Unsere Junghunde... der alltägliche Wahnsinn Teil 12

  • Eine Fragen an die Besitzer mit Hunden vom Züchter: Welche Rechte hat der Züchter an den Hunden nach dem Verkauf?

    Keine. Lediglich bei der Abgabe hat er ein Vorverkaufsrecht, wenn ich mich recht erinnere. Müsste ich aber nochmal nachlesen.

  • Eine Fragen an die Besitzer mit Hunden vom Züchter: Welche Rechte hat der Züchter an den Hunden nach dem Verkauf?


    Hintergrund: Eine Bekannte hat ihre Hündin für einen Wurf zur Verfügung gestellt. Leider sind vier der zehn Welpen noch nicht vermittelt. Ich habe mir die Homepage angeschaut und habe ihr dann gesagt, dass ich den Kaufvertrag so nie unterschrieben hätte. Die Züchterin behält sich jederzeit unangekündigte Kontrollen vor und sollten diese nicht zu ihrer Zufriedenheit verlaufen, behält sie sich vor, den Hund direkt mitzunehmen. So eine Klausel ist rechtlich schlicht und ergreifend nichtig ist (mir fällt gerade der Fachbegriff nicht ein).


    Davon abgesehen will sie z. B. wissen ob die Beziehung gefestigt ist oder eine mögliche Trennung bevorsteht und der Hund kitten soll. Ausserdem muss der Hund in den ersten Wochen persönlich vom Käufer beaufsichtigt werden und darf nicht abgegeben werden.


    Ganz ehrlich, also nochdem ich das gelesen habe, würde ich da nie für einen Hund anfragen.


    Wie sahen eure Kaufverträge in der Hinsicht aus?

    Ich blick nicht durch. Huendin (deiner Bekannten) wurde der Zuechterin zur Verfuegung gestellt und besagte Zuechterin verkauft die Welpen der Huendin mit den o.g. Dingen im Vertrag? Oder wurde Huendin A damit von deiner Bekannten gekauft?


    Grundsaetzlich verliert der Zuechter/Verkaeufer alle Rechte am Hund bei einem normalen/typischen Kauf.

    Und die Auskuenfte, die da verlangt werden, muss keiner erteilen. Dann muss man aber damit rechnen, keinen Hund zu bekommen. Fragen koennen Zuechter (und Kaeufer!) was sie wollen..

  • Ich blick nicht durch. Huendin (deiner Bekannten) wurde der Zuechterin zur Verfuegung gestellt und besagte Zuechterin verkauft die Welpen der Huendin mit den o.g. Dingen im Vertrag? Oder wurde Huendin A damit von deiner Bekannten gekauft?


    Grundsaetzlich verliert der Zuechter/Verkaeufer alle Rechte am Hund bei einem normalen/typischen Kauf.

    Und die Auskuenfte, die da verlangt werden, muss keiner erteilen. Dann muss man aber damit rechnen, keinen Hund zu bekommen. Fragen koennen Zuechter (und Kaeufer!) was sie wollen..

    Die Hündin gehört meiner Bekannten, sie hat sie auf Wunsch der Züchterin ihr für einen Wurf quasi zur Verfügung gestellt. Und als ich eben diese Klausel meiner Bekannten gegenüber erwähnt habe und diese als KO-Kriterium genannt habe, hat sie eben gesagt, dass das viele Züchter machen würden. Ich hätte das nicht unterschrieben. Mein Kaufvertrag war super simpel und solche Dinge standen da nicht drin. Aber ich habe auch nur einen Doodle vom Vermehrer (Achtung, Ironie). Konnte mir solche Klauseln aber auch nicht als Gang und Gäbe vorstellen. Deshalb die Frage.

    Das die Klausel ohnehin nichtig ist, ist mir klar. Aber ich hätte aus Prinzip dort keinen Hund gekauft.

  • Die Züchterin von Luthien und Blue behält sich das Vorkaufsrecht an ihren gezüchteten Hunden vor.

    Bei Luthien haben wir noch einen Coowner Vertrag extra abgeschlossen, weil sie einmal Welpen mit Luthien hatte. in dem ist genau aufgezählt wer wann welche Rechte und Pflichten hatte. Wer bezahlt wann was. was passiert wenn etwas schief läuft usw. Da steht auch drinnen das ich außerhalb der Zeit der Trächtigkeit und der Geburt alle rechte und Pflichten an ihr habe sie hat also trotz des Coownervertrsges jetzt keine Handhabe mehr über Luthien ausgenommen vom Vorkaufsrecht

  • Bei uns steht eine solche Klausel im Vertrag. Nämlich, dass unsere Züchterin jederzeit Besuchsrecht hat. War mir egal, weil sowieso nicht haltbar. Ansonsten hat sie Vorkaufsrecht.

  • Bei Pauli stand im Kaufvertrag nur das Vorverkaufsrecht drin.

    Bei Lio steht weitaus mehr drin. Vorverkaufsrecht, wenn der Hund tierschutzwiedrig behandelt wird kann die Züchterin ihn zurück holen, dass ich kein Hundehändler bin, dass zweimal im Jahr die Züchterin oder ein Beauftragter vorbeikommen kann nach Terminvereinbarung.

    Kenn mich mit Recht nicht aus, aber auch wenns nicht haltbar ist, ist das alles ok für mich.

  • Wo verläuft die Grenze zwischen "normales Penis putzen und normaler Ausfluss" zu "Vorhautkatarrh"

    Ich glaube das könnte je nach Hund sehr individuell sein.

    Wir haben das erste mal einen Rüden, daher habe ich nur diese eine Erfahrung. Sehr reinliche Hunde lecken sich vllt. öfters als andere.

    Bei uns wird deutlich mehr geleckt und die Farbe des Ausflusses ist anders. Dazu war der Penis gerötet. An der Farbe und dem deutlichen Tropfen/Spuren war es zu erkennen. Sonst hatten wir in der Wohnung keinerlei sichtbaren Spuren.

    Ich zietere mal eine Internetseite, so haben wir es auch gon unsere TA gelernt:

    "Das auffälligste und meist auch einzige Symptom eines Präputialkatarrhs ist der milchig-gelbliche Ausfluss aus der Vorhautöffnung am Penis des Rüden.

    (Vorhautentzündung bzw. Vorhaut-Penis-Entzündung) kann man einen gelblichen, manchmal auch grünlichen oder blutigen Ausfluss beobachten."

  • Ich hab nur das Vorkaufsrecht im Vertrag. Besuchsrecht und so einen Schmarrn hätte ich nicht mitgemacht. Ist zwar rechtlich nicht haltbar, aber nervig wird es doch, wenn der Züchter irgendwann drauf besteht und Stress macht.

    Wegen so einen Unsinn wird hier wahrscheinlich auch nie ein Tierschutzhund einziehen...da sind ja noch viel mehr rechtlich nicht haltbare Klauseln drin.

  • Besuchsrecht und so Zeug ist sinnlos, weil nicht durchsetzbar.

    Hund mitnehmen weil einem was nicht passt, duerfte fuer den Zuechter weniger nette Konsequenzen haben :hust:

    Bei einem normalen Kaufvertrag! Bei Miteigentuemerschaft wird es komplizierter...

    Ich hatte bei keinem meiner Hunde so einen seltsamen Vertrag und geb die Welpen auch nicht mit so Vertraegen ab.

    Wobei ich bei Pan einen sehr seltsamen Vertrag bekommen habe.

    Wenn ich diesen einen Hund unbedingt haben will, unterschreib ich auch einen seltsamen Vertrag. Den bekommen die Leut eh nicht durchgesetzt.

  • Kommt aber auf den Tierschuzt an. Meinen Rüden bekam ich aus dem Tierheim mit, für nen Apple und nen Ei. Dazu noch 1 Monat lang Tierarzt Besuche, übers Tierheim Gratis. Für denn Fall, wenn mir was gesundheitlich auffällt, was dort im städtischen Tierheim(Verwahr Lager für Fundhunde), halt nicht aufgefallen ist. Dafür waren die, soweit es ihnen Möglich war Aussagen über die Fundhunde zu machen, ehrlich und Fair in der Beratung. Waren auch Froh, wenn sie einen Hund raus bekommen haben.
    Für "ordentlich" abgegebene Tiere, gab es ein besseres Tierheim vom Tierschutz Verein. Mit Auslauf Flächen und Hundetrainer, mehr sozialen Kontakte etc. pp. Die dann auch das volle Programm, mit Vorkontrollen, Nachkontrollen, Gehaltskontrollen und so weiter hatten.

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