Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Ja, die Erwartung hätte ich. Wenn durch meine (grobe) Fahrlässigkeit ein Mensch zu Tode kommt, dann fahr ich kein Auto mehr, denn offensichtlich bin ich dazu nicht geeignet. Hier konnten sich drei Hunde unkontrolliert an einem unbeteiligten Menschen zu schaffen machen, hat keiner mit gerechnet, nein, ist aber passiert.
Zumal ein Auto einen Zweck erfüllt, ein Hund ist ein rein privates Vergnügen. Wieso ein unnötiges Risiko eingehen?Moment:
- woher weißt Du, daß hier grobe Fahrlässigkeit im Spiel war - hast Du gestern mit dem Richter gefrühstückt? Oder bist Du danebengestanden? Was wenn die Hunde bislang unauffällig gewesen wären, und deswegen kein Grund bestand, nur mit Einzelnen zu gehen, statt mit allen Dreien zusammen? Dann sehe ich hier überhapt keine Fahrlässigkeit, geschweige denn grobe.
- "unkontrolliert zu schaffen machen"? Wenn ich ich recht entsinne, waren 2 der 3 Hunde eigentlich angeleint ursprünglich. Ja, die Kontrolle kam wohl abhanden - waurm, weißt ich nicht - aber Du auch nicht! Vielleicht sind die in die Leine gesprungen, und die Frau konnte sie nur nicht halten, weil sie fiel? Vielelicht ist sie gestolpert und gefallen? Vielleicht war ihr grad schwindlig und sie hat dabei unbeabsichtigt die Leinen losgelassen? Das weiß man einfach noch nicht! Woher willst Du das dann wissen? "Unkontrolliert" hieße für mich, die Hunde liefen ohne Leine und weit entfernt von der Halterin herum, und die hätte nix getan, um das zu beenden. Soweit ich weiß, ist das nicht der Fall.
- der Zweck vom Auto ist oft auch reines Privatvergnügen: einkaufen, zum Gassi fahren etc. Jemand, der nicht arbeitet, für den ist Auto generell ein reines Privatvergnügen. Der Vergleich hinkt also.
- ein unnötiges Risiko gehst Du bereits ein indem Du einen Hund hälst. Das ist zB im deutschen (!) Recht haftungsrechtlich abedeckt mit der allgemeinen Gefährdungshaftung eines Hundehalters/Tierhalters, die auch von den Versicherungen im Fall des Falles mit einbezogen wird.
Ich habe dabei weniger einen Strafcharakter im Sinn, mir fehlt da einfach die Einsicht, dass ein schwerer Fehler gemacht wurde und Hundehaltung vielleicht nicht die beste Idee ist.
Woher weißt Du das? Fehlende Einsicht: haben die irgendwo gesagt oder geschrieben, daß sie nichts dafür können? Vielleicht sogar der Verstorbenen die Schuld zugeschoben? Im Gegenteil, wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, haben sie den einen Hund selbst einschläfern lassen und die andren Beiden Hunde abgegeben.
Ich weiß echt nicht, woraus Du all diese Schlüsse ziehst, ohne jegliche Belege vorzuweisen.....
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BieBoss Nein, natürlich WEISS ich das nicht. Ich habe die Infos aus den Zeitungsartikeln und ich spreche auch nicht das Urteil, das darf gern ein anderer tun.
Trotzdem habe ich Gedanken und Emotionen dazu und mir ist dabei völlig egal, ob so ein Widerspruch rechtlich Sinn macht. Hier werden laufend Schlüsse gezogen wofür es erstmal keine Beweise gibt, das ist in einer Forendiskussion doch normal. Dass die Halter schlimm traumatisiert sind und es die nächsten Jahre ach so schwer haben werden ist auch nur eine Vermutung. Naheliegend, weil man von sich selbst auf andere schließt. Aber nicht unbedingt zutreffend.
Ich finde es nicht nachvollziehbar auf Hundehaltung zu pochen, wenn vor wenigen Wochen genau dadurch ein Mensch getötet wurde. Ich finde es pietätlos, unangebracht und es macht auf mich den Eindruck, dass Einsicht und Reue fehlt. Das darf ein anderer gern nüchterner betrachten und alle Register des Rechtssystems ziehen, richtiger wird es damit für mich nicht.
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Ich finde es nicht nachvollziehbar auf Hundehaltung zu pochen,
Wer pocht denn darauf? Da wurde lediglich Widerspruch eingelegt. Mehr auch nicht.
Ist ja nicht so als wuerden die grad klagen um die Hunde zurueck zu bekommen o.ae.
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Ich finde es pietätlos, unangebracht und es macht auf mich den Eindruck, dass Einsicht und Reue fehlt.
OK - das kann ich nachvollziehen, aber wie gesagt, gibt es da halt auch Fristen für Einsprüche. Und wenn ich überhaupt dran denke, je wieder nen hund halten zu können, egal wie klein, muß ich halt umgehend Einspruch erheben. Kann das nicht liegenlassen, bis die Frau vlt mal unter der Erde ist oder so. Ja, das wirkt pietätlos. Ist aber wahrscheinlich so nicht beabsichtigt, das unterstelle ich jetzt mal. ;-)
Wobei ich mich dann da schon frage, welcher Döskopp das publik gemacht hat. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß diese Halterinnen so deppert und wenig einfühlsam waren, das laut rauszuschreien, daß sie Einspruch erheben. Weil gerade sowas sicher auch die Beurteilung des Geschehens mit beeinflussen kann, dadurch, daß es pietätlos rüberkommt......
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Seine Rechte wahrnehmen ist doch aber etwas anderes, als darauf zu pochen
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Wobei ich mich dann da schon frage, welcher Döskopp das publik gemacht hat. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß diese Halterinnen so deppert und wenig einfühlsam waren, das laut rauszuschreien, daß sie Einspruch erheben. Weil gerade sowas sicher auch die Beurteilung des Geschehens mit beeinflussen kann, dadurch, daß es pietätlos rüberkommt......
Jeder ist sich selbst der Nächste, so wohl auch der publik machende Döskopp
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Und ja..vor wenigen Wochen kam wegen den Hunden ein Mensch ums Leben. Es sagt aber keiner, dass die Frau in 2 Wochen wieder einen Hund halten will.
Vielleicht wird sie sich dazu entscheiden nie wieder einen zu haben. Vielleicht holt sie sich in zig Jahren einen.
Durch den Widerspruch, den man eben nicht ewig lang einlegen kann, nutz man einfach nur die Moeglichkeit am Ende diese Entscheidung treffen zu koennen (wenn man denn 'gewinnt').
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BieBoss Nein, natürlich WEISS ich das nicht. Ich habe die Infos aus den Zeitungsartikeln und ich spreche auch nicht das Urteil, das darf gern ein anderer tun.
Trotzdem habe ich Gedanken und Emotionen dazu und mir ist dabei völlig egal, ob so ein Widerspruch rechtlich Sinn macht. Hier werden laufend Schlüsse gezogen wofür es erstmal keine Beweise gibt, das ist in einer Forendiskussion doch normal. Dass die Halter schlimm traumatisiert sind und es die nächsten Jahre ach so schwer haben werden ist auch nur eine Vermutung. Naheliegend, weil man von sich selbst auf andere schließt. Aber nicht unbedingt zutreffend.
Ich finde es nicht nachvollziehbar auf Hundehaltung zu pochen, wenn vor wenigen Wochen genau dadurch ein Mensch getötet wurde. Ich finde es pietätlos, unangebracht und es macht auf mich den Eindruck, dass Einsicht und Reue fehlt. Das darf ein anderer gern nüchterner betrachten und alle Register des Rechtssystems ziehen, richtiger wird es damit für mich nicht.
Niemand pocht auf eine Hundehaltung. Der Widerspruch ist lediglich notwendig, damit die MÖGLICHKEIT, dass irgendwann unter Umständen vllt wieder ein Hund gehalten werden darf, bestehen bleibt. Die Frist ist eben gesetzlich vorgegeben, dafür können die Halter nichts. Die Behörde hätte mit ihrer endgültigen Entscheidung auch einfach warten können, bis eine juristische Aufklärung des Vorfalls erfolgt ist und bis dahin ein vorläufiges Verbot anordnen können. Ebenso halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass sie selbst innerhalb weniger Tage direkt nach dem Vorfall den Vorfall insoweit aufklären konnte, dass ein lebenslanges Hundehaltungsverbot angemessen ist.
Diese Diskussion dreht sich überhaupt nicht um die Frage, ob ein lebenslanges Hundehaltungsverbot schlussendlich angemessen ist. Der Dissenz besteht lediglich bzgl. der Frage, ob eine solche Entscheidung bereits wenige Tage nach einem Vorfall getroffen werden darf, ohne dass zu diesem Zeitpunkt der Vorfall juristisch oder verwaltungsrechtlich aufgeklärt werden konnte. -
Trotzdem habe ich Gedanken und Emotionen dazu
Ja. Und die darf auch jeder haben.
Ich kann mich an nichts erinnern, was mich so erschüttert hätte in Sachen Hundehaltung wie dieser schreckliche, tragische Vorfall.
Ich kann mich nur ansatzweise in beide Seiten reinversetzen und das ist für alle Beteiligten einfach ein riesengrosses, schwarzes Loch.
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Was mir dazu noch einfiel: die Hunde haben ja zwei Frauen gehört. Man weiß ja auch gar nicht, wie das rechtlich aussehen würde, wollte sich die daheimgebliebene Frau einen Hund holen, wenn es der Hundeführerin vom Spaziergang endgültig verboten wäre. Könnte ja sein, daß die dann auch keinen Hund mehr holen könnte, wenn es der Einen der Beiden komplett lebenslänglich verboten würde, Hunde zu halten. Also zumindest, solange sie zusammen leben. Eventuell könnte das auch ein Grund für den Einspruch gewesen sein. Nobody knows.....
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