Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Das LHundG NRW ermöglicht definitiv die sofortige Einziehung des Hundes (zumindest bis zur Feststellung der Gefährlichkeit durch Gutachten eines amtlichen Tierarztes), ggf. aber auch darüber hinaus, wenn dem Halter die notwendigen Haltungsvoraussetzungen.


    Nach einem solchen Vorfall ist erstmal anzunehmen, dass es sich um einen gefährlichen Hund iSd § 3 Abs. 3 Nr. 6 LHundG (Hunde die unkontrolliert Wild, Vieh, andere Tiere hetzen, beißen, reißen) handelt. Auf Grundlage § 12 Abs. 1 LHundG NRW kann die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Gefahrenabwehr und -erforschung treffen. Dazu zählt ggf. auch die Einziehung de Hundes zur Überprüfung der Gefährlichkeit.

    Je nach Ergebnis ist der Hund dann individuell gefährlich -> erweiterte Haltungsvoraussetzungen § 4 LHundG NRW. An die fehlende Zuverlässigkeit kommt man idR in solchen Fällen seltener ran, wenn nur über §7 Abs. 2. Da müsste die Behörde die Schwere des Verstoßes wirklich sauber dokumentieren.

    Unabhängig davon kann die Behörde nach pflichtgemäßen Ermessen auch die Haltung großer Hunde generell untersagen; § 12 Abs. 2 S. 2 - auch hier gilt; die Schwere des Verstoßes müsste wirklich sauber dokumentiert worden sein, damit das vor Gericht stand hält.

  • Was ein seltsamer Vergleich.

    Das Reh wird dem Hund doch nicht aus Versehen ins Maul gelaufen sein.

    Und wenn einer mit dem Auto hinter einem Reh herführe und es dann rammt, dann wird dem wohl auch der Führerschein entzogen.

    Ich bin jetzt mal ganz mutig und greife mir das hier raus, bevor ich zu Ende gelesen habe. Möglicherweise ist es mittlerweile auch schon diskutiert. :winking_face:

    Ich finde den Vergleich gar nicht weit her geholt und habe es auch ganz anders verstanden.

    Nicht "das eine passiert absichtlich und gewollt und das andere aus Versehen" - sondern:

    in beiden Fällen entzieht sich der Verantwortliche.

    Das ist beim Wildunfall mit Auto der Autofahrer (Mensch) und beim Riss der Hundehalter (Mensch).

    Auto und Hund sind die Verursacher aber nicht die Verantwortlichen.

    Von daher fand ich das jetzt nicht so unpassend, wie es vielen aufgestoßen ist.

  • Nun ja,

    ein Auto kann weder sehen, riechen oder gar hören, daß sich dort irgendwo ein Wild befindet.

    Ebensowenig kann der Mensch das gut, wenn sich das Wild dazu noch im Verborgenen aufhält.


    Ein Hund kann dies sehr wohl!

    Er hat schon längst gerochen, was Sache ist, und/oder was gehört, und/oder sogar das Tier schon gesehen. Während der Hund sich entscheiden kann, mal eben so jagen zu gehen, wird man sowas kaum mit dem Wagen haben. In beiden Fällen kommt dies für den Menschen total unverhofft, "Huch?!".


    Mit dem Wagen unterwegs spielen dann die eigene Reflexe bei der aktuellen Geschwindigkeit noch eine Rolle, wie die Sache für alle Beteiligten ausgehen könnte. Und auch das Verhalten danach spielt eine große Rolle!

    Den Hund kann man im Vorfeld sichern, gerade im Dunkeln, wenn wir Menschen doch erst recht "blinder" unterwegs sind. Es klappt bei vielen doch schon im Hellen, wo man viel besser sehen kann, nicht, den eigenen Hund unter Kontrolle zu halten.

  • SheltiePower


    Nicht, dass ich diesen speziellen Hundehalter verteidigen will, aber diese Argumentation funktioniert nicht:


    Ein Autofahrer kann bei Dämmerung an entsprechenden Stellen (an denen oft auch Wildwechsel-Schilder stehen) vorsichtig und mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

    Und wenn es doch passiert, bringt man sich nicht in Gefahr und es drohen auch keine Konsequenzen, wenn man den Unfall meldet.

    Es ist einfach Bequemlichkeit es nicht zu tun.


    Ein angeleinter Hund kann aus dem Halsband schlüpfen. Es kann zu Chaos kommen, weil ein anderer Hund angerannt kommt. Der Hundehalter kann stolpern, stürzen, einen epileptischen Anfall erleiden etc. Und zu Fuß hat man den wildernden Hund so schnell nicht eingeholt.


    Ich war mal beteiligt als 9-10 Hundehalter plus Hundebesitzer versucht haben einen Beagle zu greifen, der aus dem Geschirr geschlüpft ist. Der war lustig immer in Sichtweite, aber null Chance.

    Nach 2 Stunden bin ich dann heim, dafür kamen neue Leute, die ihr Glück versucht haben.

    Herrchen erzählte am nächsten Tag: nach 4 Stunden war er müde und kam dann freiwillig.

  • Naja, ein Wildunfall mit dem Auto kann auch bei umsichtigen Fahren schnell passieren (hab letztens fast nen Hasen platt gefahren, weil der direkt vors Auto gesprungen ist, und ich bin auf der Landstraße 50 gefahren). Ein umsichtig geführter Hund braucht schon eine Reihe von unglücklichen Verkettungen, damit es zu einem Wildunfall kommt, das ist nun wirklich nicht alltäglich.

  • Wenn mein Hund was anstellt, dann steh ich dazu. Dann geh ich nicht einfach weg. Plus, ich vermeide natürlich solche Situationen von vornherein.


    Mag sein, dass es ein "hat er ja noch nie gemacht" war und der Besitzer danach kopflos. Dann kann man sich hinterher bei der Polizei melden und sagen, was passiert ist.


    Der Fakt, dass das nicht passiert ist, sonst wäre das sicher irgendwo gemeldet (?) und immer wieder vorkommt, dass HH sich einfach schnell entfernen und die Verantwortung für ihr Versäumnis zur Sicherung plus für das Tun ihres Tieres nicht übernehmen, lässt tief blicken. Also auch gesellschaftlich, meine ich.

  • Du läßt da was ganz Wichtiges außer Acht!



    Nämlich die bewußte Entscheidung, den Hund frei laufen lassen zu "müssen".

    Auch im Hinblick:

    Und zu Fuß hat man den wildernden Hund so schnell nicht eingeholt.

    Eben, weil niemand so schnell ist, seinen Hund gerade in solchen Situationen noch rechtzeitig "einzufangen".

    Und trotzdem....

    Auch mit dem Hintergrundwissen, daß gerade der eigene Hund .....



    Und nein, niemand redet dabei von echten Unfällen. Die können passieren. Gar keine Frage!

    Das kann man dann ja auch teilweise sehen. Kaputte Leine, abgebrochener Karabiner, gerissenes Halsband oder Geschirr, oder falsche Halsung mit zu großem Umfang, so daß der Hund sich leicht rauswinden konnte.

    Wer dann vor Ort bleibt, klar angibt, wie die Sachlage war und vor allem sich nicht der Verantwortung entzieht, erfährt eine andere Art der Behandlung, als diejenigen, die sich klammheimlich davonstehlen.

    Dumm nur, wenn dies dann auch noch gefilmt wurde!



    Und genau daraus folgt dann eben das hier!


    Die Blüten dieser Hundegesetzgebung sind für mich schon seit längerem mehr als irritierend.

    Das doch nur deshalb, weil es immer wieder Leute gibt, die ihren Hund trotzdem immer und überall frei laufen lassen "müssen", die "ihren Spaß haben dürfen", denn "der spielt ja nur" und "er würde ja niemals, nie, nicht wirklich zubeißen", und auch der Knaller "der ist eh zu doof dazu, oder nicht schnell genug, um ein Hase ernsthaft verletzen zu können"!


    Genau deshalb werden für ALLE die Lage verschärft, nur weil so ein paar Leute meinen, die dürften das tun, auch jetzt noch, trotz der bereits einmal verschärften Regeln, so daß es eine weitere Verschärfung gab.

    Das gleiche gilt dann übrigens auch wieder für die Autofahrer.

    Wenn es nicht so viele Leute gäbe, die ......, dann würden wir auch nicht so viele Regelungen haben, und ab und an neue Verschärfungen dazu bekommen.

  • Vielleicht stehe ich mit meiner Meinung alleine da, aber wenn darüber diskutiert wird, dass ein Hund gefährlich sei, weil er Wild reißt, dann macht mich das echt sprachlos.


    Selbstverständlich darf sowas nicht passieren und die Schuld ist beim Halter und der mangelnden Erziehung oder Management zu suchen, aber dass ein Hund, ein Raubtier, Wild nachstellt und deshalb eingestuft oder gar eingezogen werden soll, die Vorstellung finde ich echt gruselig.


    Eine entsprechende Geldstrafe für den Halter und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, weil er das Reh hat leiden lassen, ja, gerne. Aber einen Hund dafür Einzustufen, nein, da gehe ich nicht mit.

  • Aber einen Hund dafür Einzustufen, nein, da gehe ich nicht mit.

    Da muss ja auch keiner mitgehen. Die Landedverordnungen sind da aktuell wie sie sind und da steht eben ganz klar drin, dass solche Hunde eingestuft werden koennen.


    Im Zweifel kann der Hund auch geschossen werden. Je nach BL und nicht mal eben so, klar. Aber grundsaetzlich gibt es diese Mgl.


    Und - wie gesagt - ich fuer meinen Teil finde es gut, das solche Hunde eingestuft werden koennen!

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