Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21
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Gast41354 -
1. Juni 2023 um 08:34 -
Geschlossen
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Wenn du ein Tier verkauft hast, und Geld geflossen ist, hast du keinerlei Ansprüche mehr daran.
Willst du es wieder holen, kannst du froh sein, wenn man es dir so wieder raus, ohne das etwas bezahlen musst.
Gibt der Käufer das Tier an dich zurück, musst du eigentlich nur das Geld zurück geben, wenn etwas vertraglich geregelt ist, oder ein Mangel(wurde als Kinderlieb Insert, aber beißt) vorliegt.
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Wenn ich ein Tier offiziell verkaufe und es kurz darauf zurück hole weil die Umstände doch nicht passen,
Dann hast du Glück, wenn du das Tier zurückkaufen darfst, weil die neuen Eigentümer dürften es auch einfach behalten. Verkauft ist verkauft.
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Ich kenne es von mittlerweile mehreren Züchtern so dass sie ein verkauftes Tier zwar zurück nehmen wenns doch nicht passt, den Kaufpreis aber NICHT erstatten. Die Fälle die ich kenne waren aber alles bereits erwachsene Hunde die zurück gingen. Vermutlich wird bei einem Welpen der nach 2 Tagen zurück gebracht wird der Preis dann voll erstattet
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Bei uns im Kaufvertrag steht, wieviel unsere Züchterin, nach welchem Zeitraum, vom Kaufpreis erstattet.
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Ich kenne es von mittlerweile mehreren Züchtern so dass sie ein verkauftes Tier zwar zurück nehmen wenns doch nicht passt, den Kaufpreis aber NICHT erstatten. Die Fälle die ich kenne waren aber alles bereits erwachsene Hunde die zurück gingen. Vermutlich wird bei einem Welpen der nach 2 Tagen zurück gebracht wird der Preis dann voll erstattet
Das muss der Verkaeufer aber mWn nicht mitmachen. Wieso auch?
Ob man den vollen Preis zahlt (also den Betrag zu dem man den Hund verkauft hat oder den Betrag den der neue Eigentuemer haben will) bespricht man einfach. Oder es steht bereits im Vertrag drin.
Amica hab ich z.B. zum vollen Welpenpreis zurueck gekauft. Zollgebuehren gabs von mir nicht.
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Ich hätte mal ne Frage.
Wenn ich ein Tier offiziell verkaufe und es kurz darauf zurück hole weil die Umstände doch nicht passen, kann ich dann den Kaufpreis einbehalten? Oder ist das nicht erlaubt?
Wenn das Tier verkauft ist, dann ist es verkauft und der ehemalige Besitzer hat keinerlei Recht, es einfach wieder zurückzuholen. Zunächst muss sich der neue Besitzer also überhaupt erst mal darauf einlässt, das Tier wieder abzugeben. Und wenn er das tut, dann bestimmt er auch die Bedingungen dafür. Er kann es natürlich kostenlos abgeben, aber er kann es auch es auch zu irgendeinem Preis verkaufen.
Auch die ganzen Klauseln, die es in Schutzverträgen dazu gibt, sind idR nichtig (egal, ob der Hund von privat, vom Tierschutz oder vom Züchter kommt).
Natürlich kommt es auch immer darauf an, von wem das Ganze ausgeht. Will ich als neuer Besitzer das Tier doch wieder "loswerden", bin ich vermutlich froh, wenn es mir der vorherige Besitzer wieder abnimmt, auch wenn ich dabei Verlust mache. Geht es von der anderen Seite aus, dann muss ich am Ende gar nichts tun und der andere hätte Glück, wenn ich mich überhaupt darauf einlasse, das Tier wieder zurückzugeben.
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Muß zwar gepflegt werden (einölen)
da hätten wir dann dieses "Einbrennen" richtig?
Und irgendwas von natürlicher Patina die dabei entsteht und man soll bitte nur mit warmem Wasser reinigen.
Ehrlich gesagt sträubt sich da so Einiges in mir.Nein, gute Produkte erhältst Du bereits fertig eingebrannt, das erübrigt sich also.
Nach dem Auswaschen mit heißem Wasser nur einmal ordentlich erhitzen, dann Öl rein, heiß werden lassen - fertig.
Das Öl wegkippen, die Pfanne auswischen, neues Öl rein und die Steaks.
Pflegt man seine Pfanne, indem man Essensreste nicht drinnen läßt, sie danach kurz reinigt und trocken aufbewahrt, hält sie nicht nur ein Menschenleben lang, sondern über Generationen.
Wer es einfacher haben möchte, nimmt die emaillierten Teile von Creuset - die ich persönlich ablehne.
Meine Gußeisenpfannen und Dutch Oven sehen noch immer wie neu aus.
Das liegt daran, daß mit sehr heißem Wasser und Spül- oder Wurzelbürste kurz gereinigt wird, danach auf warmer Platte getrocknet, leicht eingeölt und gut ist.
Hygienisch einwandfrei

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Was macht ihr mit eurem Spardosengeld? Aufs Konto einzahlen (gegen Gebühren?)? Damit einkaufen (mit Centstücken?)? Was anderes?
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Hier gibts n Edeka, bei dem man das Geld an der Kasse in nen Automaten wirft. Also der Kassierer zieht nur die Ware über die Kasse und nennt den Preis… ach und gibt einem danach die Quittung. Jedenfalls kann man da wunderbar sein Kleingeld gebührenfrei los werden…
LG Anna
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Kostet das bei der Bank mittlerweile etwas?

Auch beim Weltspartag oder ist der nur für Kinder oder gibt es den nicht mehr?
Ich würde denke ich mal das Kleingeld zählen und so viel mit zum einkaufen nehmen wie es angenommen werden muss. Ja, ist auch total blöd und gemein, aber wenn man es anders nicht mehr ohne Gebühren abgeben kann.
Bei einem Getränkeladen von uns muss man das Geld in Automaten schmeißen/geben. Ich weiß aber nicht wie die schauen, wenn man nur Kleingeld da rein schmeißen möchte und ob die das akzeptieren müssen ab einer gewissen Menge.
LG
Sacco - Vor einem Moment
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