• in Deutschland wird die ja von vielen Tierärzten für 3 Jahre eingetragen.

    In Spanien dürfen die Tierärzte wohl nur 1 Jahr eintragen.


    wie ist es in Österreich?

    Wird in Österreich die Impfung für 3 Jahre eingetragen oder nur für 1 Jahr?


    seltsam das dies nicht EU weit gleich ist

    aber trotzdem anerkannt wird wenn 3 Jahre im Impfpass stehen bis zur nächsten Impfung

    • Neu

    Hi


    hast du hier Tollwutimpfung* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Drei Jahre in wie weit?

      Nach EU-Recht muss jährlich gegen Tollwut geimpft werden. Wenn du mit deinen Hunden nicht reist, reicht vielleicht auch ein größerer Abstand, das kann ich nicht beurteilen. (Dann ist die Frage ja ohnehin, reichen wofür? Für den tatsächlichen Schutz?)
      Aber um eine nach EU Richtlinien gültige Tollwutimpfung zu haben muss auf den Tag genau nicht länger als ein Jahr später jedes Jahr geimpft werden.

    • Nach EU-Recht muss jährlich gegen Tollwut geimpft werden.

      Das stimmt nicht.

      Erstens ist die Tollwutimpfung bei Einreise kein EU-Gesetz sondern Ländersache. Zweitens ist innerhalb der EU eine Impfung eines in der EU anerkannten Impfstoffes ausreichend.

      Das Impfintervall ist abhängig von dem vom Hersteller angegebenen Impfintervall. Bei manchen Präparaten ist es 1 Jahr, bei anderen drei.


      Wer mit seinem Hund die Landesgrenzen nicht überschreitet braucht in D keine Tollwutimpfung (ausser Tierpensionen, Turniere oder Co schreiben etwas vor).

    • wir überschreiten EU Grenzen mit Cauliflower

      sie hat neben der aktuellen Tollwutimpfung, wo die letzte 3 Jahre Gütigkeit eingetragen hat, auch den Tollwuttiter bestimmt von einen zertifizierten EU Labor und da ist dann rechtzeitiges nachimpfen Pflicht das die Bescheinigung ihre Gültigkeit nicht verliert.

      Frage ist jetzt nur wo impfen lassen.

      Möchte nach Möglichkeit wieder 3 Jahre eingetragen bekommen.

    • Hm, vielleicht reden wir nicht vom selben. Import von Tieren in die EU ist EU-Recht, keine Ländersache. Für den Import eines Tieres in die EU muss in jährlichen Intervallen gegen Tollwut geimpft werden.


      cauliflower wenn du deinen Hund aus der EU und wieder hereinbringst würde ich persönlich glaube ich keine 3 Jahre riskieren, selbst wenn bestimmte Impstoffe so lange gültig sind. Achte auch darauf, dass in dem EU Heimtierpass je nach Land nur bestimmte Tierärzte die Tollwutimpfung vornehmen dürfen.

    • Gerade noch mal nachgelesen auf der Seite vom Zoll.

      Da steht nur das die Tollwutimpfung gültig sein muss. Heißt es sollte auch der 3-Jahres Abstand möglich sein.

      Hoffe ich liege da nicht komplett falsch.


      Das nur bestimmte Tierärzte die Impfung vornehmen dürfen davon wusste ich bis jetzt noch nichts. Wo kann man das nachlesen?

    • Gerade noch mal nachgelesen auf der Seite vom Zoll.

      Da steht nur das die Tollwutimpfung gültig sein muss. Heißt es sollte auch der 3-Jahres Abstand möglich sein.

      Hoffe ich liege da nicht komplett falsch.


      Das nur bestimmte Tierärzte die Impfung vornehmen dürfen davon wusste ich bis jetzt noch nichts. Wo kann man das nachlesen?

      Kucke mal in dem EU-Heimtierausweis, da steht bei Tollwut-Impfungen "ermächtigter Tierarzt" während bei anderen Impfungen und Behandlungen nur "Tierarzt" steht. Je nach Land sind nicht automatisch alle Tierärzte ermächtigt, und im EU-Ausland gar keine. Hat mich unsere Amtstierärtzin drauf hingewiesen, die unsere Ausreise autorisiert hat.


      Zu den Intervallen: ja das stimmt. Das Jahr steht da nicht, sondern dass es gültig sein muss. Ich würde sagen, kommt auch drauf an wo du hinreist, und wie du einreist. Gültig heißt halt im allgemeinen EU-Verständnis ein Jahr, wie gesagt, ich persönlich würde es glaube ich nicht riskieren. Ich hatte jetzt wirklich mit einigen EU-Stellen Kontakt und es wurde immer das Jahr betont, ich glaube ich persönlich würde nicht riskieren, an irgendeinem EU-Flughafen zu stehen und mir wird mein Hund weggenommen, bis ich die 3 Jahre ausdiskutiert habe.

      Aber meine Hunde sind auch per se Immigranten, deshalb seh ich das wahrscheinlich nochmal panischer, als wenn sie grundsätzlich EU-Papiere hätten. Und ich bin auch per se impf-freundlich. Meine Hunde hatten beide das x-fache des Titertests, einfach weil ich lieber einmal mehr geimpft habe, als dass irgend etwas schief geht.

    • Habe dazu folgendes noch gefunden:


      Jährliche Tollwutimpfungen sind seit 2004 im EU-Raum gesetzlich nicht mehr notwendig. Sie haben nach den neusten tiermedizinischen Erkenntnissen renommierter internationaler Tierärzteorganisationen für den Immunschutz deines Hundes nicht nur keinen Mehrwert, sondern können ihm sogar gesundheitlich schaden.

    • Ich weiß nix von Österreich.


      In D darf jeder Tierarzt gegen Tollwut impfen, der in einer Praxis arbeitet, die Impfstoffe beziehen darf. Die Tierärzte im Amt, im Lebensmittelbereich usw, dürfen nicht einfach impfstoff bestellen und dann impfen.


      Für den Import in die EU ist es abhängig ob der hund aus einem gelisteten Drittland kommt oder aus einem nicht gelisteten, da gibt's unterschiedliche Vorschriften.

      Wenn der Hund von einem EU Land ins andere soll reicht eine gültige Tollwut impfung. Diese kann quasi beliebig gültig eingetragen werden, so lange man sich an die Hersteller-Angaben hält. Wenn der Hersteller sagt, der Impfstoff wirkt 3 jahre, und der tierarzt schreibt ein jahr rein, ist er ein jahr gültig. das selbe gilt für 2 oder 3 jahre dann. Nur umgekehrt halt nicht. Für jeden Grenzübertritt muss die Impfung mind 3 Wochen alt sein.

    • Das mit dem Jahr ist aber nicht korrekt und die dreijährige Impfung macht eigentlich auch keine Probleme, da bist du evt. an seltsame Leute geraten.


      VO 576/2013 Anhang III

      die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls verstreichen müssen, und reicht bis zum Ende der Impfschutzdauer, die in der technischen Spezifikation der in Nummer 1 Buchstabe b genannten Zulassung oder der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Zulassung oder Lizenz für den Tollwutimpfstoff in dem Mitgliedstaat oder Gebiet oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird, vorgeschrieben ist.


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