Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Co_Co Deine Unterstellungen sagen mehr über dich aus, als du versuchst über andere zu sagen.
Aber in der Sache hat sie recht.
Im denkbar blödesten Szenario geht mir Kaya aus der Hand, hetzt ein Reh über die Straße und der entgegenkommende Fahrer, der ausweichen will, kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum mit Todesfolge.
Ich würde nicht sagen, dass ich den Hund jederzeit immer und absolut unter Kontrolle haben werde.
Und im wirklichen Leben kenne ich auch niemanden, von dem ich davon ausgehen würde, außer er sichert den Hund wie Fort Knox.
Über den Grad der Fahrlässigkeit der verurteilten Halterin kann ich mir kein Urteil bilden, aber der 0815- Hundehalter sollte nicht davon ausgehen, dass es nicht auch bei ihm absolut blöd laufen kann.
Es ist nicht wahrscheinlich, aber eben auch nicht unmöglich.
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Davon mal abgesehen- Warum sollte dann bspw die Partnerin so schnell nochmal einen Hund holen? Die war zwar nicht dabei, hat aber sicherlich ebenso nen Schock weg um nochmal genau zu überdenken ob/wann/welchen Hund überhaupt jemals wieder einziehen wird.
Ich kenn mir zumindest nicht vorstellen dass man in der Situation sagt : Jao Ich darf ja Hunde halten, hol ich mir gleich den nächsten ( großen ).
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Ich bin mit diesen 3 Hunden hier viele Jahre lang immer wieder mal alleine rausgegangen (bei der abgebildeten Gelegenheit habe ich durch Bus und Zug nach Frankfurt geführt):
Später dann mit diesen 3 Hunden:
61 bzw. 58 KG gesamt. Hätten die alle losgelegt, hätte ich vermutlich keine Chance gehabt, sie zu halten. Wäre aus diesem Umstand heraus was passiert, hätte ich mir völlig zu Recht daher ebenso grobe Fahrlässigkeit entgegenhalten lassen müssen.
War ich mir dessen bewusst? Auf abstrakter Ebene sicher, gleichzeitig habe ich aber nicht im allerkleinstem Traum erwartet, dass ernsthaft was passiert.
Würde ich es wieder machen? Vermutlich schon, sofern ich nicht gerade körperlich eingeschränkt bin.
Hat mich deshalb jemals irgendwer als verantwortungslos angesprochen? Bisher nicht, nein. Ich hätte mich auch selbst nicht so gesehen.
Ja, das waren/sind gut sozialisierte menschenfreundliche Hunde. Aber nach den Eingangsberichten zum Geschehen ist wohl auch die Halterin der 3 Staffs mit Grund davon ausgegangen, dass ihre Hunde vernünftig sozialisiert und menschenfreundlich sind.
Der Unterschied sind die Rassen/Mischungen, das Prinzip ist aber das Gleiche. Es hätte mir auch passieren können und ich wäre nicht weniger „schuld“, als die Halterin, um die es hier geht.
Die Frage danach, ob das ein „billiges“ Menschenleben war, ist hahnebüchen, man kann ein Leben nicht in Geld entgelten oder werten. Gottseidank. Ein Schmerzensgeld kann nicht mehr sein als eine symbolische Anerkennung des erlittenen Schmerzes.
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Aber in der Sache hat sie recht.
Im denkbar blödesten Szenario geht mir Kaya aus der Hand, hetzt ein Reh über die Straße und der entgegenkommende Fahrer, der ausweichen will, kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum mit Todesfolge.
Ich würde nicht sagen, dass ich den Hund jederzeit immer und absolut unter Kontrolle haben werde.
Und im wirklichen Leben kenne ich auch niemanden, von dem ich davon ausgehen würde, außer er sichert den Hund wie Fort Knox.
Über den Grad der Fahrlässigkeit der verurteilten Halterin kann ich mir kein Urteil bilden, aber der 0815- Hundehalter sollte nicht davon ausgehen, dass es nicht auch bei ihm absolut blöd laufen kann.
Es ist nicht wahrscheinlich, aber eben auch nicht unmöglich.
Klingt jetzt doof :
Aber lernt man nicht eigentlich in der Fahrschule dass man in bestimmten Situationen nicht ausweichen sollte/darf ?
Ich mein, bei was Großem ( bspw Pferd ) isses immer fatal wenn man rein krachen würde.
Bei Hunden bspw heißt es eigentlich immer : Wenn man nicht ausweichen kann ( weil zu gefährlich) muss man ( leider ) das Lenkrad festhalten und drauf halten.
Sicherlich gibt's da den Reflex dass man ausweicht weil man das Tier nicht übern Haufen fahren will, aber ist das nicht ( rein vom Tier her, rechtlich im Betug zum HH isses natürlich was anderes) ähnlich zu nem Wildunfall zu betrachten?
Das schreib ich jetzt nur deshalb weil der Vergleich mEn was Anderes ist weil man da auch als Autofahrer noch ein Stück weit Spielraum hat.
Das soll jetzt NICHT heißen dass das nicht passieren kann und man dafür keine Verantwortung zu tragen hätte als HH.
Bei dem Fall in Ö bspw... Das einzige das die Joggerin hätte anders machen können wäre an dem Tag um diese Zeit nicht dort zu joggen. Aber das kann man ja nicht hellsehen.
Oder als anderes Beispiel- rennt mir der Hund vor ein Fahrrad oder Motorrad - da bleibt weniger Spielraum als mit Auto.
Also, ich sag ja, das klingt doof was ich da schreibe.
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Sondern auch zb den Pferdehalter, der beim Ausritt vom Pferd fällt und dessen Pferd nach Hause läuft und dabei zb in ein Auto läuft und den Autofahrer schwer verletzt oder noch schlimmeres. Auch da verwirklicht sich die typische Tiergefahr, die der Pferdehalter nicht körperlich (logisch) und auch sonst offensichtlich nicht unter Kontrolle hatte..
In dem Fall ist der Pferdehalter erst mal zu 100% haftbar. Tiergefahr hat aber überhaupt gar nix mit Fahrlässigkeit zu tun.
Wenn bei den Ermittlungen der Verdacht entsteht, dass der Reiter grob fahrlässig gehandelt hat, dann wird das entsprechend verfolgt und ein Urteil gefällt. Das passiert immer im Einzelfall.
Das gleiche passiert bei Vorfällen mit Hunden. In diesem Fall ist das Gericht nun mal zu dem Ergebnis gekommen, dass die Halterin es hätte besser wissen müssen. Da hat mit Sicherheit die Rasse der Hunde eine Rolle gespielt, die mangelnde Sicherung, das Gesamtgewicht der Hunde.
Das ist jetzt aber kein geltende Regelung "Niemand darf mehr mit drei Hunden raus" oder "Es ist immer fahrlässig, mit drei großen Hunden raus zu gehen". Das Gericht kam in diesem Fall zu diesem Ergebnis.
Sollte tatsächlich morgen jemand von drei Chihuahuas oder drei Labbis getötet werden, wird ein Gericht sicherlich auch darüber entscheiden...
Ich finde es allerdings richtig, wenn es, wie in manchen Bundesländern, Vorschriften dazu gibt, wieviele große Hunde gleichzeitig geführt werden dürfen.
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Phonhaus
Genau das. 72kg waren es im Fall der Halterin in Naarn und was man bisher weiß, spielte weder die Rasse der Hunde eine Rolle, noch irgendwelche Vorauffälligkeiten, noch ein Training der Hunde und auch Sachkunde der Halterin und Wesenstests der Hunde waren nicht relevant. Die grobe Fahrlässigkeit ergab sich rein aus der Tatsache heraus, dass sich die Gefährlichkeit der Hunde in diesem Moment gezeigt hat und die Halterin den Schaden nicht verhindern konnte, weil sie dazu in diesem Moment weder körperlich noch durch Kommando oder andere Mittel dazu in der Lage war.
hasilein75
In der von dir beschriebenen Situation ist halt alles gut, solange nichts passiert. Passiert etwas, dann hat sich die Gefährlichkeit des Hundes gezeigt, egal welcher Rasse er angehört und dem Halter würden dann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen erwarten, da er seinen gefährlichen Hund nicht ausreichend gesichert hat, ganz egal, ob er von dieser Gefährlichkeit wusste oder diese hätte erahnen können. Es muss ja auch nicht immer gleich jemand zu Tode kommen, viel häufiger kommt es zu einfachen Körperverletzungen, die aber eben auch strafbewehrt sind.
Im Endeffekt sagt dieses Urteil aus, dass der Halter eines Tieres jederzeit mit dem unberechenbaren Verhalten seines Tieres rechnen muss und es entsprechend zu führen hat. Ob das 1:1 auf Deutschland übertragbar wäre, keine Ahnung. -
Co_Co Deine Unterstellungen sagen mehr über dich aus, als du versuchst über andere zu sagen.
Aber in der Sache hat sie recht.
Im denkbar blödesten Szenario geht mir Kaya aus der Hand, hetzt ein Reh über die Straße und der entgegenkommende Fahrer, der ausweichen will, kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum mit Todesfolge.
Ich würde nicht sagen, dass ich den Hund jederzeit immer und absolut unter Kontrolle haben werde.
Und im wirklichen Leben kenne ich auch niemanden, von dem ich davon ausgehen würde, außer er sichert den Hund wie Fort Knox.
Über den Grad der Fahrlässigkeit der verurteilten Halterin kann ich mir kein Urteil bilden, aber der 0815- Hundehalter sollte nicht davon ausgehen, dass es nicht auch bei ihm absolut blöd laufen kann.
Es ist nicht wahrscheinlich, aber eben auch nicht unmöglich.
Aus dieser Diskussion sollte ich mich raushalten.
Mache ich auch gleich wieder.
Nur anmerken will ich doch:
Grad der Fahrlässgkeit ist ein Unterschied, versicherungsrechtlich und auch strafrechtlich.
aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?
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Aber in der Sache hat sie recht.
Im denkbar blödesten Szenario geht mir Kaya aus der Hand, hetzt ein Reh über die Straße und der entgegenkommende Fahrer, der ausweichen will, kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum mit Todesfolge.
Ich würde nicht sagen, dass ich den Hund jederzeit immer und absolut unter Kontrolle haben werde.
Und im wirklichen Leben kenne ich auch niemanden, von dem ich davon ausgehen würde, außer er sichert den Hund wie Fort Knox.
Über den Grad der Fahrlässigkeit der verurteilten Halterin kann ich mir kein Urteil bilden, aber der 0815- Hundehalter sollte nicht davon ausgehen, dass es nicht auch bei ihm absolut blöd laufen kann.
Es ist nicht wahrscheinlich, aber eben auch nicht unmöglich.
Klingt jetzt doof :
Aber lernt man nicht eigentlich in der Fahrschule dass man in bestimmten Situationen nicht ausweichen sollte/darf ?
Ich mein, bei was Großem ( bspw Pferd ) isses immer fatal wenn man rein krachen würde.
Bei Hunden bspw heißt es eigentlich immer : Wenn man nicht ausweichen kann ( weil zu gefährlich) muss man ( leider ) das Lenkrad festhalten und drauf halten.
Sicherlich gibt's da den Reflex dass man ausweicht weil man das Tier nicht übern Haufen fahren will, aber ist das nicht ( rein vom Tier her, rechtlich im Betug zum HH isses natürlich was anderes) ähnlich zu nem Wildunfall zu betrachten?
Das schreib ich jetzt nur deshalb weil der Vergleich mEn was Anderes ist weil man da auch als Autofahrer noch ein Stück weit Spielraum hat.
Das soll jetzt NICHT heißen dass das nicht passieren kann und man dafür keine Verantwortung zu tragen hätte als HH.
Bei dem Fall in Ö bspw... Das einzige das die Joggerin hätte anders machen können wäre an dem Tag um diese Zeit nicht dort zu joggen. Aber das kann man ja nicht hellsehen.
Oder als anderes Beispiel- rennt mir der Hund vor ein Fahrrad oder Motorrad - da bleibt weniger Spielraum als mit Auto.
Also, ich sag ja, das klingt doof was ich da schreibe.
Oft reagiert man da aber im Reflex
Das war ja auch nur ein Beispiel, dass auch ich fahrlässig einen Todesfall durch meinen Hund verursachen könnte.
Ich halte es nicht für wahrscheinlich, es ist aber eben auch nicht absolut auszuschließen.
Diese Halterin hätte im Vorfeld sicherlich auch niemals damit gerechnet, dass dieser schreckliche Vorfall so passieren kann, wie er passiert ist.
Ich gehe davon aus, dass die Hunde vorher unauffällig waren. Warum sie in der Situation reagiert haben, wie sie es taten, was diesen Schalter im Hirn umgelegt hat, weiß niemand genau.
Und auch ich war schon öfter mit über 80 kg Hund (zwei Ridgebacks) unterwegs, die ich rein über Kraft auch niemals hätte halten können. Ich empfand das aber nicht als fahrlässig und es ist ja auch nie was passiert. Aber wenn...?
Ich finde, man sollte nicht so leicht so hart urteilen, wie es manche hier tun, auch wenn ich schrecklich finde, was das Opfer hat durchleiden müssen.
Ein lebenslanges Hundehalterverbot ist für mich nur begründbar, wenn man es als eine Art Vergeltung für das Leid sieht, das sie verursacht hat.
Ich gehe davon aus, dass diese Frau niemals wieder einen derartigen Vorfall verursachen wird, auch wenn sie wieder Hunde halten darf/dürfte.
Und ich glaube, ich würde freiwillig nur dann in ihrer Situation auf jede weitere Hundehaltung verzichten, wenn ich selbst denke, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe und mich damit quasi bestrafen würde.
Also kann ich schon verstehen, dass man zumindest überlegt, dagegen Widerspruch einzulegen.
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aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?
Warum nicht? Schuld wäre in beiden Fällen ja der Mensch, der seiner Pflicht, das Tier so zu sichern dass kein Mensch zu schaden kommt, fahrlässig nicht nachkommt.
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aber man kann doch nicht ernsthaft gleichstellen wollen, ob ein Tier einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht oder ob das Tier einen Menschen tot beißt?
Das Gericht bestraft den Halter, nicht das Tier. Es stellt sich allein die Frage, welchen Anteil der Halter am entstandenen Schaden hat und welchem Vorwurf ihm zu machen ist.
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