Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Es ist und bleibt ein Teufelskreis!


    Und dann ist halt die Frage: Ist das Problem - auf die Masse aller Hundehalter betrachtet - so gravierend, dass dieser Teufelskreis angegangen werden muss? Oder nimmt man für das Recht auf freie Entfaltung Aller in Kauf, dass es Fälle gibt und geben wird, bei denen es schief geht und Mensch und Hund darunter leiden.

    Der Staat hält sich aus dem Thema so lange raus, bis es nötig wird, zur Gefahrenabwehr zu regulieren. Und private Solidarität gibts bisher nur auf freiwilliger Basis. Ich bezweifle auch, dass sowas wie eine zusätzliche verpflichtende Hundesteuer für Tierschutzangelegenheiten oder eine verpflichtende Hundehalter-Privatabgabe-Versicherung im Schnitt gut ankommen würde. Und Letzteres freiwillig? Hmh. Ich bin durchaus sehr spendewillig, aber so eine Versicherung würde ich recht sicher nicht abschließen.

  • Ich auch nicht!

    Im Gegenteil, ich teile oft genug mit, dass ich weitergehende regulierende Eingriffe staatlicher Seite nicht gut heiße, es braucht keine weitere.

    HSt kann nicht verpflichtend verteilt werden. Diese Aufwandsteuer wird zur Finanzierung aller kommunaler Aufgaben verwendet!

    Verpflichtend und freiwillig beißt sich, das kann niemals wohlwollend einher gehen.

  • Es ist und bleibt ein Teufelskreis!


    Und dann ist halt die Frage: Ist das Problem - auf die Masse aller Hundehalter betrachtet - so gravierend, dass dieser Teufelskreis angegangen werden muss?

    Und da sage ich z.B. Ja, weil die vorhandenen Kapazitäten erschöpft, Tierheime überlastet sind. Andere sagen, dann muss man eben Hunde töten. So setzt jeder seine Prioritäten anders. Klar ist, wenn man im größeren Stil Hunde töten will, dann muss man das TschG ändern. Ob das dann im Einklang mit Artikel 20a Grundgesetz wäre, muss man sehen. Ich empfände es als einen gesellschaftlichen Rückschritt.

    Natürlich wird es immer Hunde geben, die durchs Raster fallen. Aber es gibt doch auch Kapazitäten für solche Hunde, nur eben einfach nicht genug. Aber das ist auch so eine ewige Diskussion hier im Dogforum und da hat eben jeder seine Meinung zu.

    Ich kann nur dieses, Hunde die nicht zu handeln sind, Hunde, die nur geschiebert werden können usw. nicht mehr hören. Kann man sich alles schönreden, aber die absolute Mehrzahl der Hunde, die durch das System fallen und über sind, die könnten eben durchaus ein eigentlich normales und erfülltes Hundeleben führen.

  • Ich auch nicht!

    Im Gegenteil, ich teile oft genug mit, dass ich weitergehende regulierende Eingriffe staatlicher Seite nicht gut heiße, es braucht keine weitere.

    HSt kann nicht verpflichtend verteilt werden. Diese Aufwandsteuer wird zur Finanzierung aller kommunaler Aufgaben verwendet!

    Verpflichtend und freiwillig beißt sich, das kann niemals wohlwollend einher gehen.

    Sehe ich ähnlich.

    Eine angenommene freiwillige „Solidaritätsversicherung“ hätte neben echten Startschwierigkeiten (Akzeptanz, und wie will man da vernünftig das Risiko berechnen?) noch folgendes Problem, weswegen sie für mich wahrscheinlich auch nicht in Frage käme: Wo würden die die abgegebenen Tiere unterbringen? Gäbe es dann eigene möglichst günstige „Verwahranstalten“ für Versicherungsfälle? Ich würde nicht wollen, dass eine auf Kostenreduzierung und Gewinnerzielung ausgerichtete Organisation die Betreuung meines Tiers übernimmt.

  • Eine bundeseinheitliche Datenbank, in der alle Hunde registriert sind, ist zunächst einmal die grundsätzliche Voraussetzung für Alles.

    Eine empfindliche Geldstrafe für diejenigen, die ihre/n Hund/e nicht angemeldet haben.

    Damit wäre z. B. ein Instrumentarium für illegal eingeführte Hunde vorhanden.

    Das "Schiebern" von Hunden wäre nicht mehr möglich.

    Damit wäre auch eine Grundlage vorhanden, um für andere Bereiche auch mal aussagekräftige Daten zu sammeln, Beißstatistiken z. B.

    Wenn dann noch die vorhandenen rechtlichen Grundlagen durchgeführt werden, und es z. B. bei Verstößen gegen Auflagen auch entsprechende Konsequenzen gäbe, könnte überhaupt erst mal geschaut werden, ob überhaupt ein weiterer Handlungsbedarf besteht.

    Existiert dann tatsächlich ein weiterer Handlungsbedarf, kann immer noch überlegt werden, an welcher Stelle dieser Handlungsbedarf besteht, und wie man diesen umsetzt ohne direkt alle Hundehalter zu sanktionieren.

    Die Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde fände ich aber gerecht. Zumindest in NRW gibt es nur eine Pflicht für Hunde nach der Vorgabe 20/40 (ab 20 Kilo Gewicht und/oder ab 40cm Schulterhöhe).

    Das empfinde ich als unfair, weil auch kleinere/leichtere Hunde genauso großen Schaden verursachen können wie große Hunde (Verkehrsunfälle, Unfälle durch das Jagen von Wildtieren, aber auch schwere Verletzungen wenn es richtig blöd läuft, mal als Beispiele).

    Fundhunde dürfte es deutlich weniger geben, weil diese sich über den Chip zum letzten (registrierten) Halter zuordnen lassen.

  • Was ein Verwaltungsapparat das bei 16 verschiedenen HundeV und ca. 10,5 Millionen Hunden wäre

    Die Schweiz hat deutlich mehr als 16 Kantone, und es geht. Geben halt alle Gemeinden die Daten in die nationale Datenbank. Bzw der Halter macht das teilweise selber. Für Autos dürfte es in D ja auch ein eine einheitliche Datenbank geben, das ist nicht viel anders.

  • Hier in Berlin klappt es innerhalb eines Bundeslandes nicht mit der Eintragung ins Hunderegister. Auch, dass Nichtanmeldung eine OWI darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden kann, schreckt ca. 50% der steuerlich erfassten Hundehalter nicht ab.

  • Ich wüsste tatsächlich auch nicht, was es im Mindesten gegen das Problem ausrichten sollte, dass Menschen mit sachgerechter Ausbildung oder weiterer Haltung ihrer Hunde überfordert sind.

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