Beiträge von Laurentide

    Naja wer’s glaubt… welches TH verkauft denn nen Hund für 3500$? Den hat er irgendwo von irgendwem gekauft… soll er doch dazu stehen!

    In DE kamen 2 Zwergspitze oder so ueber das Vetamt ins TH und wurden dort nur gegen einen 4-stelligen Betrag abgegeben. War wohl Vorgabe vom Amt...

    Also..es gibt nichts, was es nicht gibt.

    Das ist aber nicht ungewöhnlich. Auch bei einer Beschlagnahmung bleibt das Eigentum erstmal beim ursprünglichen Tierhalter. Und dieser hat einen Anspruch darauf, dass er den Geldwert der Tiere erhält, daher dürfen Behörden nicht unter dem üblichen Marktpreis verkaufen und der ist bei Welpen eben oft hoch. Ganz korrekt wäre eigentlich eine Versteigerung, was bei einem Hund aber echt nicht schön ist, wurde aber auch schon gemacht.

    Dass dich das putzen so stresst und du sagt es ruiniert dir die Wohnung, klingt für mich nach einem extrem ungeschickten Bodenbelag (Teppich, Laminat?). Ich habe mittlerweile 3 Welpen in unserem komplett gefliesten Haus großgezogen und kann mich nicht erinnern, dass da auch nur ein Pfützchen oder Häufchen irgendwelchen Stress erzeugt hat. Einmal drübergewischt und fertig. Evt. hilft es dir daher ein Zimmer oder vielleicht auch nur 15 oder so abgegrenzte Quadratmeter (zB mit Welpengittern) mit einem billigen PVC-Boden aus dem Baumarkt abzudecken. Das nimmt Stress raus und Stress ist gerade Gift, für dich genauso wie für den Hund.

    Dann viel öfters raus zu dem Löseplatz. Jedesmal wenn du siehst, dass sie ein Geschäft machen will/gerade macht auf den Arm nehmen und da hin gehen.

    Für den Weg in den Park würde ich einen Hundebuggy ausprobieren, da ist sie etwas geschützter und hat ggf. weniger Stress. Und natürlich möglichst ruhige Zeiten aussuchen.

    Das sind aber alles nur Behelfsmassnahmen, es wird viel Zeit und Geduld kosten bis sie sich eingelebt hat und evt wird sie nie exakt der Traumhund den man sich erhofft hat. Jeder Hund ist halt doch eine eigene Persönlichkeit mit Macken, Ecken und Kanten.

    Dass sie schläft wenn du schläfst finde ich allerdings ein sehr positives Zeichen. Da würde ich drauf aufbauen und die nächsten Wochen mit Buch oder Handy auf dem Sofa oder im Bett verbringen, damit sie lernt in der Wohnung zur Ruhe zu kommen.

    Der 11er Erlaubnis für Tierheim/Pension ist kein Problem da sie eine Mitarbeiterin hat, die das vorweisen kann und „Leitung“ vor Ort genannt wird.

    Deshalb wird es da eher keine Probleme geben.

    Blos gehören zu einem Tierheim für die 11er-Erlaubnis neben einer Leitung ja auch die baulichen Voraussetzungen und ausreichend Betreuungspersonal. Und da würde ich anhand der bekannten Bilder nicht unbedingt davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt.

    Ich habende gefragt ob es eine gesetzliche Grundlage gibt weil die Hunde ja schon mal als nicht gefährlich genug zum einschläfern eingestuft wurden nach den jeweiligen Vorfällen der Hunde.

    Nicht das ich nicht möchte das das passiert, oder das ich die jemandem aufbürden möchte.

    Ich glaube einfach das das in Deutschland nicht so einfach ist und das deswegen so wenig passiert im Falle Bork.

    Wie ist den da die Konkrete Gesetzeslage?

    16a Abs 1 Tierschutzgesetz. Die Behörde kann das Tier fortnehmen und veräußern. Ist eine Veräußerung nicht möglich, kann sie das Tier einschläfern.

    Ohje, das tut mir sehr leid zu lesen. Die Diagnosen klingen wirklich schlimm. Vor drei Jahren stand ich vor der selben Entscheidung, mein Laurin hatte einen Tumor in der Blase, einen in der Milz und eine Lungenmetastase. Mir wurde ähnlich wie dir geraten die zwei Tumore zu operieren und mit der Lungenmetastase könne er gut nochmal ein Jahr leben. Laurin war damals gerade 10 und für mich war der Gedanke auch unvorstellbar ihn gehen zu lassen. Also die riesen OP machen lassen und auf das Beste gehofft.

    Im Nachhinein habe ich die Entscheidung sehr bereut, er brauchte 4 Wochen sich von der OP zu erholen, danach nochmal 4 Wochen in denen es ihm erkennbar nicht gut ging, dann waren es vielleicht 4 Monate in denen er halbwegs fit war, aber auch nicht mehr so wie vorher. Und nach 6 Monaten kamen die Tumore mit aller Macht zurück und ich musste ihn innerhalb von zwei Wochen einschläfern lassen.


    Die Entscheidung ist furchtbar, wenn man noch einen kleinen Funken Hoffnung hat, aber rückblickend zu sagen man hat den Hund mit der OP noch so viel durchmachen lassen, ist auch schlimm. Ich würde mich daher ganz intensiv beraten lassen, wie die Aussichten sind, dass sie wirklich nochmal für eine angemessene Zeit ernsthaft gesund wird und nicht nur die Krankheitszeit verlängert wird.


    Ich wünsche dir alles Gute für diese schwierige Entscheidung!

    Das Tierschutzgesetz sieht für diese Problematik durchaus eine Ausnahme vor:
    " §16a Tierschutzgesetz: Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen ... Sie kann insbesondere in Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist; ist eine anderweitige Unterbringung des Tieres nicht möglich oder ist nach Fristsetzung durch die zuständige Behörde eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung durch den Halter nicht sicherzustellen, kann die Behörde das Tier veräußern; die Behörde kann das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen, wenn die Veräußerung des Tieres aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder das Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben kann."


    Aber einen Shitstorm sondersgleichen würde das sicherlich geben.



    Was macht man denn, wenn wie hier in diesem Fall die Orga den Hund nicht zurück nehmen will?

    Dann helfen nur noch die örtlichen Tierheime, sofern da eins Aufnahmekapazitäten hat. Und Ich würde es dem für den Verein zuständigen Veterinäramt melden. Die 11er-Erlaubnisse für den Import beinhalten meist auch eine Vorgabe für eine realistische Anzahl an Pflegeplätzen für Rückläufer.

    Da raubt jemand dem armen Tier seine Kindheit und macht ihn zum Zirkusaffen …. und präsentiert diesen Unsinn dann auch noch als vermeintliche Vorzeigehundeerziehung 😳. Da kann man ja echt nur hoffen, dass es diesen Welpen nicht wirklich gibt. Das „Draufhauen“ kann man sich bei der Beschreibung sparen, das wird wohl in absehbarer Zeit der Hund erledigen.