Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20
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Helfstyna -
4. Dezember 2022 um 09:55 -
Geschlossen
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Läuft das dann über eine Krankschreibung oder vom Dienst freigestellt/ähnliches?
LG
SaccoEs ist ein Beschäftigungsverbot, keine Krankschreibung.
Eine Krankschreibung über so einen langen Zeitraum wäre finanziell in Schwangerschaft und Elternzeit sehr von Nachteil.
Das kommt ganz drauf an, wir hatten auch schon Kollegen, die wurden alle vier Wochen krank geschrieben. Aber wie gesagt, die meisten Kollegen arbeiten so lange es geht und wollen das auch. Nur dass es nicht wieder heißt, die faulen Lehrer bleiben gleich ganz zu Hause.
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Läuft das dann über eine Krankschreibung oder vom Dienst freigestellt/ähnliches?
Freistellung
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Es ist ein Beschäftigungsverbot, keine Krankschreibung.
Eine Krankschreibung über so einen langen Zeitraum wäre finanziell in Schwangerschaft und Elternzeit sehr von Nachteil.
Das kommt ganz drauf an, wir hatten auch schon Kollegen, die wurden alle vier Wochen krank geschrieben. Aber wie gesagt, die meisten Kollegen arbeiten so lange es geht und wollen das auch. Nur dass es nicht wieder heißt, die faulen Lehrer bleiben gleich ganz zu Hause.
Darum geht es mir gar nicht.
Wie gesagt ich kenne zwei Fälle einmal Lehrerin die sofort ab bekanntgabe nur noch zu Hause war und einmal eine Angestellte in einer anderen Schule die auch sofort ab der Bekanntgabe zu Hause war.
Ich habe damals bei beiden nicht gefragt ob sie bis zum offiziellen Mutterschutz krankgeschrieben waren oder halt ein Arbeitsverbot bekommen haben.
Eine andere Freundin, im Krankenhaus hat sofort ein Arbeitsverbot bekommen und wurde nicht krankgeschrieben.
LG
Sacco
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Es ist oft Ermessenssache vom Arbeitgeber/ Betriebsarzt/ Gynäkologe …
Ich habe auf Intensiv/ Anästhesie gearbeitet und einzige Einschränkung war: keine Gasnarkosen … obwohl es mir teilweise sehr schlecht gegangen ist - mein Hausarzt hat dann zum Glück irgendwann die Notbremse gezogen.
Viele Kolleginnen wurden bei gleichem Tätigkeitsbereich sofort nach Hause geschickt - zwei sogar gegen Ihren Willen - anderer Gynäkologe.
Bei Lehrerinnen ist es häufig eine Anordnung vom Arbeitgeber, auch für die Zeit, in welcher Röteln nicht mehr gefährlich wären - ich denke es ist eine Kosten-Nutzen-Abwägung … lieber alle gleich schützen und somit nicht das Risiko haben, wenn es schief geht.
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Eigentlich ist es ganz klar im Mutterschutzgesetz geregelt welche Arbeiten eine Schwangere nicht mehr machen darf.
Kann der AG dies nicht erfüllen und keinen Ersatzarbeitsplatz anbieten dann darf der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Bei gesundheitlichen Problemen der Mutter oder des Fötus darf der Gynäkologe aber auch ein anderer Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Nur wissen viele AG aber auch viele Schwangere nicht was im Mutterschutzgesetz steht und wie es angewendet wird.
Ich musste meinem AG (ambulanter Pflegedienst) auch die passenden Paragraphen heraus suchen für das von ihm ausgestellte BV da ich die erste Schwangere dort war und er keine Ahnung hatte
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In Thüringen war zu Corona-Zeiten die Regelung, dass sofort mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Also wenn man es in der 4.Woche erfährt hätte man es sofort melden müssen und wäre sofort zu Hause geblieben.
Eine Lehrerin an der Schule meiner Mama hat ihre Schwangerschaft mit weiten Pullis etc. Bis zum 5. Monat geheim gehalten, weil sie wusste, dass sie dann nicht mehr arbeiten darf (das schreibe ich jetzt ganz wertfrei, ich erlaube mir dazu kein Urteil).
Kurz zur Drohne: die meisten "Billigdrohnen" (im Preissegment bis 200 Euro) sind ziemlicher Müll was die Steuerung oder "bring me home" angeht. Selbst gute, teure Drohnen haben Probleme bei Wind, aber die kleinen Billigdinger sind so extrem windanfällig, die sind schneller weg als man gucken kann.
Unser Nachbar hatte sich eine gekauft und im Garten gestartet. Die ist 2m hoch, ein Windstoß (obwohl es recht windstill war) hat die erwischt und weggetragen. Die war mit dem Handy gekoppelt und hat Koordinaten übertragen scheint aber irgendwo gegengestoßen zu sein. Nach 3 Minuten kam kein Signal mehr. Und der Nachbar ist sofort hinterher gerannt. Die Drohne oder die Überreste sind nie wieder aufgetaucht.
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Wir (öffentlicher Dienst) mussten zu Corona Zeiten bei Schwangeren auch ein Beschäftigungsvervot aussprechen. Aber nur anfangs. Ziemlich schnell wurden Homeoffice Möglichkeiten geschaffen und somit konnten Schwangere im Honeoffice arbeiten. Extra Regelungen für Schwangere wegen Corona gibt's bei uns aber definitiv nicht mehr jetzt. Unabhängig von Corona kann die Schwangere z.B. drum bitten keinen Kundrnkontakt mehr zu haben.
Wenn man in der Schwangerschaft erkrankt, dann wird man allerdings normal krank geschrieben vom Arzt. Wir hatten erst letztens den Fall, dass eine Schwangere längere Zeit krank geschrieben war. Während der Erkrankung sprach der Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot aus. Dieses wirkt sich allerdings erst nach der Krankschreibung aus, da diese Vorrang hat vor einem Beschäftigungsverbot.
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Ibis, Ibus Budget, Motel One
Die sind leider alle voll.
mal gucken... Trotzdem danke euch!
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Die sind leider alle voll.
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Bei AirBnB gibt es einige Unterkünfte. Jetzt nicht direkt im Zentrum, aber Dresden hat wirklich ein gutes ÖPNV-Netz und ist jetzt ja auch nicht so groß, dass man dann stundenlang unterwegs ist. :)
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Weiss jemand, ob man auf der Fitbit beim navigieren die Karte angezeigt bekommt (und nicht nur den nächsten Schritt)?
Oder kann mir eine andere SmartWatch empfehlen, bei der das geht und das GPS was taugt?
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