Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ja, mit den Behörden ist sie im Gespräch, aber die Frage nach dem Was wenn hat sie noch nie gestellt. Hat wohl Angst vor der Antwort.

    Hat die Tierschutzorga ihr das nicht bei Übernahme klipp und klar gesagt? Das würde ich zumindest schon erwarten, damit man genau weiß, auf was man sich einlässt.

  • Ja, mit den Behörden ist sie im Gespräch, aber die Frage nach dem Was wenn hat sie noch nie gestellt. Hat wohl Angst vor der Antwort.

    Hat die Tierschutzorga ihr das nicht bei Übernahme klipp und klar gesagt? Das würde ich zumindest schon erwarten, damit man genau weiß, auf was man sich einlässt.

    Naja, die können das ja nicht genau vorhersehen. Wir sind hier sehr ländlich. Das ist nicht wie in Frankfurt, wo jeder zweite Tierheimhund ein Listenhund ist.

    Über die Auflagen wusste sie selbstverständlich Bescheid und sie hat auch vor Übernahme geklärt, wie das dann mit dem Wesenstest laufen wird.

    Dass der Hund problematisch ist, hat das Tierheim durchaus kommuniziert. Er kam wegen nicht näher beschriebener Beißvorfälle ins Tierheim und die Abschlussuntersuchung beim Tierarzt wurde abgebrochen, weil er den "fressen" wollte.

    Meine Kollegin hat den Hund halt völlig anders erlebt und kennengelernt und das Problem sicher unterschätzt.


    (OT, aber tierärztliche durchgecheckt ist er inzwischen natürlich. Auch da ist meine Kollegin sehr genau, war wegen Lahmheit auch schon in der Klinik und Hund im CT)

  • Es tut mir echt leid für sie, das ist eine Riesenbelastung. Und ich drücke die Daumen. Es ist natürlich schon schwierig, dass der Hund ohne Maulkorb verletzen würde, wie Du ja leider am eigenen Leib erfahren hast (und hier beim Ordnungsamt hätte sie echt Probleme, wenn den Sachbearbeiter zu Ohren käme, dass es innerhalb der Zeit der befristeten Haltungserlaubnis zu einem Vorfall gekommen ist).


    Ich hoffe, dass sich da mit Training noch was erreichen lässt. Die Situation, dass man sich auf so einen Hund eingelassen hat im Wunsch, ihm eine Chance zu geben, und sich dann mit solchen Fragen rumschlagen muss, die ist echt beschissen.

  • Das hier:

    Dass der Hund problematisch ist, hat das Tierheim durchaus kommuniziert. Er kam wegen nicht näher beschriebener Beißvorfälle ins Tierheim und die Abschlussuntersuchung beim Tierarzt wurde abgebrochen, weil er den "fressen" wollte.

    steht völlig konträr zu diesem hier:

    Meine Kollegin hat den Hund halt völlig anders erlebt und kennengelernt

    Das Resultat daraus ist:

    und das Problem sicher unterschätzt.

    Bearbeitet wird das jetzt so:


    Mir behagt der Trainer nicht, aber das ist ein anderes Thema.

    Einen Trainingserfolg sehe ich bislang überhaupt nicht.

    weshalb sie jetzt darauf hofft:


    Meine Kollegin hofft tatsächlich auf einen nicht so streng durchgeführten Wesenstest und viele zugedrückte Augen.

    damit ihr Hund das Ergebnis: "Geringes Gefahrenpotential, deshalb Haltung genehmigt." bekommt - obwohl sie weiß, dass das Potential dieses Hundes tatsächlich so groß ist, dass eine Haltungsgenehmigung verwehrt werden müsste.


    :denker:


    Die Prüfer sehen und erleben den Hund vor Ort, und ich hoffe sehr, dass sie ihn realistisch einschätzen.

  • Warum soll denn ne Haltegenehmigung verwehrt werden wenn der Hund umsichtig gehalten und geführt wird?! :ugly:


    Und klar, so gestellte Tests sind immer DAS Paradebeispiel für den Alltag. |)

  • Phonhaus
    Ich hätte dazu schreiben sollen, dass sich meine Aussagen zum Wesenstest nicht auf die Menschen und Hunde bezogen, die diesen ablegen müssen, sondern auf die, die es nicht müssen. Mir ging es um die Frage, welche Anforderungen die Gesellschaft an einen ungefährlichen Hund stellt und eben alle Hunde, die von diesem Verhalten abweichen. entsprechend zu sichern sind, freiwillig.

  • Mir geht's eher darum was sich im Beitrag über meinem zusammen gereimt würde

    Was wurde denn bitte "zusammengereimt"?


    Das sind Zitate, aus den Beiträgen der Userin.


    Wenn du mitgelesen hättest, wüsstest du auch, dass in Hessen nicht die Fähigkeit des Halters ausschlaggebend ist, um eine Haltungserlaubnis zu bekommen.


    Besteht der Hund dort den Wesenstest nicht, bekommt der Halter nicht die Erlaubnis ihn weiter zu Halten.

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