Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • "Ein Mann war am 10. November 2022 in Wien-Floridsdorf am Heimweg von der Arbeit, als ihm Am Spitz ein nicht angeleinter Terriermischling in den linken Unterschenkel biss. Im Vorjahr erlitt der 37-Jährige dann mehrere Schlaganfälle und lag zwei Wochen im Wachkoma, wobei ein medizinisches Gutachten einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Biss und den Folgen feststellte."


    https://wien.orf.at/stories/3267947/

  • Das ist unfassbar.

    Das s. g. Schmerzensgeld ist ja wohl ein Witz.

    Ich würde das genannte Schmerzensgeld als Anteil des Hundehalters einstufen und da wäre ich schon so in etwa in der Größenordnung. Da sehe ich persönlich "nur" die reinen Bissverletzungen und deren Behandlung, also 3 Monate Krankenstand + Schmerzen + Aufwand.

    Die weiteren Folgen Schlaganfall und Wachkoma würde ich eher einer nicht ausreichenden Behandlung zuschreiben und damit auf Seiten des behandelnden Arztes sehen. Interessant wäre da auch für mich, was bei der Ermittlung gegen den Mediziner rauskommt.


    Was ich nicht verstehe, ist, dass das Hundehaltungsverbot auf 3 Jahre begrenzt ist - und das vor allem unter Berücksichtigung von "bereits mehrfach gebissen" und der "Beeinträchtigung des Angeklagten". Gerade aufgrund der Tatsache, dass der Hund mehrmals beissen konnte, also vom Halter über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend kontrolliert wurde, spricht für mich für ein dauerhaftes Verbot.

  • Das Thema kam ja auch schon bei der Situation, wo drei Staffs eine Joggerin angegriffen und sie getötet haben, auf.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt die aktuelle Gesetzlage dies noch nicht her. Anscheinend muß erst dort sich was ändern, damit auch ein lebenslanger Hundehaltungsverbot greifen kann?

  • Das Thema kam ja auch schon bei der Situation, wo drei Staffs eine Joggerin angegriffen und sie getötet haben, auf.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt die aktuelle Gesetzlage dies noch nicht her. Anscheinend muß erst dort sich was ändern, damit auch ein lebenslanger Hundehaltungsverbot greifen kann?

    In Wien ist die Rechtslage nicht die Gleiche wie in Oberösterreich, meine ich.


    Ich denke auch, dass hier die Beeinträchtigung des Halters eine Rolle spielt. Ggf. auch, dass die schwerwiegenden Konsequenzen für den Geschädigten ja wirklich eine Verkettung unglücklicher Umstände waren.


    Wäre interessant zu wissen, wie hier bzgl. Schadensersatz weiter vorgegangen wird.

  • Geht es da bei der Bemessung nicht auch um die finanziellen Mittel des "Schädigers"? Der Mann hat schließlich eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis und dürfte Mindestsicherung beziehen.

  • https://www.ffh.de/nachrichten…-und-kommt-in-klinik.html


    Ich erwartet, dass da bereits eine Maulkorbpflicht herrscht... die wird aber sicher schnell nachkommen. Damit hätte ich auch keine Probleme, bei Gondeln, Bussen, Zügen gibt es das ja zum Großteil bereirs, warum nicht auch bei Schiffen und Fähren? Wäre nur fair.


    Und ja, ich finde es natürlich schöner, wenn mein Hund ohne Maulkorb in der Öffentlichkeit sein darf, vor allem weil er nett ist. Aber wenn Einzelne ihre Hunde nicht schützen oder angemessen sichern können... lieber so, als ein Hundeverbot.

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