Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ich kenne jetzt keine statistischen Erhebungen dazu, aber zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis, in denen ohne Anordnung eingeschläfert wurde.

    Hier auch, ein Fall im Familienkreis. Ist aber schon ein paar Jahre her (2008?), keine Ahnung, ob das mittlerweile enger gesehen wird. Von "nicht-führbar" war diese Hündin jedenfalls weit entfernt.

  • Ok, das war gestern sehr knapp von mir geschrieben. Dann jetzt laenger.


    Der TA bekommt Problene oder besser: Er kann Probleme bekommen, wenn er einen Hund einschlaefert, der 'nur' gebissen hat.

    Er muss im Zweifel nachweisen, dass es einen vernuenftigen Grund gab und das kann er mAn so gut wie nicht. Nicht ohne eine wirkliche gruendliche Untersuchung (bei der dann z.B. einen Tumor gefunden wird). Allein schon die Tatsache, dass es Verhaltens-TAe gibt, macht das alles sehr schwierig. Auf die kann man sich im Zweifel immer berufen und wie soll ein nomaler TA das entkraeften? Im Zweifel kommt dann ein Gutachter ins Spiel, er schaut sich die Akten/Aufzeichnungen an, kommt zu einem Ergebnis und der TA kann das Gegenteil nicht beweisen (und sein Wissen liegt eben auch in einem voellig anderen Bereich).

    Es mag einzelne Faelle geben, bei denen nach einer Anzeige nichts passiert ist. Ich als TA wuerd es nicht riskieren. Einfach weil der TA es nicht beweisen kann und damit der Depp ist.

    Hat man die Anordnung, ist man als TA einfach raus. Dann kann durch eine Anzeige nix passieren.


    Und ja, es gibt TAe die einschlaefern. Natuerlich gibt es die. Ich kenn da auch genug Faelle. Aber...das ist und bleibt es riskant fuer den TA.


    Solche Anordnungen gehen teilweise sehr fix! Der eine mir bekannte Hund, war mWn knapp 1 Woche nach dem Vorfall tot. Und das war kein ach-so-krasses Kaliber, der alles und jeden fressen wollte. Im Gegenteil. Der war innerhalb der Familie top, war mit Kindern top und war ein eher weicher Hund. Leider auch unfassbar unsicher, mit scheiss Erfahrungen und bei den falschen Leuten. Haette man damals auf uns gehoert, waere der schlimme Vorfall definitiv nicht passiert.

    Ich haette den Kerl sofort genommen, wenn die Bedingungen hier bei mir anders gewesen waeren. Waren sie aber nicht, also wurde er getoetet (ja, solche Anordnungen koennen im Einzelfall wieder aufgehoben werden).



    Wie geagt: Es gab Faelle da wurde die Toetung des Hundes (der gebissen hatte..auch massiv!) von den zustsendigen Aemtern nicht genehmigt. Das ist dann wirklich aetzend, aber es ist nicht das Problem des TA!

  • Theoretisch würde ich auch sagen, dass ich es, wäre ich Tierarzt, nicht riskieren würde. Denn die Rechtslage verhängt da die Last des Risikos extrem einseitig. Es ist das einzig Vernünftige, sich da zu verweigern.


    Aber auch ein Tierarzt ist ein Mensch. Und wenn der verzweifelte Leute vor sich hat, die verängstigt sind und nicht mehr weiter wissen, bei denen vielleicht noch eine schutzbedürftige Person mit im Haushalt lebt, dann ist es mit der Vernunft dann auch nicht mehr ganz so einfach.


    In den Fällen, die mir bekannt sind, gings nicht um Mauschelei, sondern der Tierarzt hat - mit Empfehlung durch einen spezialisierten Trainer - geholfen.

  • Ja - genau das habe ich doch geschrieben? :???:

    Du hast das Wort "darf" verwendet. Nein, darf er im juristischen Sinne halt nicht, kein Tierarzt darf ohne körperliche Ursache oder Gutachten von Verhaltenstierärzten (Traineraussagen haben diesbezüglich null Relevanz) euthanasieren. Es kommt natürlich trotzdem vor.

  • Theoretisch würde ich auch sagen, dass ich es, wäre ich Tierarzt, nicht riskieren würde. Denn die Rechtslage verhängt da die Last des Risikos extrem einseitig. Es ist das einzig Vernünftige, sich da zu verweigern.


    Aber auch ein Tierarzt ist ein Mensch. Und wenn der verzweifelte Leute vor sich hat, die verängstigt sind und nicht mehr weiter wissen, bei denen vielleicht noch eine schutzbedürftige Person mit im Haushalt lebt, dann ist es mit der Vernunft dann auch nicht mehr ganz so einfach.

    Klar. Nur finde ich es falsch, wenn da einem TA die Schuld aufgeladen wird ala 'wenn nochmal was passiert ist der Schuld, weil ICH wollt den Hund ja einschlaefern lassen!'. Und sei es indirekt.

    Es liegt einfach nicht in der Verantwortung eines TA 'solche' Hunde zu 'entfernen', weil die Halter sie nicht haendeln koennen oder wollen, am Ende ihrer Kraefte sind, usw.

    In den Fällen, die mir bekannt sind, gings nicht um Mauschelei, sondern der Tierarzt hat - mit Empfehlung durch einen spezialisierten Trainer - geholfen.

    Das koennte aber im.Zweifel einen gravierenden Unterschied machen.

    In den mir bekannten Faellen wars z.B. anders. Die Hunde hatten gebissen und irgendwann hatten die Halter einfach genug. Wieso, weshalb, warum ist mal egal. Und es wurden TAe gefunden, die dann eben eingeschlaefert haben. Und das waren fast immer TAe, die die Hunde nicht kannten! Die waren da zum ersten (und letzten) Mal...

  • Der Tierarzt darf mWn „mit vernünftigem Grund“ auch ohne behördliche Anordnung einschläfern.

    Natürlich darf der Tierarzt euthanasieren, wenn er einen vernünftigen Grund dafür hat.


    Du hast ja extra erwähnt, dass er das darf, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

    Pathologische Gründe mit geringer/gar keiner Aussicht auf das Erreichen einer angemessenen Lebensqualität trotz medizinischer Maßnahmen sind z. B. ein vernünftiger Grund.


    Der Tierarzt ist doch genau dafür da, Leiden zu lindern oder eben weiteres Leiden zu verhindern, wenn keine Linderung möglich ist und das Leiden keine angemessene Lebensqualität mehr erlaubt.


    Da ist die Verwendung des Wortes "darf" absolut richtig.


    Dass diese Entscheidungen ausschließlich seinen medizinischen Fachbereich betreffen, ist aber auch völlig klar.


    Also ja: Du hast es genau so geschrieben.


    :bussi:

  • Der Tierarzt darf mWn „mit vernünftigem Grund“ auch ohne behördliche Anordnung einschläfern.

    Natürlich darf der Tierarzt euthanasieren, wenn er einen vernünftigen Grund dafür hat.

    Auch wenn ich diese Regelung persönlich nicht so gut finde, es ist wie es ist


    Zitat

    Die Entscheidung zur Euthanasie darf nur nach einer sicheren Diagnosestellung, die

    wiederholte klinische und gezielte diagnostische Untersuchungen einschließt, und dem

    Krankheitsverlauf getroffen werden. Sollen Hunde wegen Aggressivität enthanasiert

    werden, ist ein auf Verhaltenstherapie spezialisierter Tierarzt hinzuzuziehen.

    Oder hier nochmal


    Zitat

    Hochgradig schwierig kann die Beurteilung der Sachlage werden, wenn es um die Euthanasie eines Tieres geht, das eventuell eine Bedrohung für Leib und Leben von Menschen darstellt ... Es werden dem Besitzer nach der heutigen Rechtsauffassung große Mühen und Kosten zugemutet - etwa durch umfangreiche Diagnostik zur Ermittlung von eventuellen schmerzhaften Erkrankungen, die für die aggressiven Tendenzen des Tieres verantwortlich sein könnten, oder durch Konsultation von auf Verhaltensprobleme spezialisierten Tierärzten - bevor ein Hund aus verhaltensmedizinischen Gründen getötet werden darf.

    https://www.tierarzt-rueckert.…nde=1489&Modul=3&ID=19951


  • Als Trainer:in sich für eine verhaltensbedingte Euthanasie auszusprechen, ohne dafür vom Land bestellte sachkundige Person für Gefahrenhunde zu sein, kann übrigens die Zulassung nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes kosten, ergo zum Berufsverbot führen. Etwas anderes ist eine behördliche Meldung und/oder die Empfehlung zur Sicherung mit Maulkorb..

  • Ja - genau das habe ich doch geschrieben? :???:

    Du hast das Wort "darf" verwendet. Nein, darf er im juristischen Sinne halt nicht, kein Tierarzt darf ohne körperliche Ursache oder Gutachten von Verhaltenstierärzten (Traineraussagen haben diesbezüglich null Relevanz) euthanasieren. Es kommt natürlich trotzdem vor.

    Aber wo findest Du das? Einen entsprechenden Passus finde ich nicht im TSchG, nicht in der Tierschutz-Hundeverordnung und auch nicht in der Berufsordnung für Tierärzte.


    Das TSchG regelt unter §17 explizit nur, dass strafbar der handelt, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Und unter Abschnitt 4 (Töten von Tieren) gibts auch keine entsprechende Regelung, bei der einzigen explizit auf Hunde zugeschnittenen Einschränkung gehts um das Töten zu wissenschaftlichen Zwecken.

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