sollen Tierärzte hier nach:
Wenn man es so extrem verbockt hat und keine Kapazitäten für Training und Unterbringung hat muss man halt den letzten Gang gehen und einschläfern lassen.
Euthanasie wieder völlig offiziell -ja ich weiß, dass man auch heute diesbezügl fündig wird- durchführen? Rein nur nach Besitzerangaben 'ist ein störender Hund'? Dem müsste ja auch eine Änderung des TSchG voraus eilen?
Die Einfuhr gezielt von bestimmten Tierschutzhunden zu beschränken, würde evtl. auch nur ein verschieben zu anderen Rassen/Mixen bedeuten. Sind die HSH Mixe nicht mehr in Vermittlungen, kommen halt alle Schäferhundartigen dran usw.
Hundehaltung ist freiwillig und in den überwiegenden Fällen (berufl. Einsatz außen vor lassend!) eine private Angelegenheit.
Vor einer Hundeanschaffung mit relativer Sicherheit -wem auch immer ggü.-ein Versprechen abgeben, dass man Zeit des Hundelebens immer nach bestem Wissen und Gewissen mit Einsatz seines Verstandes, der körperlichen Verfassung und selbstverständlich auch aller vorhandener finanzieller Mittel alles tut um jedweden Schaden abzuwenden, ist irreal! Das kann ich zu mir persönlich sagen, aber mehr auch nicht.
Sind Unterbringungskosten bei Besitzwechsel noch vorhanden? Oder müssten eine Kostenübernahme betreffend andere Vertragsmodelle geschlossen werden, als der bei einer endgültigen Abgabe? Dann stünde der Hund für Zeitraum xy auch nicht in der Vermittlung. Eine Beschlagnahmung z.B. ist nicht ein sofortiger Besitzerwechsel!
Grundstückseigentümer werden auch nur solange an Erschließungskosten ihrer Grundstücke mit einbezogen, solange sie Grundstückseigentümer sind! Nur um bei dem genannten Beispiel zu bleiben.
Eine Solidaritätskasse (gibt es z.B. im Jagdbereich/Hegegemeinschaften) unter uns Hundeliebhabern wäre eine Möglichkeit. Nicht fix für 'störende Hunde', sondern in Gänze für in Not geratene HH. Das liest sich aber natürlich sehr romantisch und was habe ich mit Kosten Anderer zu tun die es verbockt haben, wird ein mancher sagen.
Wobei man nüchtern betrachtet in der privaten Tierkrankenversicherung auch Kosten mit übernimmt, die man nicht direkt verursacht hat, nämlich die einzustufende Schadenklasse seines Hundes der Rassezugehörigkeit wegen. Auch wenn es ein absolut gesundes Tier ist, zahlt man die Schadenklasse der gesamten Rasse mit. ABER es ist eben auch eine reine Privatangelegenheit für seinen Hund eine Tierkrankenversicherung abzuschließen.
usw.
Es ist und bleibt ein Teufelskreis!
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