Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Hier ist noch ein interessantes PS über die entlaufenen Hunde, vielmehr: über die Schwierigkeit, sie einzufangen:

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  • Das bestätigt nur meine Meinung, das solche Leute, wie C.B. dem Wolf mehr schaden als nützen. Wenn selbst Hundefänger schon daran zweifelt, das alles wirklich Wolf ist, was da sein "Unwesen" treibt. Es sind genau die Leute, wie C.B., die erst dafür sorgen, dass der Wolf insgesamt irgendwann wieder zum Abschuss freigegeben werden muss.

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    Es sind mWn nur invasive Arten verboten. Alles andere kann man in DE halten, halt mit gewissen Auflagen (die mWn aber nicht fix sind).

    Je nach Tierart (Washingtoner Artenschutzuebereinkommen) muessen gewisse Unterlagen vorliegen und je nach BL, in dem das Tier leben soll, greift u.U. die Gefahrenverordnung.

    Aber ja..grundsaetzlich darf man in DE auch Tiger und Co. halten.

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    Bei uns in Schleswig-Holstein ist das Halten von großen Katzenarten durch das Landesnaturschutzgesetz verboten (§29).

    Vllt findet sich dort auch was in den anderen Bundesländern.

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    Ist Tierhaltung wirklich nicht einheitlich geregelt?

    Mir erzählte gestern eine Freundin, bei ihnen im Landkreis Hannover hätte Herr B Hundehaltungsverbot, wohl seit seine Tiere einen anderen Hund getötet haben, und wegen der Betrugs-/illegalen Haltungsgeschichte mit dem Wolfsmix. Ich kann da aber nur sagen: angeblich.

    Darauf will ich auch eigentlich nicht hinaus, sondern auf die generelle Frage: Ist das tatsächlich so, dass man in so einem Fall einfach nur in den Nachbarkreis ziehen muß, um ungehindert weitermachen zu können? Wenn mir also zum Beispiel der LK Hannover die Tigerhaltung untersagt, kann iches im Heidekreis einfach nochmal probieren?

  • Zitate im Spoiler gehen eh nicht..

    Ist das tatsächlich so, dass man in so einem Fall einfach nur in den Nachbarkreis ziehen muß, um ungehindert weitermachen zu können? Wenn mir also zum Beispiel der LK Hannover die Tigerhaltung untersagt, kann iches im Heidekreis einfach nochmal probieren?

    Das ist Sache der Laender, nicht der LK ;)

    Aber ja. Wenn in BL A die Haltung verboten ist, in BL B nicht, dann zieht man einfach um.

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