Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Der Unterschied zum Autounfall ist für mich, dass diese 3 Hunde, obwohl angeleint geführt und 2 davon mit Maulkorb, zielgerichtet auf einen Menschen losgegangen sind, um diesen zu töten, und da wurde auch nicht abgelassen, egal, was die Halterin probiert hat. Blutrausch. So stellt sich mir das da.


    Rennt ein Hund dem Reh nach, ist der Tötungswille evtl dem Reh gegenüber gegeben, oft steht da aber auch die Lust auf Hetzen und nicht unbedingt der Wille, das Reh auch wirklich final zu töten.

    Der Autofahrer, der zu Schaden kommt, ist, so traurig solche Fälle sind, ein unbeabsichtigter Kollateralschaden, da er nicht das Ziel der Attacke war.


    Für mich ist es im Gesamtbild ein Unterschied, ob jemand gezielt oder versehentlich in der Folge zu Schaden kommt.



    Von der Haftung her ist es beide Male ein Fall von "Tiergefahr verwirklicht".

  • also geht ihr davon aus, dass das drei süße, liebe, gut sozialisierte Hunde waren, die noch nie auch nur irgendeinen Anschein gemacht haben, dass sie aggressiv reagieren könnten?

    Nicht unbedingt. Aber vor Gericht stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit. Soweit es bekannt ist, gab es keine amtlich bekannten Vorkommnisse, weder mit den Hunden noch mit der Halterin. Mindestens zwei der Hunde hatten eine Zuchtzulassung und der Rüde sogar einen Wesenstest. Die Hundehalterin ist mit den Hunden in die Hundeschule gegangen und auch dort nicht negativ aufgefallen. Alle Indizien sprechen zunächst einmal dafür, dass die Halterin verantwortungsvoll mit ihren Hunden umging und die Hunde vorher keine nennenswerten Auffälligkeiten zeigten. Alles andere wäre halt erstmal zu beweisen gewesen. Dies spielte im Prozess aber scheinbar keine Rolle, da alleine die Tatsache, dass es zu diesem Vorfall kommen konnte eine grobe Fahrlässigkeit begründete und damit wird unter dem Strich durch dieses Urteil deutlich. Wer alleine mit drei Hunden unterwegs ist, der handelt grob fahrlässig, wenn es zu einer Situation kommt, in der er seine Hunde nicht kontrollieren kann. Und das Urteil wirft zumindest auch die Frage auf, ob dies gleichfalls auch gilt, wenn man nur einen Hund führt, den man in einer Situation nicht kontrollieren kann.
    Und da Tiere grundsätzlich unberechenbar sind, was der Gesetzgeber ja auch anerkennt, dann erschreckt mich das etwas.

  • Der Unterschied zum Autounfall ist für mich, dass diese 3 Hunde, obwohl angeleint geführt und 2 davon mit Maulkorb, zielgerichtet auf einen Menschen losgegangen sind, um diesen zu töten, und da wurde auch nicht abgelassen, egal, was die Halterin probiert hat. Blutrausch. So stellt sich mir das da.

    Das macht einen Unterschied bzgl. der Gefährlichkeit des Hundes, aber nicht bzgl. der Schuld des Halters. Im Strafprozess geht es allein um die Schuld des Halters.
    Wenn z.B. ein Hundehalter seinen Hund trotz des Wissens, dass dieser Hund jagt und vermutlich auf die Straße geraten könnte, ableint, Dann sprechen wir hier z.B. sogar schon von bedingtem Vorsatz. Der Halter weiß, dass sein Hund einen Unfall verursachen könnte, aber er nimmt es billigend in Kauf.

  • aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?

    Das Gericht bestraft den Halter, nicht das Tier. Es stellt sich allein die Frage, welchen Anteil der Halter am entstandenen Schaden hat und welchem Vorwurf ihm zu machen ist.

    Ich finde das Gerichtsurteil angemessen, darum gehts mit nicht.


    Ich kann es nur nicht fassen, dass hier geschrieben wird, dass es jedem mal passieren kann, dass man seinen Hund nicht mehr kontrollieren kann (das verstehe ich) und dass es doch dann auch passieren kann, dass der Hund einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, wäre ja doch das selbe "Ergebnis - toter Mensch."


    Mir gehts jetzt primär nicht um die Schuldfrage, aber es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob ein Mensch in einem Verkehrsunfall verletzt wird und stirbt oder von Tieren solange gebissen wird, bis er verblutet.

  • Das Gericht bestraft den Halter, nicht das Tier. Es stellt sich allein die Frage, welchen Anteil der Halter am entstandenen Schaden hat und welchem Vorwurf ihm zu machen ist.

    Ich finde das Gerichtsurteil angemessen, darum gehts mit nicht.


    Ich kann es nur nicht fassen, dass hier geschrieben wird, dass es jedem mal passieren kann, dass man seinen Hund nicht mehr kontrollieren kann (das verstehe ich) und dass es doch dann auch passieren kann, dass der Hund einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, wäre ja doch das selbe "Ergebnis - toter Mensch."

    Und du bist der Meinung, dass die Halterin aus Naarn grob fahrlässig Sicherungsmaßnahmen unterließ, weil sie hätte damit rechnen müssen, dass ihre Hunde so austicken würden?
    Was hätte sie denn konkret anders machen sollen als jemand anderes, der ebenfalls mit drei Hunden unterwegs ist. Wie gesagt, wir gehen hier erstmal davon aus, dass die Hunde nie auffällig waren, weil dies eben auch nicht Gegenstand der Verurteilung war.
    Dass Hunde ein derartig übersteigertes Beutefangverhalten zeigen, ist höchst selten (und auch bei dieser Rasse höchst selten). Mein Rechtsempfinden sagt mir, man hätte der Halterin zumindest nachweisen müssen, dass sie irgendwie damit hätte rechnen müssen, dass sowas mit ihren Hunden passieren könnte. Dass es nun heißt, sowas kann grundsätzlich und jederzeit mit jedem Hund passieren und deswegen müssen Hunde entsprechend immer absolut 100% sicher geführt werden, das gefällt mir nicht, denn das bedeutet eigentlich, dass jeder Hundehalter immer mit einem Bein vor der Verurteilung steht.

  • Mir geht es auch so.

    Mal abgesehen vom juristischen, damit kenne ich mich nicht genug aus - mich stört diese Gleichsetzung von tödlicher Verkehrsunfall und tödliche Attacke.


    Ja, alle Hunde können einen tödlichen Verkehrsunfall auslösen, wenn sie freilaufen, oder sich losreissen etc - diese Gefahr besteht bei allen Hunden. (Und Katzen. Und Pferden.)


    Alle Hunde können einen Menschen beissen, der Biss kann sich entzünden und der Mensch kann an Sepsis sterben. Diese Gefahr besteht auch bei allen Hunden (und Katzen...)


    Haken dran, da geh ich mit. Alles gefährlich. Bei allen Hunden. Katzen. Pferden.


    So und jetzt kommt zusätzlich noch OBENDRAUF die Gefahr, dass ein Hund einen Menschen durch Bisse tötet. Also nicht durch Folgen des Bisses, sondern unmittelbar, Haut vom Schädel abziehen, Halsschlagader durchtrennen.


    Nein, diese Gefahr besteht nicht bei allen Hunden. Das kann mir einfach keiner erzählen. Das fängt ja schon mit der Größe und Körperkraft an. Und dass es GAR nichts mit dem Hundetyp zu tun hat (und ich meine nicht nur Listenhunde), stimmt doch auch nicht. Bestimmte Eigenschaften (z.B. niedrige Reizschwelle, oder höhere Aggressionsbereitschaft, oder erhöhter Beutetrieb, oder Schutztrieb, oder Unverträglichkeit) machen Angriffe nun mal wahrscheinlicher. Nicht unausweichlich! Aber wahrscheinlicher.


    Und damit dann nicht entsprechend umzugehen, ist fahrlässig.

  • Nein, diese Gefahr besteht nicht bei allen Hunden. Das kann mir einfach keiner erzählen. Das fängt ja schon mit der Größe und Körperkraft an. Und dass es GAR nichts mit dem Hundetyp zu tun hat (und ich meine nicht nur Listenhunde), stimmt doch auch nicht. Bestimmte Eigenschaften (z.B. niedrige Reizschwelle, oder höhere Aggressionsbereitschaft, oder erhöhter Beutetrieb, oder Schutztrieb, oder Unverträglichkeit) machen Angriffe nun mal wahrscheinlicher. Nicht unausweichlich! Aber wahrscheinlicher.

    Und jetzt suchste hier mal im Thread und findest einen Link zu einer Seite, auf der toedliche Vorfaelle mit Hunden gesammelt wurden (werden?). Leider nur noch fuer die USA, die anderen Listen sind nicht mehr online.

    Ja, gewisse Rassen kommen oefter vor. Aber es kommen eben auch Labradormix, Husky, usw. vor..

    Das ein Zwergenhund einen erwachsenen Menschen toedlich verletzt, ist unwahrscheinlich. Ab einer gewissen Groesse ist es mAn abet absolut naiv zu meinen die koennen das nicht, weil sie gehoeren ja nicht zu Rasse xyz.

  • Ich habe auch ein Störgefühl bei der Gleichsetzung mit einem Unfall.

    Aber das bezieht sich halt auf den Hund (der nicht vor Gericht stand).


    Falls (und damit tue ich mich echt schwer - nicht weil ich am Verfahren und den Ermittlungen zweifele - sondern weil es echt ein Alptraum ist) die Hunde vorher völlig problemlos waren und kein Anlass zu erhöhter Vorsicht bestand - dann ist "grobe Fahrlässigkeit" das Schärfste, was man der Halterin vorwerfen kann.

  • Aus moralischer Sicht macht das sicherlich einen Unterschied. Aber für die verstorbene Person ist es völlig egal.

    Denkst du? Wir können keinen toten Menschen mehr befragen.


    Aber für einen Menschen, der schwer verletzt ist, mitbekommt, dass sein Leben evtl. enden wird, macht es sicher einen Unterschied, ob jemand neben ihm sagt, alles gut, Rettungsfahrzeug kommt gleich, oder ob ein Hund ihm in der Kehle hängt und ein anderer ihm die Schädelhaut abzieht.

    ... ich weiß jetzt gar nicht, wie ich das am besten formulieren soll, dass es nicht polemisch klingt... ich geh dann besser auf den Balkon zum Rauchen.

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