Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • "Einfach so" nur weil man behauptet der Hund sei aggressiv wahrscheinlich nicht, u das es für Tierschutzvereine extrem schwierig ist weiß ich auch.

    Aber ein Ta macht sich ernsthaft strafbar wenn ich mit meinem eigenen Hund dort hin geh u ihn bitte ihn einzuschläfern weil er meine Lebensgefährtin so derartig gebissen hat das die seit über einer Woche im Krankenhaus liegt? Inkl. Nachweis das der Hund wirklich sicher meiner ist, "offiziellem Wisch" vom Kh den ich vorzeigen kann usw?

    Ein Hund darf ohne entsprechende Indikation (= nicht behebbare Schmerzen, Leiden) Gott sei Dank nicht eingeschläfert werden. Auch nicht, wenn er gebissen hat. Dafür gibt's ja extra die Einstufung als "gefährlicher Hund" und entsprechende Auflagen.

    Es gibt zwar sehr, sehr seltene Ausnahmen, in denen tatsächlich ein Hund aufgrund massiver Beißvorfälle euthanasiert werden kann, aber das betrifft nur Hunde, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr therapierbar sind und entweder selbst so sehr unter ihren Aggressionen leiden, dass ihre Lebensqualität als unzureichend eingeschätzt werden kann oder so eine massive Gefahr für ihr Umfeld darstellen, dass eine sichere Haltung schlicht nicht mehr gewährleistet werden kann. Und das entscheidet dann nicht der Halter, sondern der zuständige Amtstierarzt nach eingehender Begutachtung.

  • Es gibt zwar sehr, sehr seltene Ausnahmen, in denen tatsächlich ein Hund aufgrund massiver Beißvorfälle euthanasiert werden kann, aber das betrifft nur Hunde, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr therapierbar sind und entweder selbst so sehr unter ihren Aggressionen leiden, dass ihre Lebensqualität als unzureichend eingeschätzt werden kann oder so eine massive Gefahr für ihr Umfeld darstellen, dass eine sichere Haltung schlicht nicht mehr gewährleistet werden kann.

    Das ist die Theorie. In der Praxis kenne ich mehrere Faelle, bei denen das ^^ alles nicht der Fall war!

    Alle hatten gebissen, teilweise auch massiv. Ja. Aber von nicht therapierbar, unzureichender Lebensqualitaet und/oder massiver Gefahr waren die alle meilenweit entfernt!


    Abgesehem von sehr wenigen Ausnahmen, waren es aber immer Anordnungen. Allerdings nicht immer nach Begutachtung :hust:

  • dragonwog

    Danke dir für den Link!

    "Ohne vernünftigen Grund" ist klar, sonst könnte ja schließlich jeder ganz einfach sein "lästige Viech" loswerden weils 1x zu oft auf den Teppich gepinkelt hat.

    U bei der Tä aus dem Link versteh ich das Urteil auch weil die ja anscheinend ohne Untersuchung einfach behauptet hat der Hund hat einen Hirntumor u ist deshalb so aggressiv. Wirkt irgendwie wie "einfach darf ich nicht, aber ich sage halt er hat einen Hirntumor dann geht das schon".

    Aber eine Person die längere Zeit schwer verletzt im Krankenhaus liegt ist ja auch kein "1x zu oft auf den Teppich gepinkelt".

    Also wie sieht das dann konkret aus wenn ich in dieser Situation bin?

    Sperr ich den (möglicherweise vollkommen unberechenbaren) Hund dann notfalls wochenlang ins Badezimmer u schmeiß nur schnell Futter durch einen Spalt bei der Tür bis ich hoffentlich so zeitnah wie möglich diese Genehmigung bekomme die Murmelchen erwähnt hat?

    Das man, mehr od weniger wie wenn nichts gewesen wäre, weiter ganz normal mit dem Hund zusammen lebt u ihn neben sich im Wz im Körbchen liegen lässt kann doch keiner ernsthaft erwarten?

    (-> Ich gehe jetzt wirklich von einem unberechenbaren Hund aus der "aus dem nichts" ein Familienmitglied aus dem selben Haushalt schwerst verletzt hat, u nicht von einem zB bekannt Ressourcenaggressiven Hund dem einer den Knochen wegnehmen wollte!)

    Im Grund würd mir dann ja gar nicht wirklich viel anderes übrig bleiben wenn man bedenkt wie lang die Wartelisten bei den Einrichtungen sind die solche Hunde gefahrlos halten/verwahren können.


    U dabei fällt mir auch gleich der Am.Staff aus OÖ ein. (Ich weiß Ö - D, aber trotzdem) Der wurde doch auch noch am selben Abend von der Frau der Besitzerin zum einschläfern gebracht. Wie war das dann möglich? Arbeiten die Behörden da schneller (innerhalb von 2, 3 Stunden, auch am Nachmittag/Abend) wenn das Opfer nicht "nur" schwer verletzt sondern tot ist, od braucht man die bei einem solchen Ausgang gleich gar nicht mehr? Od bräuchte man sie theoretisch schon, aber es sagt halt keiner mehr was weil schließlich ein Mensch getötet wurde?

  • Aber von nicht therapierbar, unzureichender Lebensqualitaet und/oder massiver Gefahr waren die alle meilenweit entfernt!


    Abgesehem von sehr wenigen Ausnahmen, waren es aber immer Anordnungen. Allerdings nicht immer nach Begutachtung

    Ach krass, ich habe es hier tatsächlich gegenteilig erlebt. Da wurde ein vermutlich eher nicht mehr therapierbarer Hund, den man selbst durch die Schleuse nicht gefahrlos aus dem Zwinger rausholen konnte und der dadurch massiv an Lebensqualität einbüßen musste begutachtet und nicht euthanasiert.

    Kommt aber vielleicht auch auf den AmtsTA oder das zuständige VetAmt an, ob sie im Zweifelsfall lieber einmal zu viel oder einmal zu wenig die Euthanasie anordnen.

  • Also wie sieht das dann konkret aus wenn ich in dieser Situation bin?

    Im Zweifelsfall erstmal den Maulkorb drauf packen.

    Solche Vorfälle werden ja gemeldet und bei einem massiven Beißvorfall, bei dem Menschen involviert sind, reagiert das Amt (zumindest hier in der Gegend) recht schnell mit entsprechenden Auflagen. Bei dem Vorfall mit dem verstorbenen Hundehalter hatte der Hund ja auch Maulkorb-Pflicht im Haus.

    Kannst oder willst du die entsprechenden Auflagen nicht erfüllen, wird der Hund allerdings auf deine Kosten anderweitig untergebracht, also in der Regel im Tierheim. So läuft das zumindest hier, ist aber sicher auch von VetAmt zu VetAmt unterschiedlich.

  • dragonwog

    Danke dir für den Link!

    "Ohne vernünftigen Grund" ist klar, sonst könnte ja schließlich jeder ganz einfach sein "lästige Viech" loswerden weils 1x zu oft auf den Teppich gepinkelt hat.

    U bei der Tä aus dem Link versteh ich das Urteil auch weil die ja anscheinend ohne Untersuchung einfach behauptet hat der Hund hat einen Hirntumor u ist deshalb so aggressiv. Wirkt irgendwie wie "einfach darf ich nicht, aber ich sage halt er hat einen Hirntumor dann geht das schon".

    Mich würde dazu tatsächlich auch die originale Urteilsbegründung interessieren, denn ich lese die Wiedergabe der Wiedergabe des Urteils genauso. Dass sich die TÄ nämlich nicht ausreichend versichert hat, dass ein vernünftiger Grund vorlag und die Beißvorfälle, die lediglich anhand der Aussage des Besitzers angenommen wurden, sowie ein Biss (welcher Stärke?) während der tierärztlichen Untersuchung eben keine ausreichende Grundlage bildeten um die sofortige Euthanasie zu rechtfertigen. Zudem stellt sich mir hier auch die Frage unter welchen Bedingungen und Gründen hier Klage erhoben wurde, lagen evtl. auch Zweifel vor, dass eine Euthanasie aus Verhaltensgründen nicht gerechtfertigt gewesen sein könnte und hätte die TÄ diese erkennen müssen, wenn sie dem Wunsch des Besitzers nicht umgehend und nach erstem Anschein und ohne eingehende Untersuchung gefolgt wäre.

    Jeder TA muss bei jeder Euthanasie eine solche Abwägung treffen und natürlich eine Euthanasieentscheidung fachlich begründen können. Das gilt für jede Euthanasie.

  • Der Tierarzt darf mWn „mit vernünftigem Grund“ auch ohne behördliche Anordnung einschläfern. Er hat halt im Zweifelsfall die Last nachzuweisen, dass einer vorlag, wenn ihm jemand deswegen an den Karren fährt. Und da es keine klaren Definitionen gibt, trägt er das Risiko, dass ein Gericht es anders beurteilt als er. Wenn wie in dem hier verlinktem Beitrag die Halter des Hunds uneins sind und sich das erst im Nachhinein herauskristallisiert, dann ist er gekniffen.


    Wofür er definitiv eine Anordnung braucht: Wenn er gegen den Willen des Besitzers einschläfern möchte.

  • Der Tierarzt darf mWn „mit vernünftigem Grund“ auch ohne behördliche Anordnung einschläfern. Er hat halt im Zweifelsfall die Last nachzuweisen, dass einer vorlag, wenn ihm jemand deswegen an den Karren fährt.

    In der Theorie ja. In der Praxis sträuben sich viele TÄ, einen Hund nach Beißvorfall einzuschläfern, wenn sie nicht zweifelsfrei sicher sein können, dass keine körperlichen Ursachen vorliegen und (der schwierige Teil) keine Haltungs- und Erziehungsfehler ursächlich waren. Da letzteres in der Regel nicht sicher beurteilt werden kann, gehen da die meisten, was ich bisher gehört habe, lieber auf Nummer Sicher.

  • Ich kenne jetzt keine statistischen Erhebungen dazu, aber zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis, in denen ohne Anordnung eingeschläfert wurde.

    Naja, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn da jemand eine Anzeige erstattet (wie die Tochter der Familie in dem Fallbeispiel), dann muss der TA sich rechtfertigen.

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