Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Bei einer Sicherstellung nach § 21 SPolG, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, ist diese Norm dann die gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung. Da braucht es im ersten Schritt keinen gerichtlichen Beschluss.

    Das schrieb ich ja auch, die dürfen handeln, um Gefahren abzuwehren. Aber vielleicht haben sie die anderen Hunde nicht als solche gesehen, weil sicher untergebracht und vielleicht nicht klar war, dass diese dabei waren. Und ohne Gefahr dürfen sie eben auch keine Hunde einfach mitnehmen


    Wie gesagt, das sind ja alles nur Spekulationen, warum die was gemacht haben.

  • Weil vor vielen, vielen Seiten gefragt wurde, ob die Hunde unterscheiden koennen, hier nochmal ein Video dazu

    https://m.facebook.com/story.p…2XyyBl&id=100000373707000

    Ich sehe da einen Schäferhund, der sehr präzise und klar (Beißarm = Beute, Mensch = Nichtbeute) ausgebildet wurde.

    Ich habe nirgends in Frage gestellt, dass dies bei einem Schäferhund möglich ist, diese Klarheit bei der Ausbildung zu erhalten, und habe das mit der Phylogenese der Rasse(n) Schäferhund auf Wehrverhalten begründet.

  • Das schrieb ich ja auch, die dürfen handeln, um Gefahren abzuwehren. Aber vielleicht haben sie die anderen Hunde nicht als solche gesehen, weil sicher untergebracht und vielleicht nicht klar war, dass diese dabei waren. Und ohne Gefahr dürfen sie eben auch keine Hunde einfach mitnehmen


    Wie gesagt, das sind ja alles nur Spekulationen, warum die was gemacht haben.

    Ist Elmo nicht am Tattag eingeschläfert worden

    Und die anderen erst am nächsten oder übernächsten Tag weggebracht worden?

  • Das schrieb ich ja auch, die dürfen handeln, um Gefahren abzuwehren. Aber vielleicht haben sie die anderen Hunde nicht als solche gesehen, weil sicher untergebracht und vielleicht nicht klar war, dass diese dabei waren. Und ohne Gefahr dürfen sie eben auch keine Hunde einfach mitnehmen


    Wie gesagt, das sind ja alles nur Spekulationen, warum die was gemacht haben.

    Ist Elmo nicht am Tattag eingeschläfert worden

    Und die anderen erst am nächsten oder übernächsten Tag weggebracht worden?

    Das weiß ich nicht, ich weiß auch nicht, wer die Hunde weggebracht hat. Die Polizei, wie es klingt jedenfalls nicht. Und wer Elmo weggebracht hat, und was da behördlich gelaufen ist, weiß ich auch nicht. Ich bezog mich ja auch lediglich darauf, dass man als Aussenstehender nicht alle Fakten kennt und den Polizisten jetzt nichts unterstellen sollte.

  • Wenn ich es richtig im Kopf habe:

    Es wurde festgelegt, dass die Hunde das Grundstueck nicht mehr verlassen duerfen und ich meine auch in den eigenen Garten gehen war an Auflagen gebunden (nur mit MK und Leine). Das Kind war da mWn bereits bei der Oma (was auch logisch ist...allein wegen dem ganzen Stress der da entstanden ist, macht es Sinn das Kind wegzubringen).

    Dann wurden die Hunde durch die Frau der Zuechterin an Bekannte o.ae. abgegeben und danach kam das Haltungsverbot durch den Buergermeister.

    Laut einem Artikel sollten die 4 Hunde dann weg von den Privatpersonen und in ein TH, aber 'damals' haben sich die angefragten TH geweigert.


    Ich fuer meinen Teil sehe da jetzt einfach nicht wo die Behoerden nur mit den Schultern gezuckt haben und hochgefaehrliche Hunde ohne Sicherung auf kleine Kinder und die Nachbarn 'losglassen' haben..

  • Weil vor vielen, vielen Seiten gefragt wurde, ob die Hunde unterscheiden koennen, hier nochmal ein Video dazu

    https://m.facebook.com/story.p…2XyyBl&id=100000373707000

    Und noch ein wenig Senf von mir dazu

    Auch wenn es an dieser Stelle nicht richtig passt...


    Ich habe tatsächlich Zweifel das das Bild

    Vom "privaten "Training im Garten echt ist

    Oder zumindest tatsächlich "elmo " zeigt


    Die Fell Färbung ist ähnlich aber nicht gleich


    Und ich Zweifel auch tatsächlich an

    Das die abgebildete Person eine der halterinnen ist


    Für mich ist das ganze eher "ein Löwe in Berlin " ;)

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