Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
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Und nur weil man etwas nicht kennt gibt es das nicht? Ah. Na klar .
Das war so beim besten Willen nicht gemeint - wenn du und Avocado schreiben, dass es möglich ist, jenseits von Kraft und Erziehung, dann glaube ich das tatsächlich.
Aber welche gibt es denn? Ich will auch nicht off-topic gehen - aber ich fände es wirklich spannend.
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Leinenlänge etwa. Wer am längeren Hebel sitzt, gewinnt physikalisch.
(Gassirunden mit 5, 6, 7 Hunden sind bei mir drum immer sehr knapp bemessen und streckenweise fast bei Fuß, sonst hebeln sie einen doch mal aus).
Kombination Geschirr plus Halsband kann zb helfen, Hunde unten zu halten.
Koppeln. Neben oder hinter einem gehen lassen. Leine hinterm Rücken halten etc. Vernünftige Schuhe. Usw. also man kann schon einiges machen.
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Na ja, die Besitzerin von Enco dachte auch genug Technik fürs Halten ihrer Hunde zu beherrschen und die Tiere standen wohl auch gut im Gehorsam. Trotzdem ist jetzt ein Mensch tot, einer verletzt, ein Hund euthanisiert und viele Menschen traumatisiert.
Einmal zu viel Selbstvertrauen.
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Koppeln.
Stimmt - so minimiert man ja automatisch die Anzahl der Leinen - und dann funktioniert bei vier Hunden wieder das was auch bei zweien wirkt, hatte ich nicht auf dem Schirm.
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Na ja, die Besitzerin von Enco dachte auch genug Technik fürs Halten ihrer Hunde zu beherrschen und die Tiere standen wohl auch gut im Gehorsam. Trotzdem ist jetzt ein Mensch tot, einer verletzt, ein Hund euthanisiert und viele Menschen traumatisiert.
Einmal zu viel Selbstvertrauen.
Was tun wir denn dann mit Leuten, die einen einzigen Hund nicht halten können?
Und zwar nicht in der Gewichtsklasse 30 plus.
Ich mein, das ist ja nicht so selten, dass Hundehalter potentiell ihren Einzelhund nur gehalten kriegen, weil er so nett ist, sie nur halb mitzuschleifen und den Bremsanker hinter sich vereinzelt sogar wahr nimmt.
Dass nicht alles immer funktioniert, ja. Und in Extremfällen auch extrem endet.
Aber wenn man sich an der Anzahl von Hunden aufhängt, müsst man bei 1 anfangen. Es gibt ne erschreckend hohe Anzahl an Menschen die mit einem Hund in Gewichtsklasse 0 bis 100kg nicht vernünftig ausm Haus kommen und das nicht, weil der Hund so schwierig ist, sondern weil sie es nicht können.
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Und nur weil man etwas nicht kennt gibt es das nicht? Ah. Na klar .
Das war so beim besten Willen nicht gemeint - wenn du und Avocado schreiben, dass es möglich ist, jenseits von Kraft und Erziehung, dann glaube ich das tatsächlich.
Aber welche gibt es denn? Ich will auch nicht off-topic gehen - aber ich fände es wirklich spannend.
Zum einen das was pinkelpirscher bereits schrieb zu länge der Leine , Schuhwerk etc zum anderen haben hier bei mir mehrere Hunde( ab drei ) nie Geschirr dran sondern das womit ich weiß das ich persönlich im Notfall noch besser wirkende Kräfte Abfangen kann. Das ist ja durchaus individuelle Erfahrung.
Und natürlich spielt Erziehung da ne noch größere Rolle. Es gibt da einfach keinen Raum für larifari. Das Risiko ist mir und den Leuten die ich kenne mit mehreren Hunden bestimmen Kalibers schlicht zu hoch.
Und da hat sich einfach kein Hund wegen nem Eichhörnchen was rauszunehmen.
Und das wissen die auch.
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Wenn ein Mensch jemanden umbringt, lässt man den doch auch nicht laufen und wartet, bis der Staatsanwalt da mal einen Haftbefehl genehmigt.
Da gibt es aber eine rechtliche Grundlage dafür, da dürfen Polizist:innen aus Eigenem festnehmen, je nach Festnahme für maximal 24 bzw. 48 Stunden. Es muss Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gehalten werden, ob die Person in (U-)Haft genommen wird oder auf freien Fuß geht.
Das wäre jetzt eine spannende Frage, ob sie auch aus Eigenem bei Gefahr in Verzug einen Hund einziehen dürfen.
Ich habe einige Polizisten im Freundeskreis, da kann ich die Tage gerne mal nachfragen.
Ich habe jetzt grade keine Zeit, alle Polizeigesetze der 16 Bundesländer und von Österreich durchzuschauen.
Aber natürlich darf eine Sache, auf Tiere sind die Vorschriften für Sachen anwendbar, sichergestellt werden, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden..
Wenn jemand ohne entsprechende Erlaubnis mit nee Waffe rumläuft, darf die natürlich auch sicher gestellt werden. Da muss man nicht erst auf einen entsprechenden Beschluss warten.
Und darüber hinaus: es gibt es bei den Gerichten IMMER einen Bereitschaftsdienst, der innerhalb kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse machen kann.
So läuft das zb, wenn der Verdacht im Raum steht, jemand sei unter Alkoholeinfluss Auto gefahren und der verweigert die Blutprobe. Dann ruft die Polizei beim zuständigen Bereitschaftsdienst an und bekommt innerhalb sehr kurzer Zeit den entsprechenden Beschluss mit dem dann die Blutprobe durchgeführt werden kann.
Wird jemand mit Haftbefehl festgenommen wird er zu normalen Uhrzeiten auch gleich dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Es ist nicht selten, dass jemand unmittelbar nach der Festnahme noch vor dem Verbringen in die JVA vorgeführt wird.
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So, jetzt noch mal, was ich eigentlich sagen wollte:
Ich finde es in dem Fall wirklich sehr misslich, dass erst so spät raus kam, dass mehrere Hunde am Vorfall beteiligt waren..
Zum einen, weil jetzt möglicherweise Hunde, die an der Tötung eines Menschen beteiligt waren, eine Woche lang nicht besonders gesichert unter gebracht waren.
Aber auch, weil es natürlich nach so langer Zeit sehr schwierig wird, festzustellen, von welchem Hund welcher Tatbeitrag ausging..
ich weiß auch nicht, ob dafür Blutspuren an den Hunden ausreichend sind. Wenn man die Hunde zusammen in einen Raum gepackt hat, ohne sie vorher sauber zu machen, haben die schon allein deswegen alle Blut an sich..
genauso wie DNA Spuren am Opfer. Da weiß man dann ja auch nur, dass es einen Kontakt zwischen Hund und Opfer gab. Ich könnte mir vorstellen, dass dazu schon das zustoßen mit Maulkorb reicht um entsprechend Speichel (=DNA) ans Opfer zu bringen..
Bei dem getöteten Volkan in Hamburg damals hat man die Hunde ja vor Ort erschossen. Bei der Obduktion der Hunde wurde dann anhand von Zahnspuren und vor allem auch des Mageninhalts der beiden Hunde festgestellt, welcher der Hunde den größeren Tatbeitrag hatte..
das geht nach einer Woche bei den noch lebenden Hunden natürlich nicht mehr..
Ich finde es auch vom Gefühl her schwierig, wenn man in solchen Fällen eine Unterbringung und einen erneuten Wesenstest fordert..
zum einen muss sich ja jemand um den untergebrachten Hund kümmern, von dem man weiß, dass er gerade einen Menschen getötet hat. Und dann muss ihn ja jemand zum Wesenstest bringen, also dabei führen.. es müssen sich Leute als Testpersonen beim Wesenstest zur Verfügung stellen in dem Wissen, dass sich dieser Hund los gerissen und einen Menschen getötet hat.. finde ich schwierig, dass von jemandem zu verlangen..
Auch aus Gründen der Beweissicherung finde ich sprechen daher schon gute Gründe dafür, Hunde, die Menschen getötet haben, zeitnah einzuschläfern..
Zumal: welchen Erkenntnisgewinn erhofft man sich eigentlich noch von einem Wesenstest? Ich finde, dadurch dass ein Mensch regelrecht zerfleischt wurde hat ein Hund doch schon ausreichend bewiesen, dass er gefährlich ist.. wie viel mehr gefährlich soll er denn noch sein?
Ob die Hunde scharf gemacht wurden lässt sich auch ohne die erneuten Wesenstest feststellen.. die Hunde, die Volkan getötet haben, wurden wie gesagt erschossen, und dennoch ließ sich recht gut aufklären, was die Besitzer mit den Hunden veranstaltet hatten..
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Und darüber hinaus: es gibt es bei den Gerichten IMMER einen Bereitschaftsdienst, der innerhalb kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse machen kann
Genau, dann hat man ja aber seine gesetzliche Grundlage. Nur weil man die braucht, heisst es ja nicht, dass es nicht schnell gehen kann.
Es muss aber am anderen Ende auch die Unterbringung de Hundes sichergestellt werden. Und da die Kommunikation, dass da noch mehr Hunde beteiligt waren so am Anfsng scheinbar nicht kam, werden die wegen der anderen Hunde erstmal nichts gemacht haben.
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Und darüber hinaus: es gibt es bei den Gerichten IMMER einen Bereitschaftsdienst, der innerhalb kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse machen kann
Genau, dann hat man ja aber seine gesetzliche Grundlage. Nur weil man die braucht, heisst es ja nicht, dass es nicht schnell gehen kann.
Es muss aber am anderen Ende auch die Unterbringung de Hundes sichergestellt werden. Und da die Kommunikation, dass da noch mehr Hunde beteiligt waren so am Anfsng scheinbar nicht kam, werden die wegen der anderen Hunde erstmal nichts gemacht haben.
Nein, wenn es einen Beschluss gibt, dann ist dieser Beschluss die EDIT: rechtliche Grundlage..
Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, dann ist das auch in einem Gesetzestext so formuliert.
Im saarländischen Polizeigesetz ist die Sicherstellung von Sachen zb in § 21 SPolG geregelt.. ich bin mir ziemlich sicher, dass eine ähnlich formulierte Norm auch in allen anderen Polizeigesetzen zu finden sein wird.
Bei einer Sicherstellung nach § 21 SPolG, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, ist diese Norm dann die gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung. Da braucht es im ersten Schritt keinen gerichtlichen Beschluss.
Nicht die Gewaltenteilung aus den Augen verlieren: die Polizei ist Exekutive, nicht Legislative. Und das Gericht natürlich Judikative.
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