Der "gefährliche" Hund Teil 3
-
Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
-
-
Der Interpretationsspielraum ist ja immer groß und Hunde dürfen sich in meiner Welt auch „wehren“.
Aber nur runterbeugen und sei es noch so trampelig und übergriffig und dann direkt beißen. Puh, dass sehe ich auch als Körperverletzung an.
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Der "gefährliche" Hund Teil 3 schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.
Jeder kann Anzeige erstatten. Du meinst den Strafantrag. Das laeuft ueber das Opfer.
Aber auch da gibts Ausnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html
-
Wird vermutlich von Amts wegen verfolgt
Nein, fahrlässige Körperverletzung ist strafrechtlich ein Antragsdelikt. Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.
Bei einem Hundebiss im öffentlichen Raum halte ich es für gut möglich, dass Ermittlungen wegen öffentlichen Interesses aufgenommen werden, das geht auch ohne Strafantrag.
-
Das Ding is halt dass ein Hund heutzutage in so einer Situation nicht mehr beißen darf.
Früher hätte man gesagt : Tja selber Schuld.
Heute heißt es : Der Hundehalter hat den Hund so zu führen dass er niemanden belästigen oder gefährden kann.
Und wenn ich weiß dass ein Hund in solchen Situationen Probleme hat, dann Schirme ich ihn ab, halte die Person wenn möglich davon ab und wenn ich Zweifel daran habe das hinzubekommen ( oder einen Hund habe der gleich beißen würde ) Pack ich nen Maulkorb drauf weil ich leider für die Dummheit anderer mitdenken muss ( is wie im Straßenverkehr).
Muss einem nicht gefallen is aber so. Das is ne Pille die man heute als HH halt schlucken muss.
-
Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.
Nein, das sehe ich entschieden anders. Wenn mein Hund massiv verletzt, weil jemand sich nicht 100% akkurat hündeflüsterisch verhält, dann muss ich da einen Maulkorb draufsetzen und/oder den Hund so führen und abschirmen, dass kein Mensch überhaupt durch Drüberbeugen in seinen Nahbereich gerät.
-
-
Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.
Nein, das sehe ich entschieden anders. Wenn mein Hund massiv verletzt, weil jemand sich nicht 100% akkurat hündeflüsterisch verhält, dann muss ich da einen Maulkorb draufsetzen und/oder den Hund so führen und abschirmen, dass kein Mensch überhaupt durch Drüberbeugen in seinen Nahbereich gerät.
Zumal das mit dem Drüberbeugen keineswegs Allgemeinwissen ist. Ich hab davon das erste Mal gehört, nachdem der Hund eingezogen war. Alle Tierarzthelferinnen in unserer Praxis machen das. 70 % aller Hundehalter*innen, die ich so sehe. Eine Bekannte schwört Stein und Bein, ihr Kleinhund findet das toll, wenn man sich über ihn beugt, dann fühlt er sich geborgen. Woher soll das ein Laie dann wissen?
-
Woher soll das ein Laie dann wissen?
Absolut. Dann gibt es noch Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen im Bewegungsablauf. Man darf den Hund einfach nicht machen lassen, bzw. ist selbst für den Abstand verantwortlich, wenn der Hund so etwas nicht aushält im Sinne von im Rahmen deeskalierend selbst aus der Situation geht zB. Sonst ist der Hund ohne Maulkorb und Leine in meine Augen nicht öffentlichkeitstauglich.
-
Triggerwarnung: Es geht um Hundekämpfe
Das von der Polizei veröffentlichte Videomaterial ist angeblich entschärft.
Ich hab’s (noch) nicht angesehen, weil es mir schlicht das Herz bricht.
Die armen Hunde. Ich hoffe, alle Verantwortlichen werden gefasst und verurteilt.
-
Kurz zu dem Vorfall in Wismar.
Die Frau wollte mit dem Hund spielerisch interagieren.
Mutmaßung meinerseits - er hatte Beute (vielleicht einen Ball) und sie bückte sich, um diesen aufzuheben.
Und da ist es gekippt...
Kann so passiert sein, muss aber nicht.
Es ist auf jeden Fall sehr schlimm und ich wünsche der Frau das Allerbeste und eine folgenlose Wundheilung.
-
Der Interpretationsspielraum ist ja immer groß und Hunde dürfen sich in meiner Welt auch „wehren“.
Aber nur runterbeugen und sei es noch so trampelig und übergriffig und dann direkt beißen. Puh, dass sehe ich auch als Körperverletzung an.
Darum ging es mir ja nicht. Dass der Hund in dieser Situation nicht hätte zubeißen sollen und wahrscheinlich besser abgesichert hätte werden müssen, das unterschreibe ich sofort. Mir ging es nur darum, dass ich keinen Hundehalter dafür anzeigen würde, wenn ich auf einem gemeinsamen Spaziergang von seinem Hund gebissen werden würde. Insbesondere dann nicht, wenn ich den Kontakt zum Hund selber gesucht habe.
Das wird nur verfolgt und aufgenommen, wenn das Opfer dies anzeigt.
Jeder kann Anzeige erstatten. Du meinst den Strafantrag. Das laeuft ueber das Opfer.
Aber auch da gibts Ausnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html
Okay, ich hatte immer abgespeichert, dass nur das Opfer den Antrag stellt. Wenn die Staatsanwaltschaft eigenständig Ermittlungen aufnimmt, dann ist das Opfer dafür natürlich nicht verantwortlich. Für mich ist es einfach echt abstrus für den Halter eines Hundes eine Strafe zu fordern, weil der Hund mich in einem von mir gesuchten Kontakt gebissen hat. Das war hier ja keine Situation in der ein Unbeteiligter gebissen wurde. Mir geht es dabei auch nur um den strafrechtlichen Aspekt. Eine Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes durch das Amt steht dazu absolut nicht im Widerspruch.
Also wenn ich mit jemandem spazieren gehe und mich dann über den anderen Hund beuge. Dann wäre es für mich echt das letzte den anderen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Verrückt.
Nein, das sehe ich entschieden anders. Wenn mein Hund massiv verletzt, weil jemand sich nicht 100% akkurat hündeflüsterisch verhält, dann muss ich da einen Maulkorb draufsetzen und/oder den Hund so führen und abschirmen, dass kein Mensch überhaupt durch Drüberbeugen in seinen Nahbereich gerät.
Ich will gar nicht absprechen, dass hier Fehler vom Hundehalter gemacht worden sein könnten. Trotzdem kann man, wenn man mit seinem Hund gemeinsame Aktivitäten mit anderen Menschen oder Hunden unternimmt, niemals gänzlich ausschließen, dass es zu Vorfällen kommen könnte. Diese Gefahr besteht einfach immer, wenn ich meinen Hund (oder auch ein anderes Tier) in den Kontakt mit seiner Umwelt treten lasse und Kontakt zulasse.
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!