Alles anzeigenDer Hund gehört demjenigen der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Ist recht klar geregelt.
Ob ich den Hund am Ende auch behalten kann/will ist eine ganz andere Geschichte.
Das ist juristisch völliger und totaler Schwachsinn.
Der Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis, maximal ein Eigentumsindiz. Jura, erstes Semester.
Das kann man auch netter sagen
Und wenn ich nicht verheiratet bin, gehört der Hund nunmal mir wenn ich ihn gekauft habe.
Es ging hier ja nicht nur darum wie es in Eheverhältnissen geregelt ist.