Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel
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my English is beschissen leider
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Es wird so viel auf dem Begriff der "Einzeltierbehandlung" herumgeritten.
Das ist für mich ein schwieriger Aspekt dabei, denn es gibt nun mal hochansteckende Erkrankungen, die z. B. in einer Rinderherde von Mastochsen/-bullen nahezu alle Individuen treffen.
Da ist die komplette Herde krank und da wird natürlich auch die komplette Herde behandelt. Egal, obs meine 5 sind oder die 20 im Nachbardorf oder die 120 noch ein Dorf weiter. Der letztjährige Rindergrippenverlauf war durch die Bank ungewohnt fulminant, hochansteckend und es gab nur unendlich gegen Null gehende Zahlen an Tieren, die nicht betroffen waren.
Muss man doch nur hier im Forum die Zwingerhusten-Threads lesen - je mehr Tiere vorhanden sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Erkrankung eines dieser Tiere die anderen nachziehen. (Zwingerhusten nur als Beispiel, aber auch da wird ja sehr häufig AB genutzt)
Da sind wir noch lange nicht bei der zu Recht verpönten industriealisierten Tierhaltung, sondern wir sind einfach bei HERDEN-Tieren mit entsprechenden Gruppengrößen.
Deshalb bereitet mir dieser Begriff "Einzeltierbehandlung" ein undefinierbares Unbehagen. Wo endet die Einzeltierbehandlung bei Herdentieren?
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my English is beschissen leider
na komm. Such bei Google die Seite vom FVE, suche den Artikel (hat ganz schnell geklappt) und lass ihn von google übersetzen.
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Noch dazu - Verordnungstexte haben nicht umsonst immer kommentierte Varianten, weil manche Begrifflichkeiten, die in den Texten vorkommen eben nun mal verschiedene Interpretationen erlauben.
Ich erinnere an das Dilemma mit dem Elektro-Zaun und den HSH im Einsatz und der Tierschutzhundeverordnung (ja, andere Liga als EU-Recht, aber als Beispiel), wo es auch viele verschiedene Interpretationen gab, ob man HSH nun mit Weidetieren hinter E-Zaun halten darf oder nicht.
Deshalb bin ich bei ungenau bleibenden Formulierungen immer im habacht-Modus.
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Noch dazu - Verordnungstexte haben nicht umsonst immer kommentierte Varianten, weil manche Begrifflichkeiten, die in den Texten vorkommen eben nun mal verschiedene Interpretationen erlauben.
Ich erinnere an das Dilemma mit dem Elektro-Zaun und den HSH im Einsatz und der Tierschutzhundeverordnung (ja, andere Liga als EU-Recht, aber als Beispiel), wo es auch viele verschiedene Interpretationen gab, ob man HSH nun mit Weidetieren hinter E-Zaun halten darf oder nicht.
Deshalb bin ich bei ungenau bleibenden Formulierungen immer im habacht-Modus.
Ich versteh dein Misstrauen. Wenn ich jetzt zwei oder drei Hunde habe, sind's dann noch Einzeltiere? Mein Kleintierrudel - sind das noch Einzeltiere?
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my English is beschissen leider
Ok. Kurz zusammengefasst: Der ursprüngliche Ansatz heißt: Reserveantibiotika so restriktiv wie möglich. Egal ob bei Mensch oder Tier. Und möglichst zur exklusiven Nutzung durch den Menschen. So stehts ja auch in der EU Verordnung, die schon durch ist. Das ist der aktuelle Part von One Health. Zu entscheiden, nach welchen Kriterien diese Mittel festgelegt werden sollen. Und zwar, um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Der Schutz von allem und zwar auf Basis internationaler Kooperation, das steckt grob dem Ansatz „One Health“. Der Tierschutz ist der WHO ebenso Anliegen.
Die EMA möchte das erreichen, das nach den Kriterien Sterblichkeit, starkes Leiden und Tierwohl Medikamente aus der Klassifikation als „nur für menschliche Nutzung“ ausgenommen werden und betrachtet das als essenziell. Hier mit renommierter Unterstützung vom FVE.
Die Kritiker - ebenfalls mit renommierter Unterstützung - sehen hier die möglichen Schlupflöcher dafür zu groß, gerade wegen der Formulierung „Wealth“, dass die Verwendung doch bei weitem breiter stattfindet als dem Status als Reserveantibiotikum angemessen und dem Tierwohl tatsächlich zuträglich. Und befürworten die Ausnahme im Einzelfall.
( McChris, so wie ich es verstanden habe, geht die Richtung ins einzelne Tier, nicht an den Halter, der nur ein Tier hält. Letzte Seite Entschließungsantrag, da stehen die Kriterien. Kenjada hats hier auch schon übersetzt, ich find nur gerade nicht wo, weil mein Handy hüpft. Aber wie gesagt: Was im Veto steht, ist nichts, was übernommen werden muss. Wenn es durchgeht, dann muss die Commission einen neuen Vorschlag vorlegen. Keine Sicherheit - wer für seine eigenen Tiere und bzw. das und ividuelle Tier ganz sicher gehen möchte, ist mit dem Aspekt, dass nur nicht in der Veterinärmedizin nötige Medikamente deklariert werden können, der ist mit der Petition gut bedient. Noch zumindest).
Aus der Sicht der Kritiker und der Mitglieder im Ausschuss, die das Veto eingelegt haben, entspricht der Ansatz der Individuellen Ausnahme nach festen Kriterien bei Weitem eher dem, was mit One Health gemeint ist und aus Risikosicht geboten scheint.
Gründe dafür gibts sicher auf allen Seiten. Und an der Stelle gehe ich mit den ganzen englischen Dokumenten und den Anwendungsverordnungen zum Thema für mich ins stille Kämmerlein und lese weiter.
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so wie ich es verstanden habe, geht die Richtung ins einzelne Tier, nicht an den Halter, der nur ein Tier hält.
Ja, aber ists per Definition "Einzeltierbehandlung" noch eine solche, wenn jedes einzelne Tier einer beispielhaft 30-köpfigen Herde behandelt werden MUSS?
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Ich bin gestern auf FB über ein Posting gestolpert, dass durch die Verschärfung eben auch verschiedene Ohrentropfen wie Surolan davon betroffen wären.
Weiß da jemand was drüber?
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Ich bin gestern auf FB über ein Posting gestolpert, dass durch die Verschärfung eben auch verschiedene Ohrentropfen wie Surolan davon betroffen wären.
Weiß da jemand was drüber?
Surolan ist Polymyxin und ja, das fällt unter Reserveantibiotika.
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so wie ich es verstanden habe, geht die Richtung ins einzelne Tier, nicht an den Halter, der nur ein Tier hält.
Ja, aber ists per Definition "Einzeltierbehandlung" noch eine solche, wenn jedes einzelne Tier einer beispielhaft 30-köpfigen Herde behandelt werden MUSS?
Das kann aktuell nicht sicher beantwortet werden. Wenn das Veto vom Parlament abgenickt wird, dann gibt es einen neuen Vorschlag von der EU Commission. Wie der ausfällt, steht in den Sternen.
Die Formulierung im Entschließungsantrag lautet:
„Calls on the Commission to accompany the new delegated act with a legislative proposal to amend Regulation (EU) 2019/6 to set the conditions for the treatment of individual animals with HRAM by way of derogation from Article 37(3) of that Regulation;
7. Considers that such a derogation should only apply to the treatment of individual animals with a clinically diagnosed serious, life-threatening disease which, if inappropriately treated, would lead to significant morbidity or significant mortality, and for which no alternative treatment, alternative farm management strategies or improved animal husbandry techniques to prevent, treat or control the disease are available, and should only apply subject to an antibiotic susceptibility test being required prior to treatment;
8. Instructs its President to forward this resolution to the Council and to the governments and parliaments of the Member States.“.
Heißt kurz also: Behandlung als Individuum, individuelle Entscheidung, keine alternative Behandlungsmöglichkeiten und keine Verbesserungsmöglichkeiten durch verbesserte Haltung und ein Test bevor behandelt werden kann.
Aber ob das so kommt und wie es genau ausdefiniert wird - das kann keiner beantworten und der bpt bestreitet die Wahrscheinlichkeit. Aus welchem Grund auch immer.
Der Urheber ist selbst Bio-Landwirt, ich würde mal, komplett ohne Gewähr, vermuten, dass er kleine Herden auf dem Schirm hat. Aber garantieren kann ich nix.
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