Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Weil wir vor 2 Jahren keine neuen Handys brauchten, als der alte Vertrag Auslief, haben wir uns für einen günstigen über klarmobil entschieden.


    Abwicklung war problemlos und die letzten 2 Jahre auch, so dass wir jetzt verlängert haben.

    Ah super, ich wollte mein Handy jetzt auch noch weiter nutzen und sowieso weg von der Telekom, die sind einfach zu teuer.

    Hab ich schon lange vor, nunja, sowas schieb ich gern mal. :ugly:

    Hört sich ja gut an. 👍

  • Das Vertragszeugs/Simkarte (wenn man keine E-Sim hat) waren innerhalb 3 Tagen da.

    Da waren sie wirklich schnell.

    Man.musste sich echt um nichts kümmern.

    Super, liest sich gut! :gut:

    Hatte erst überlegt, monatlich kündbar abzuschließen, falls es Probleme gibt. Aber dann traue ich mich wohl doch an die 24 Monate, ist ja nochmal günstiger.

  • Muß zwar gepflegt werden (einölen)

    da hätten wir dann dieses "Einbrennen" richtig?
    Und irgendwas von natürlicher Patina die dabei entsteht und man soll bitte nur mit warmem Wasser reinigen.
    Ehrlich gesagt sträubt sich da so Einiges in mir.

    Es gibt auch Gusseisenpfannen die innen eine leichte Emailleschicht haben, da entfällt das Einbrennen und sind leichter zu reinigen (aber auch hier einölen nach der Reinigung), z.B. von Le Creuset oder Staub. Die Bratergebnisse sind meinem Empfinden nach nicht mit beschichteten Pfannen vergleichbar

  • Eine Frage zu Handy-Verträgen:

    Hat jemand einen Vertrag bei Klarmobil??

    Überlege, dahin zu wechseln, daher würden mich Erfahrungen interessieren. :hilfe:

    Hab vor zwei Jahren dorhin gewechselt und kann bisher nix negatives sagen.

  • Ich hätte mal ne Frage.

    Wenn ich ein Tier offiziell verkaufe und es kurz darauf zurück hole weil die Umstände doch nicht passen, kann ich dann den Kaufpreis einbehalten? Oder ist das nicht erlaubt?

  • Ich hätte mal ne Frage.

    Wenn ich ein Tier offiziell verkaufe und es kurz darauf zurück hole weil die Umstände doch nicht passen, kann ich dann den Kaufpreis einbehalten? Oder ist das nicht erlaubt?

    Meinem Rechtsempfinden nach geht das nicht. Tier zurückholen = Rückabwicklung, also Tier gegen Kaufpreis. Sollte es im Vertrag anders vereinbart sein, müsste man die Wirksamkeit prüfen, meist dürfte das nicht gehen. Wobei man mWn auch bei Rückabwicklung aufpassen muss, da muss der Käufer so gestellt werden, als hätte er nie gekauft, d.h., alle ihm entstandenen Kosten wie Futter, Reisekosten, Zubehör... müssten ihm erstattet werden.

    Von wem geht die Rücknahme aus? Wünscht der Käufer sie oder der Verkäufer?

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