Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Nein ich habe kein Problem mit dir. Das war ne stinknormale Antwort. Und so wie du hier antworten darfst (btw. sie wurde NICHT wegen fahrlaessiger Toetung verurteilt! Da geht das Strafmass naemlich gar nicht), darf ich es aus.

    Du bist nicht die einzige die das Urteil 'falsch' findet. Ich hab einfach nur zitiert statt einen anderen User. Also nix besonderes bzgl. dir.

  • Was müsste denn passiert sein, damit sich die Hunde so verhalten?

    Da käme einiges Infrage, letztendlich ist aber alles Mutmaßung.

    Was ich aber sage ist, dass ein gut sozialisierter Hund nicht aus dem nichts einen Menschen anfällt. Einfach so ohne Grund.

    Und das 'Kampfhunde'und diese Rasse ständig dargestellt werden wie unberechenbare Bestien die jederzeit jemanden einfach so niederbeissen regt mich dermaßen auf weil es einfach Medial dermaßen aufgepauscht wird.

    Wären es 3 Schäferhunde oder 3 Dalmatiner oder 3 Aussi's gewesen die da zusammen auf einen Menschen los gehen, hätte es das gleiche Resultat.

    Ob es das gleiche resultat wäre ist schwer einzuschätzen.

    Es ist aber einfach so, dass bei sogenannten "kampfhunden" die genetik eine höhere beisskraft, ein anderes beissverhalten (nicht mehr loslassen und schütteln) und eine hohe schmerztoleranz vorgibt.

    Wir haben einen rottweiler im freundeskreis sie hat als welpe schon eine andere beisskraft als ein aussie oder labrador gehabt. Beim spiel deutlich erkennbar. Daher wurde mit ihr dementsprechend geübt.

    Sie ist mal in eine scherbe getreten, es hat stark geblutet und sie hat es gefühlt nicht mal gemerkt. Meiner sirbt schon bei einer dorne.

    Sie ist ein lieber hund mit wesenstest und gut erzogen aber potentiell eine größere gefahr als andere hunde.

    Ein mini bulterrier in unserem dorf hat eine katze binnen 2 sekunden gezielt getötet.

    Also ich denke schon, dass von sogenannten kampfhunden potentiell eine größere gefahr in punkto "rot sehen" besteht.

  • Sie wurde rechtmäßig verurteilt, von einem Gericht eines demokratischen Landes. Das ist entscheidend.

    Die Meinungen oder subjektiven Empfindungen einzelner Personen sind rechtlich vollkommen belanglos. Ob es euch passt oder nicht, ihr müsst das Urteil akzeptieren.

    Ich finde es auch nicht gerade schön, dass sie das Haltungsverbot für AmStaffs kippen möchte, ABER darüber wird ja auch noch ein Richter entscheiden (und ihren Antrag hoffentlich abschmettern) … es ist eben ihr gutes Recht, dagegen Beschwerde einzulegen.

  • "In seinem Magen wurden Leichenteile gefunden", erklärte Richter Julian Kirschner.

    Ich bin so schockiert. Naive Frage, weil wirklich keine Ahnung: Kann das "im Eifer des Gefechts" einfach passieren, oder wollte dieser Hund die Frau auch wirklich einfach als Beute fressen?

    Möchte in dieser hochemotionalen Diskussion nicht weiter hochschaukeln, ich bin nicht Richter, Recht oder Gesetz, aber rein von meinem menschlichen Standpunkt aus kann ich nicht verstehen,

    wieso die Halterin das Haltungsverbot für Amstaffs kippen möchte. Es ist natürlich schwer, mich in die Situation hinein zu versetzen, aber ich könnte einen Hund der gleichen Rasse nicht

    einmal mehr ansehen, wenn mir sowas passieren würde. Ich weiß nicht mal, ob ich mir je wieder Hunde zulegen könnte, aber vom "Gefühl" her, von den Emotionen, allein den Erinnerungen (!)

    doch nicht die gleiche, möglicherweise sogar risikobehaftete Rasse! Was macht das auch für die Mitmenschen im Dorf, die Familie der Opfer, wenn die Frau, von der jeder weiß, was ihr Hund

    getan hat, plötzlich wieder einen Hund gleicher Rasse und Exterieurs bei sich Gassi führt. Es geht nicht um "nicht alle über einen Kamm", oder Generalisierungen, das ist für mich irgendwie

    eine zwischenmenschliche Sache, eine Angelegenheit der Emphatie, dass man Abstand nimmt von dieser Rasse, wenn man nach so einem hochtraumatischen Erlebnis für alle Beteiligten

    wieder über einen Hund nachdenkt ... nicht zuletzt auch für sie selbst. Es fällt mir wirklich schwer, da nachzuempfinden, wieso man darauf pocht, potentiell wieder so einen Hund besitzen

    zu wollen. Mir fällt einfach kein guter und vor allem angemessener Grund ein - wenn es doch möglicherweise andere Rassen gibt, bei der ein möglicher Angehöriger nicht gleich maximal

    in Angstzustände getriggert wird, wenn er die Halterin des Hundes, der seine Frau/Mutter getötet hat, mit einem ähnlichen Hund wieder auf der Straße sieht... :broken_heart: Es tut mir immer noch

    sehr sehr Leid, vor allem für die Opfer. Ich komm kaum klar auf die Gedanken, wie die Frau gelitten hat.

  • Ich habe auch gesucht nach detailliertenInfos zum Halteverbot, und in allen Onlineartikeln steht nur: " lebenslang und landesweit keine Hunde mehr"

    und nicht nur die konkrete Rasse.


    z.B. hier:

    "Ihr Anwalt erhebt in einem Brief heute die entsprechende Beschwerde gegenüber dem Naarner Bürgermeister Martin Gaisberger (VP). Dieser hatte nach der tödlichen Beißattacke ein landesweites Hundehalteverbot gegenüber der 37-Jährigen und ihre Partnerin ausgesprochen, in Abstimmung mit dem Land Oberösterreich, wie er sagt. Das heißt, das Paar darf lebenslang und landesweit keine Hunde mehr halten. Nach dem oberösterreichischen Hundegesetz ist der Bürgermeister dazu berechtigt."

    Und ich hatte auch nicht mitbekommen, dass das Halteverbot auch gegen die Partnerin ausgesprochen wurde. Falls das stimmt, finde ich das sehr bedenklich, die war doch gar nicht vor Ort. Und dass die Haltung der Hunde grundsätzlich nicht in Ordnung, gemeingefährlich war, dazu gibts doch keine Nachweise.

  • Ich habe auch gesucht nach detailliertenInfos zum Halteverbot, und in allen Onlineartikeln steht nur: " lebenslang und landesweit keine Hunde mehr"

    und nicht die konkrete Rasse.


    z.B. hier:

    "Ihr Anwalt erhebt in einem Brief heute die entsprechende Beschwerde gegenüber dem Naarner Bürgermeister Martin Gaisberger (VP). Dieser hatte nach der tödlichen Beißattacke ein landesweites Hundehalteverbot gegenüber der 37-Jährigen und ihre Partnerin ausgesprochen, in Abstimmung mit dem Land Oberösterreich, wie er sagt. Das heißt, das Paar darf lebenslang und landesweit keine Hunde mehr halten. Nach dem oberösterreichischen Hundegesetz ist der Bürgermeister dazu berechtigt."

    Und ich hatte auch nicht mitbekommen, dass das Halteverbot auch gegen die Partnerin ausgesprochen wurde. Falls das stimmt, finde ich das sehr bedenklich, die war doch gar nicht vor Ort.

    Hier z.b.

    https://www.puls24.at/news/chronik/b…deverbot/312405

  • Wegen eines Verstoßes eines Rechtgrundsatz -das Recht zur Gegenäußerung, also Anhörung beider Seiten- geht die Angeklagte gegen das landesweite Haltungsverbot vor. Und ja es betraf gleich von Beginn an nur ihre eigenen Hunde sowie American Staffordshire Terrier.

    Quelle: https://www.puls24.at/news/chronik/b…deverbot/312405

    Wie seriös plus24 vermag ich nicht zu urteilen!

    Hier ist der Prozess u.a. chronologisch erfaßt:

    https://www.puls24.at/news/chronik/p…vorschau/322601

    Quelle: dito

    Ein Video des Tierschutz Landesrat ist auch eingefügt, es geht um ein neues (oder das?) Hundehaltergesetz.

  • Es fällt mir wirklich schwer, da nachzuempfinden, wieso man darauf pocht, potentiell wieder so einen Hund besitzen zu wollen.

    Soweit ich weiß, hat sie doch bloß Widerspruch gegen das Haltungsverbot eingelegt, ein sehr alltägliches Mittel, nicht gerade etwas, was ich als ‚darauf pochen‘ bezeichnen würde.

    Und das heißt nicht, dass sie wieder einen Staff halten will, sondern nur, dass sie es dürfen will - das ist ein Riesenunterschied.

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