Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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Zum lebenslangen und landesweiten Halteverbot
„Die Beschwerde hat mich überrascht“, meinte Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) aus Naarn, nachdem er durch den „Krone“-Bericht erfahren hatte, dass jene 37-Jährige, deren Hunde eine Joggerin (60) zu Tode gebissen hatten, gegen das lebenslange und landesweite Halteverbot Berufung eingelegt hat. Vor allem, weil sich das Verbot nicht gegen alle Rassen richtet, sondern explizit gegen „American Staffordshire Terrier“, also jene Gattung, deren Vertreter am 2. Oktober in der Ortschaft Sebern für die tödliche Attacke gegen Herta A. verantwortlich waren. Alle anderen Hunderassen dürfte die 37-Jährige halten, wenn sie dies möchte.
"In seinem Magen wurden Leichenteile gefunden", erklärte Richter Julian Kirschner. Durch DNA- und Bissspurenvergleiche wurden die drei Hunde eindeutig als Angreifer identifiziert. Die anderen beiden Hunde, Peanut und Cookie, leben bei der Angeklagten und ihrer Partnerin. Der Richter lehnte den Antrag auf Beschlagnahme ab, da sie als gut erzogen und nicht gefährlich galten.
Eine "Einziehung" der Tiere gemäß Strafprozessordnung komme nicht in Frage. Auch wenn auch diese Tiere die Joggerin gebissen hatten, gebe es keine weiteren Hinweise, dass sie gefährlich seien, so das Gericht.
hasilein75 Kannst du zu dem Teil mit dem Haltungsverbot auch den Link teilen?
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Mich überrascht dann dennoch, daß der eine Hund ja sofort eingeschläfert wurde und die anderen beiden als nicht gefährlich eingestuft werden
Die Halterinnen kamen, soweit ich mich erinnere, jeglichen Anordnungen voraus und haben den Hund selbst einschläfern lassen bzw. die nicht beteiligte HH, die andere war ja selbst im KH.
Ich denke, Elmo wäre so oder so eingeschläfert worden und stehe da aber auch dahinter. Wie hätte man anders entscheiden sollen?
Nein, du hast kein gefestigtes Bild, keine Vorurteile, verurteilst keine Rassen.
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Zum lebenslangen und landesweiten Halteverbot
„Die Beschwerde hat mich überrascht“, meinte Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) aus Naarn, nachdem er durch den „Krone“-Bericht erfahren hatte, dass jene 37-Jährige, deren Hunde eine Joggerin (60) zu Tode gebissen hatten, gegen das lebenslange und landesweite Halteverbot Berufung eingelegt hat. Vor allem, weil sich das Verbot nicht gegen alle Rassen richtet, sondern explizit gegen „American Staffordshire Terrier“, also jene Gattung, deren Vertreter am 2. Oktober in der Ortschaft Sebern für die tödliche Attacke gegen Herta A. verantwortlich waren. Alle anderen Hunderassen dürfte die 37-Jährige halten, wenn sie dies möchte.
"In seinem Magen wurden Leichenteile gefunden", erklärte Richter Julian Kirschner. Durch DNA- und Bissspurenvergleiche wurden die drei Hunde eindeutig als Angreifer identifiziert. Die anderen beiden Hunde, Peanut und Cookie, leben bei der Angeklagten und ihrer Partnerin. Der Richter lehnte den Antrag auf Beschlagnahme ab, da sie als gut erzogen und nicht gefährlich galten.
Eine "Einziehung" der Tiere gemäß Strafprozessordnung komme nicht in Frage. Auch wenn auch diese Tiere die Joggerin gebissen hatten, gebe es keine weiteren Hinweise, dass sie gefährlich seien, so das Gericht.
hasilein75 Kannst du zu dem Teil mit dem Haltungsverbot auch den Link teilen?
Klar
Gerne später in der Pause
Am Handy mag ich nicht suchen
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Dass man allerdings erwartet, dass jemand bei fahrlässiger Tötung mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft wird, finde ich...strange.
Hat nicht jeder von uns schon mal fahrlässig gehandelt und einfach nur Glück gehabt??? (Nicht nur bezogen auf Hunde, sondern überhaupt?)
Welches Urteil hätte man in dem konkreten Fall denn als "gerecht" angesehen?
also ist dieser Vorfall sowas wie ein "upsala, das kann ja jedem mal passieren, daß die eigenen Hunde so aus dem blauen heraus einen Menschen zerfetzen"? Oder wie ist Dein Beitrag zu verstehen.
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Ich finde, sie hat unmissverständlich geschrieben, was sie gemeint hat.
Was wäre denn nun ein gerechtes Urteil?
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Was wäre denn nun ein gerechtes Urteil?
das mögliche Maximum.
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Wie sich dieser Vorfall tatsächlich abgespielt hat weiß keiner von uns. Aber ein normal erzogener und gehaltener Hund würde nicht einfach so, aus Lust und Laune plötzlich ohne irgendwelche Zeichen so reagieren.
Dazu kommt vermutlich eine gewisse Gruppendynamik der drei Hunde.
Was müsste denn passiert sein, damit sich die Hunde so verhalten?
Da käme einiges Infrage, letztendlich ist aber alles Mutmaßung.
Was ich aber sage ist, dass ein gut sozialisierter Hund nicht aus dem nichts einen Menschen anfällt. Einfach so ohne Grund.
Und das 'Kampfhunde'und diese Rasse ständig dargestellt werden wie unberechenbare Bestien die jederzeit jemanden einfach so niederbeissen regt mich dermaßen auf weil es einfach Medial dermaßen aufgepauscht wird.
Wären es 3 Schäferhunde oder 3 Dalmatiner oder 3 Aussi's gewesen die da zusammen auf einen Menschen los gehen, hätte es das gleiche Resultat.
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Was wäre denn nun ein gerechtes Urteil?
das mögliche Maximum.
Danke für deine klare Antwort.
Ich habe dazu im Moment keine Haltung. Mich würde die Urteilsbegründung interessieren.
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Was wäre denn nun ein gerechtes Urteil?
das mögliche Maximum.
Lässt sich schwer begründen.
Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).
Wenn du hier bereits das Maximum gibst, wie willst du beispielsweise jemanden bestrafen mit: vorbestraft, Hunde hatten schon Beißvorfälle, waren nicht an der Leine und ohne Maulkorb?
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das mögliche Maximum.
Lässt sich schwer begründen.
Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).
Wenn du hier bereits das Maximum gibst, wie willst du beispielsweise jemanden bestrafen mit: vorbestraft, Hunde hatten schon Beißvorfälle, waren nicht an der Leine und ohne Maulkorb?
Für grobe Fahrlässigkeit gibt es vermutlich einen anderen Strafrahmen.
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