Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Die Frage war doch, wie es rechtlich zu bewerten ist, dachte ich?
Ich finde es hier extrem schwierig, mit Moral zu argumentieren. Wenn ich mein Tier bzw. meine Tiere falsch führe und es verursacht den Tod eines Menschen, dann trage ich dafür Verantwortung. Trage ich mehr davon, wenn mein Tier zugebissen hat, als wenn es einen tödlichen Unfall verursacht hat? Vorausgesetzt, ich war mir wirklich nicht über die erhöhte Gefahr im Klaren? Ja, es macht definitiv einen Unterschied für die Angehörigen, das denke ich wohl. Macht es damit meinen Anteil am Geschehen größer? Dass es z. B. Einfluss beim Schmerzensgeld haben kann, das finde ich nachvollziehbar.
Ansonsten: Dem Tier kann ich da keine moralische Unterscheidung anlasten. Warum ich mein Tier an diesem Tag falsch geführt habe: Dafür kann es unterschiedlichste Gründe geben
Es löst völlig verständlicherweise weitaus mehr Entsetzen und Abwehr aus, ist auch deutlich weiter außerhalb der Vorstellungskraft, wenn ein oder mehrere Hunde einen Menschen angreifen und tödlich verletzen. Aber rechtlich betrachtet ist das in dem Begriff der „Tiergefahr“ enthalten, die sich in unterschiedlicher Weise verwirklichen kann. Und wenn die Folge ein toter Mensch ist, dann ist das entsetzlich. Wenn ich grob fahrlässig dazu beigetragen habe, ist es das auch für mich. Und ja: Vermutlich wäre es auch entsetzlicher für mich, wenn mein Hund durch einen Angriff getötet hätte. Es würde mein komplettes Weltbild umkrempeln und meine Sicherheiten erschüttern, es würde mir ein geliebtes Wesen in mehrfacher Hinsicht rauben, nicht nur faktisch, sondern auch emotional. Ggf. sogar meiner Fähigkeit zu lieben und zu vertrauen einen Knacks versetzen.
Aber rechtlich, denke ich, sollte grobe Fahrlässigkeit bei verwirklichter Tiergefahr nicht unterschiedlich bewertet werden.
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Hier z.B. *Waldi*
Habs gefunden
https://www.stimme.de/storage/mediadl/2518-NTuvixW4wm
Beisserei unter 2 Hunden, der eine Halter greift ein, der Labrador erwischt ihn am Hals (ein einzelner Biss so wie ich das verstehe) und verletzt die Hauptschlagader. Der Mann rennt (wohl in Panik) weg und verblutet.
Labrador, Mensch toedlich verletzt. Was nun?
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Und du bist der Meinung, dass die Halterin aus Naarn grob fahrlässig Sicherungsmaßnahmen unterließ, weil sie hätte damit rechnen müssen, dass ihre Hunde so austicken würden?
Nein bin ich nicht. das habe ich auch nie geschrieben.
lies doch bitte was ich schreibe -
Aus moralischer Sicht macht das sicherlich einen Unterschied. Aber für die verstorbene Person ist es völlig egal.
Ich möchte stark bezweifeln, dass es egal ist, ob man bei einem Autounfall stirbt oder von drei Hunden im Blutrausch zerfleischt wird.
Und ich bin auch schockiert vom Vergleich Autounfall und gezielt Menschen tötende Hunde. Das klingt in einigen Beiträgen viel zu sehr nach „könnte jedem von uns passieren“, und das ist einfach nicht wahr. Dass sich ein Hund losreißt und einen Unfall verursacht und man dafür haftet, ja. Aber dieser Fall ist doch eine ganz andere Kategorie. Es sind sehr sehr sehr wenige Hunde, die sich losreißen, um eine Joggerin zu töten.
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Dass es nun heißt, sowas kann grundsätzlich und jederzeit mit jedem Hund passieren und deswegen müssen Hunde entsprechend immer absolut 100% sicher geführt werden, das gefällt mir nicht, denn das bedeutet eigentlich, dass jeder Hundehalter immer mit einem Bein vor der Verurteilung steht.
Im Prinzip ist es aber so.
Selbst Haftpflichtversicherungen erkennen -auch ohne Verhandlung/Verurteilung- nicht zwingend eine 100% Alleinschuld vor Auszahlung an. Die meisten Beißereien gehen mit Teilschuld einher.
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Es sind sehr sehr sehr wenige Hunde, die sich losreißen, um eine Joggerin zu töten.
Gott sei Dank - da hast du völlig Recht.
Aber falls die Hunde vorher komplett unauffällig waren und die Halterin das genauso wenig erwartet hat, wie ich es bei Nastro erwarte. Was mehr als grobe Fahrlässigkeit willst du ihr vorwerfen? Haltung etc. war ja wohl auch alles top.
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Das ein Zwergenhund einen erwachsenen Menschen toedlich verletzt, ist unwahrscheinlich. Ab einer gewissen Groesse ist es mAn abet absolut naiv zu meinen die koennen das nicht, weil sie gehoeren ja nicht zu Rasse xyz.
Diesen Umkehrschluss habe ich nicht gemacht.
Wobei ich es schon bemerkenswert finde dass man da jetzt einen fast 25 ! Jahre alten Artikel rauskramt - in dem außerdem von einem Labrador-Mix die Rede ist (weiter hinten).
Die vielen Labrador- und Boxer-Mixe kennen wir ja auch alle...
Ich habe auch ganz bewusst nichts von Listenhunden geschrieben. Zu den Hunden, bei denen ich eine erhöhte Verantwortung des Halters sehe, gehört für mich ganz klar auch der DSH, Rottweiler, Ridgeback - und weniger in Bezug zu Menschen, aber auf jeden Fall auch der Husky (Als Reiterin hab ich da meine Erfahrungen mit Husky-Angriffen auf Pferde).
Keinefalls heisst das aber, alle Hunde dieser Rassen sind per se gefährlich, noch heisst das, alle Hunde, die NICHT diesen Rassen angehören, sind es auf keinen Fall.
Beides folgt nicht aus dem, was ich geschrieben habe: Dass bestimmte typische Eigenschaften die Wahrscheinlichkeit für gefährliche Angriffe erhöhen und man daher beim Halter mehr Sorgfalt erwarten kann.
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Das spielte ja eine Rolle bei der Bewertung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Nicht die Rasse, aber Gewicht und Anzahl der Hunde.
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Dass es nun heißt, sowas kann grundsätzlich und jederzeit mit jedem Hund passieren und deswegen müssen Hunde entsprechend immer absolut 100% sicher geführt werden, das gefällt mir nicht, denn das bedeutet eigentlich, dass jeder Hundehalter immer mit einem Bein vor der Verurteilung steht.
Im Prinzip ist es aber so.
Selbst Haftpflichtversicherungen erkennen -auch ohne Verhandlung/Verurteilung- nicht zwingend eine 100% Alleinschuld vor Auszahlung an. Die meisten Beißereien gehen mit Teilschuld einher.
Das hat aber nichts mit Fahrlässigkeit oder anderen Straftatbeständen zu tun, sondern mit der Tiergefahr.
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