Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Undhund es geht nicht um Genugtuung etc..


    Man kann aber die Frage aufwerfen, ob diese Verurteilung in irgendeiner Weise spürbare Folgen hat. Daher meine Frage nach Auswirkung einer Bewährung.

    Ein Vorfall Tage zuvor, hat ja augenscheinlich nicht gereicht.

  • Daher meine Frage nach Auswirkung einer Bewährung.

    Bewaehrung geht z.B. nur in bestimmten Faellen. Sind die Sachen, die dafuer notwendig sind, erfuellt, wieso keine Bewaehrung?


    Bewaehrung ist mWn oft (immer? Ihr Juramenschen wisst das sicher) an Auflagen gebunden und sie kann auch widerrufen werden (das heisst dann Strafe absitzen).

    So ganz ohne ist Bewaehrung nicht wirklich..

  • Undhund es geht nicht um Genugtuung etc..


    Man kann aber die Frage aufwerfen, ob diese Verurteilung in irgendeiner Weise spürbare Folgen hat. Daher meine Frage nach Auswirkung einer Bewährung.

    Ein Vorfall Tage zuvor, hat ja augenscheinlich nicht gereicht.

    Es heißt ja nur " zur Bewährung ausgesetzt"

    Es wird einen Grund geben für das Maß

    6 Monate und 1 Woche,also mehr als 6 Monate

    Zusätzlich wurde gesagt keine Hundehaltung für 3 Jahre


    Bewährung heißt lediglich das dem verurteilten

    nicht die Freiheit entzogen wird sofern es keinen

    Bewährungsbruch gibt


    Es ist also keine nette plauderei bei Gericht

    Sondern hat tatsächlich Auswirkungen bei

    Nicht entsprechend zukünftigen Verhalten

  • Zur Bewährung ausgesetzt ist i.d.R. mit auflagen verbunden. Erfüllt der Verurteilte die nicht, dann sitzt er die Strafe ab.


    Bei Erstvergehen gibt es mildere Urteile als beim Wiederholungstäter.


    Hier geht es auch *nur* um einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und *nur* um fahrlässige Körperverletzung. Milder bestraft, da kein Vorsatz vorhanden.


    Und ja, da ist ist die Bewährungsstrafe gerechtfertigt.

  • Zivilrechtlich sollte man da holen, was nur zu holen geht, bei solchen Leuten.

    Klingt hart, aber sehe ich ähnlich. Es geht nicht um Genugtuung, Rache oder Vergeltung, sondern darum, dass hier ein Opfer nachhaltig und langfristig geschädigt wurde, sie für ihre seelischen und körperlichen Verletzungen (zu dem Verlust ihres jungen Hundes auf die denkbar schlimmste Art und Weise) 3000 EUR bekommt, womit sie in Zeiten von Inflation und steigenden Kosten vermutlich so gar nichts anfangen kann. Der Staat hat nach Artikel 2 Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit als absolutes Grundrecht zu schützen. Es kann ihr auch niemand den Hund ersetzen oder mit Geld alles ungeschehen machen, aber anzuerkennen, was für ein Höllenritt das für die Frau war, das ist Sinn und Zweck von Schmerzensgeld. Ist in dieser Situation imo nicht wirklich geschehen, 3000 EUR sind keine "Anerkennung" der Schäden die die Frau erlitten hat. Durch den wiederholten Ausbruch der Hunde und dem Bewusstsein der Gefahr sehe ich hier auch mindestens grobe Fahrlässigkeit, da nichts am Garten, Zaun oder den Umständen nach dem ersten Vorfall geändert wurde. Schmerzensgeld in D ist generell einfach ein Witz, das bezieht sich tatsächlich auf fast alle Aspekte und führt zu sehr ins Offtopic... :tropf:


    Im Grunde, will ich mir gar nicht ausmalen, was hätte noch passieren können, wenn der "Rudelführer" wie im Artikel beschrieben nicht zeitig dazu gekommen wäre...

  • Zivilrechtlich sollte man da holen, was nur zu holen geht, bei solchen Leuten.

    Klingt hart, aber sehe ich ähnlich. Es geht nicht um Genugtuung, Rache oder Vergeltung, sondern darum, dass hier ein Opfer nachhaltig und langfristig geschädigt wurde, sie für ihre seelischen und körperlichen Verletzungen (zu dem Verlust ihres jungen Hundes auf die denkbar schlimmste Art und Weise) 3000 EUR bekommt, womit sie in Zeiten von Inflation und steigenden Kosten vermutlich so gar nichts anfangen kann. Der Staat hat nach Artikel 2 Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit als absolutes Grundrecht zu schützen. Es kann ihr auch niemand den Hund ersetzen oder mit Geld alles ungeschehen machen, aber anzuerkennen, was für ein Höllenritt das für die Frau war, das ist Sinn und Zweck von Schmerzensgeld. Ist in dieser Situation imo nicht wirklich geschehen, 3000 EUR sind keine "Anerkennung" der Schäden die die Frau erlitten hat. Durch den wiederholten Ausbruch der Hunde und dem Bewusstsein der Gefahr sehe ich hier auch mindestens grobe Fahrlässigkeit, da nichts am Garten, Zaun oder den Umständen nach dem ersten Vorfall geändert wurde. Schmerzensgeld in D ist generell einfach ein Witz, das bezieht sich tatsächlich auf fast alle Aspekte und führt zu sehr ins Offtopic... :tropf:


    Im Grunde, will ich mir gar nicht ausmalen, was hätte noch passieren können, wenn der "Rudelführer" wie im Artikel beschrieben nicht zeitig dazu gekommen wäre...

    Es geht sehr wohl um Genugtuung

    Aber sicher nicht um Rache und Vergeltung


    Und auch nicht um " was hätte noch passieren können..."



    Welcher tatsächliche schaden entstanden ist

    ist gar nicht bekannt, genauso wenig ob

    die Heilbe­handlung abgeschlossen ist


    Der "Sachschaden Hund " wird nicht über Schmerzensgeldzahlung geregelt sondern Schadensersatz

  • Rein rechtlich geht es bei Schmerzensgeld nicht um Genugtuung, nein. Es geht um die Anerkennung des Schadens, sowie die Kompensierung "einen Schaden in Geld zu messen, der nicht in Geld gemessen werden kann", in dem Fall vor allem die seelischen und körperlichen Folgen des Vorfalls. Welcher Schaden der Frau entstanden ist, ist zumindest angerissen: mindestens eine Körperverletzung, die die Halterin so geschädigt hat, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte - und davon abgeleitet, vermutlich viele weitere Berufe nicht, bei denen man vor allem die Hände zu brauchen scheint. Sie hat

    "bis heute hat sie Schmerzen in den Händen, eine Fehlstellung am Ringfinger und immer wiederkehrende Panikattacken und Albträume und musste von ihrem erlernten Beruf unter Einkommenseinbußen in eine andere Tätigkeit wechseln."

    Ich rede auch nicht vom Sachschaden Hund, sondern dem seelischen Schaden, mit anzusehen, wie der eigene Hund von drei anderen Hunden zerfleischt wird.

    Was genau ist jetzt dein Punkt? Allein die Einkommenseinbußen werden schon sicher nicht durch 3000 EUR gedeckelt. Wie auch.

  • Wegen der Verletzungen der Hände berufliche Einbußen - rechnet sich lebenslang; Berufsleben + spätere Rente, Therapie, um Albträume und Panikattacken zu bewältigen und natürlich ärztliche Behandlungen und Physiotherapie.


    Da kann die Betroffene nur hoffen, dass die Halter versichert sind - bei diesen enormen Schädigungen wird die Versicherungssumme (je nach Deckungshöhe) voll ausgeschöpft werden.


    Jeglicher Schaden, der über die - so überhaupt vorhandene - Versicherungsdeckungssumme hinausgeht, muss von den Haltern beglichen werden.


    Diese Summe kann und sollte die Betroffene durchaus direkt von den Haltern zivilrechtlich einklagen.

  • Einer "meiner Punkte " ist das Schmerzensgeld

    zb keine Art berufsschadensausgleich ist


    Immerhin hat der Schaden nicht zu berufslosigkeit

    Oder sogar erwerbsunfähigkeit geführt

    Es ist auch nicht erwähnt ob rehabilitationsmassnahmen

    Erfolgversprechend sind


    Also unterm Strich " nichts genaues weiß man nicht "

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