Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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Strafmaße sind immer mit bis zu angegeben deshalb, wie schon häufiger erwähnt, die Urteilsbegründung lesen zu können wäre wichtig.
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Hi,
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Lässt sich schwer begründen.
Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).
Wenn du hier bereits das Maximum gibst, wie willst du beispielsweise jemanden bestrafen mit: vorbestraft, Hunde hatten schon Beißvorfälle, waren nicht an der Leine und ohne Maulkorb?
Für grobe Fahrlässigkeit gibt es vermutlich einen anderen Strafrahmen.
Die drei Jahre waren doch grobe Fahrlässigkeit?
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Für grobe Fahrlässigkeit gibt es vermutlich einen anderen Strafrahmen.
Die drei Jahre waren doch grobe Fahrlässigkeit?
Entschuldige, dann hatte ich das falsch im Kopf.
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Für grobe Fahrlässigkeit gibt es vermutlich einen anderen Strafrahmen.
Die drei Jahre waren doch grobe Fahrlässigkeit?
Ja das ist das Strafmaß für Grob fahrlässige Tötung
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Lässt sich schwer begründen.
Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).ich finde schon, daß man, wenn man mit Hunden in die Öffentlichkeit geht, die man im Notfall nicht mehr halten kann, eine höhere Gefährdung in Kauf nimmt, weil man auch selbst weiß, daß man 3 Hunde mit dieser Kraft nicht mehr von irgendwas abhalten kann, wenn diese Hunde das nicht wollen.
Hier gibts ja auch einen Gassigeher, der ist allein! mit ca 8 bis 10 Hunden unterwegs und ja, ich finde es fahrlässig, wenn dieser Mensch glaubt, in einem Notfall diese Hunde noch kontrollieren zu können. Und wenn da was passiert wie in dem Fall in Österreich, wäre ich durchaus für lebenslanges Berufsverbot + maximum der möglichen Strafe.
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Lässt sich schwer begründen.
Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).ich finde schon, daß man, wenn man mit Hunden in die Öffentlichkeit geht, die man im Notfall nicht mehr halten kann, eine höhere Gefährdung in Kauf nimmt, weil man auch selbst weiß, daß man 3 Hunde mit dieser Kraft nicht mehr von irgendwas abhalten kann, wenn diese Hunde das nicht wollen.
Hier gibts ja auch einen Gassigeher, der ist allein! mit ca 8 bis 10 Hunden unterwegs und ja, ich finde es fahrlässig, wenn dieser Mensch glaubt, in einem Notfall diese Hunde noch kontrollieren zu können. Und wenn da was passiert wie in dem Fall in Österreich, wäre ich durchaus für lebenslanges Berufsverbot + maximum der möglichen Strafe.
Trotzdem muss es noch eine Möglichkeit zur Steigerung geben.
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Trotzdem muss es noch eine Möglichkeit zur Steigerung geben.
sie hat doch jetzt nur fahrlässige Tötung vorgeworfen bekommen, oder? Und dann wäre die Steigerung ja grob fahrlässig, wenn sie zb alle drei Hunde frei laufen hätte lassen ohne MK
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maximum der möglichen Strafe
Und du hast ebenso wenig ein Richteramt inne wie ich.
Es gibt einen Grund wieso nicht jeder Hinz und Kunz Urteile faellen darf. Und es gibt zusaetzlich z.b. Dinge, die sich strafmildernd auswirken muessen (das ist so festgeschrieben und wird nicht gemacht weil da ein Richter grad Bock drauf hat).
Das gilt fuer alle und nur weil es 'der Gesellschaft' oder auch nur einzelnen nicht passt, wird das nicht geaendert. GsD!
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Trotzdem muss es noch eine Möglichkeit zur Steigerung geben.
sie hat doch jetzt nur fahrlässige Tötung vorgeworfen bekommen, oder? Und dann wäre die Steigerung ja grob fahrlässig, wenn sie zb alle drei Hunde frei laufen hätte lassen ohne MK
Nein, grob fahrlässig. Für fahrlässig wäre die Höchststrafe ein Jahr.
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Und du hast ebenso wenig ein Richteramt inne wie ich.
na und? Shalea hat mich gefragt, und ich hab geantwortet? Hast Du ein Problem mit mir? Darf ich keine Meinung haben, weil?
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