Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Ich hoffe dass es Kreise zieht und im Saarland bei den richtigen Stellen landet!
    Ich kam über meine Jägersfreunde und einen Jagdhundeausbilder auf das Video und herje, nein der sollte keinerlei Entscheidungen treffen dürfen!

  • Jedoch sollte man sich schon Gedanken machen, ob der eigene Hund tatsächlich den Anforderungen unserer Gesellschaft an Ungefährlichkeit genügt, wenn er einen solchen Wesenstest nicht bestehen würde.

    Dieser Satz macht mich nachdenklich :denker:

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann sind laut *Sascha* ja die Stufen 1-4 als ungefährlich eingestuft, und erst ab Stufe 5 wird dem Hund eine Gefährlichkeit zugeordnet, bei der diese durch entsprechende Auflagen verhindert werden muss.


    Viele Menschen bekommen doch Stufe 1 sogar bei ihrem eigenen Hund gar nicht mit, und bekommen die Krise bei Stufe 2-4.


    Für mein Empfinden klafft hier schon mal eine große Lücke zwischen den realen "Anforderungen der Gesellschaft", also das was allgemein von normalen Menschen von Hunden erwartet wird , und dem was in dieser Abstufung die Grenze zwischen angemessen aggressivem Verhalten und gefährlichem Verhalten betrifft.


    Letztendlich liegt es aber am Menschen "am anderen Ende der Leine", ob ein Hund tatsächlich einen Wesenstest machen muss, oder nicht.


    Denn der Wesenstest wird erst gemacht, wenn offiziell - also von behördlicher Seite - ein Verdacht dokumentiert ist, der einen solchen Wesenstest veranlasst.


    Als Mensch kann ich durch entsprechendes Management viele Dinge beeinflussen.

    Klar gehört bei einem Hund, der sehr schnell, möglicherweise auch ohne Vorwarnung, seine Zähne einsetzt, ein Maulkorb drauf - denn ich kann als Mensch noch so vorausschauend agieren, und trotzdem nicht verhindern dass durch unglückliche Konstellationen doch einmal der Supergau einer unvorhergesehenen Konfrontation passiert.


    Ich kann meinen Hund aber auch so "führen", dass er weiß: Unangenehme Situationen beende ich schnellstmöglich, und so, dass es erst gar nicht zu einer Konfrontation kommt.


    HuHa-Gespanne, die mir suspekt sind, umgehe ich weiträumig, und breche mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich dazu auch mal umkehren muss.


    Mir ist das Leben meiner Hunde einfach zu kurz, um mich mit der Belastung von Löchern im Pelz befassen zu müssen.


    Genau deshalb dürfen meine Hunde auch nur nach Absprache mit dem anderen Hundehalter in Interaktion (mit Hund und/oder Mensch) gehen*.


    *einzige Ausnahme sind ausdrückliche Freilaufbereiche, wo für alle der Grundsatz des Freilaufs bekannt und gewünscht ist.

  • Nein, nicht ganz. In Niedersachsen muss ein Hund erst zum Wesenstest, wenn er bereits vom Amt nach Aktenlage als gefährlich eingestuft wurde. Besteht der Hund den Wesenstest hat er damit gezeigt, dass er zu sozialverträglichem Handeln fähig ist und das ist die Voraussetzung dafür, dass der Hund in Niedersachsen überhaupt gehalten werden darf. Den Status der Gefährlichkeit verliert der Hund durch einen Wesenstest nicht mehr, allerdings wird auf der Grundlage des Wesenstests (mit 8-seitigem Gutachten) über eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung entschieden.

  • Besteht der Hund den Wesenstest hat er damit gezeigt, dass er zu sozialverträglichem Handeln fähig ist und das ist die Voraussetzung dafür, dass der Hund in Niedersachsen überhaupt gehalten werden darf.

    D.h., Hunde die diesen Wesenstest nicht bestehen ... kommen dann wo hin?



    Den Status der Gefährlichkeit verliert der Hund durch einen Wesenstest nicht mehr, allerdings wird auf der Grundlage des Wesenstests (mit 8-seitigem Gutachten) über eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung entschieden.

    Heißt das, die nach Aktenlage erfolgte Einstufung als "gefährlich" zählt mehr als ein Wesenstest?

  • Besteht der Hund den Wesenstest hat er damit gezeigt, dass er zu sozialverträglichem Handeln fähig ist und das ist die Voraussetzung dafür, dass der Hund in Niedersachsen überhaupt gehalten werden darf.

    D.h., Hunde die diesen Wesenstest nicht bestehen ... kommen dann wo hin?

    Üblicherweise hat der Halter noch eine Frist, innerhalb derer der Hund aus Niedersachsen entfernt werden kann, d.h. Abgabe oder Umzug. Mit Chance fände er auch ein TH, das den Hund aufnehmen kann.

    Danach wird der Hund vom Amt eingezogen, d.h. Tierheim. Mir ist keine Tötung in D aufgrund einer solchen Situation bekannt (ich muss gestehen, ich suche auch nicht aktiv nach solchen Informationen).

  • Besteht der Hund den Wesenstest hat er damit gezeigt, dass er zu sozialverträglichem Handeln fähig ist und das ist die Voraussetzung dafür, dass der Hund in Niedersachsen überhaupt gehalten werden darf.

    D.h., Hunde die diesen Wesenstest nicht bestehen ... kommen dann wo hin?

    Manchmal bekommt der Halter die Chance den Wesenstest innerhalb einer Frist zu wiederholen. Manchmal wechseln die Hunde innerhalb der Familie den Halter und bekommen eine Frist für einen erneuten Wesenstest. Manchmal werden sie vom Halter in ein Tierheim gegeben und manchmal eingezogen. Manchmal prozessieren die Halter auch vor Gericht und dürfen den Hund erstmal behalten. Manchmal stimmt das Amt auch so einer weiteren Haltung mit entsprechenden Auflagen zu.


    Zitat
    Zitat von *Sascha*

    Den Status der Gefährlichkeit verliert der Hund durch einen Wesenstest nicht mehr, allerdings wird auf der Grundlage des Wesenstests (mit 8-seitigem Gutachten) über eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung entschieden.


    Heißt das, die nach Aktenlage erfolgte Einstufung als "gefährlich" zählt mehr als ein Wesenstest?

    Ja, der Hund wird allein nach Aktenlage und zugrunde liegendem Vorfall eingestuft. Das heißt, der Halter muss die Auflagen zur Haltung wie Sachkundenachweis, Führungszeugnis, erhöhte Steuer, Wesenstest usw. erfüllen. Der Wesenstest dient dann zur weiteren Einschätzung des Hundes und es kann bei einer erfolgreichen Teilnahme die Maulkorb-aber auch unter Umständen die Leinenbefreiung beantragt werden. Aber selbst wenn der Hund im Wesenstest durchgängig mit 1 bewertet wird, bleibt er aktuell Zeit seines Lebens als gefährlich eingestuft.
    Dies könnte sich allerdings bald ändern, da die niedersächsische Regierung das Gesetz gerade überarbeitet und dann wohl zur Gefährlichkeitseinstufung der Amts-Vet mit herangezogen werden soll, weiter soll wohl auch eine Möglichkeit zur Rückstufung gefährlicher Hunde geschaffen werden.

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