Um die Frage zu beantworten:
Ja, in Österreich können TÄ die auch für drei Jahre eintragen. Handhabt, wie in D, jeder TA anders.
Bei Import, in Drittländern, aus Drittländern können mitunter auch noch andere und weitere Regeln gelten. Der Intervall ist dabei unwichtig, also ein Hund der mehrfach mit mehr Abstand geimpft wurde aber zum Reisezeitpunkt die Bedingungen erfüllt, z.B. Impfung mindestens 21 Tage alt aber nicht älter als ein Jahr, geht auch. Bei manchen Drittländern ist die Wartefrist noch länger, werden Zeugnisse verlangt usw.