Leinenpflicht im Wald

  • Zitat

    Und unsere Bauern finden es bestimmt nicht so lustig, wenn die HH ihre Hunde auf ihren bearbeiteten Äckern spazieren führen...


    Das ist klar. Da sind wir uns einig ;) Ich meinte auch nicht die bearbeiteten Äcker, sondern die Wege, auf denen man durch die Felderlandschaft geht und die zT auch als leinenpflichtig beschildert sind (je nach dem aus welcher Richtung man kommt). Und natürlich Stoppelfelder, Schneefelder... da lass ich meinen Hund rennen, und mit den Bauern komm ich damit gut zurecht.
    Ich glaube, dass man seine Hunde nicht durch Gemüsefelder ziehen lässt und ihnen erlaubt dort ihr Geschäft zu machen sollte eigentlich selbstverständlich sein.


    Zitat

    Wenn ich weiß das in meiner Gegend Leinenpflicht ist und wenn ich weiß das ich keine Möglichkeit habe meinen Hund auch mal ohne Leine auslaufen zu lassen, dann frag ich mich warum sich manche von euch einen Hund angeschafft haben ?


    Ich denke, es gibt immer weniger Orte an denen man Hunde einfach Hunde sein lassen darf. Und das wird sicher nicht besser werden. Weshalb es soweit kommt, das ist ein anderes Thema, aber wenn jeder der in einer Gegend wohnt, in der man seinen Hund nicht ohne das Auto zu benutzen frei laufen lassen kann, davon absieht sich einen Hund anzuschaffen, dann gibts wohl bald keine HH mehr.
    Ich finde, Leine an oder Freilauf sollte eine Sache des gesunden Menschenverstandes sein. Leider scheint der immer mehr Menschen abhanden zu kommen. Also braucht es Gebote und Verbote. Schade eigentlich. Aber ganz ehrlich, ich vertraue weiterhin auf meine Fähigkeit meinen Hund und meine Situation einschätzen zu können und lasse Luna deshalb auch mal laufen wenn wir alleine sind, obschon ich weiss, dass sie ihren Hintern eigentlich nicht in den See tauchen dürfte...

    • Neu

    Hi


    hast du hier Leinenpflicht im Wald* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Guten morgen,


      viele Städte und Gemeinden haben auf ihrer Internetseite Informationen dazu wo Leinenpflicht besteht und wo nicht!


      In meiner Stadt ist es auch so!
      Alles was zum Stadtgebiet zählt (jeder Park, Seitenstrasse usw. usf.) unterliegt der Leinenpflicht.
      Aber alles nach Stadtgrenze, auch der angrenzende Stadtwald (an dem ich glücklicherweise wohne) unterliegt jener Leinenpflicht NICHT!


      Find ich ganz gut geregelt!


      Einfach mal nachschauen, dann findet jeder für seine Stadt/Gemeinde sicher auch Freilaufgebiete.


      Wobei ich zugeben muss, gerade auch im Winter, wo es zeitig dunkel wird und ich gewiss nicht in den Wald gehe, ich also im Stadtgebiet und viel auf Nebenstrassen unterwegs bin, meinen Hund auch ohne Leine laufen lasse!
      ABER: Mein Hund ist abrufbar, hört perfekt, läuft auch an stark befahrenen Strassen frei und nicht einfach so auf jene. Sobald mir jemand entgegenkommt (egal ob mit oder ohne Hund) läuft sie bei Fuss oder wird angeleint.


      LG
      Kerstin

    • Zitat

      Kirsty ich wohne sehr ländlich/dörflich , da ist man eben nicht so fortschrittlich wie in der Stadt. Hier schafft keiner Auslaufflächen.Die dichtestes Hundeauslauffläche ist 30 Kilometer von hier entfernt.In der Stadt.Wir haben hier unzählige Hektar Wald und unendliche Kilometer Wanderwege.Aber Freilauf gibt es hier nicht.Noch nicht mal gegen Bezahlung


      Was ich schon wirklich doof finde.
      Da wohnt man schon ländlich, genug Platz und Wald vorhanden und dann darf man den Hund nicht mal laufen lassen.
      Ich habe großes Glück hier in meiner Heimatstadt. Es gibt wohl keine Stadt in D, in der man es so locker nimmt mit der Hundehaltung.

    • Hallo,
      wenn ich es richtig erinnere, darf eine Gemeinde nur dann generell Leinenpflicht erlassen, wenn entsprechende Freilaufgebiete angelegt und gekennzeichnet werden. Das macht Aufwand. Wenn es Probleme gibt, sollte man sich mal schlau machen und entsprechende Forderungen erheben, zumutbare Entfernung usw..
      Vielleicht hilfts.

    • Zitat

      Bei uns gibt es nicht die geringste legale Möglichkeit , seinen Hund frei laufen zu lassen.
      Ich mache es trotzdem.


      Vieleicht hilft dir das hier ja.


      Vorschriften für Hundehaltung: Schleswig-Holstein


      Trotz verschärfter Pflichten für Hundehalter durch das am 26. Januar 2005 beschlossene Gefahrenhundegesetz gibt es auch in Schleswig-Holstein keinen generellen Leinenzwang. In Schleswig-Holstein müssen Vierbeiner allerdings an vielen Orten angeleint werden:


      - in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen sowie Plätzen mit viel Publikumsverkehr


      - bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen


      - in öffentlichen, umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete


      - auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in Fluren und in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen


      - in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen, auf Friedhöfen, auf Märkten und Messen.
      Ausnahmen und Hundeverbote


      Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Hundeverbot gilt in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern, Theatern, Lichtspielhäusern, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen, Badeanstalten sowie auf Badeplätzen, Kinderspielplätzen und Liegewiesen.
      Haltung von gefährlichen Hunden


      Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis, die persönlich zu beantragen ist. Die Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird unter anderem nur erteilt, wenn der Hund mit einer elektronisch lesbaren Marke, einem Mikrochip, unveränderlich gekennzeichnet ist. Das Zuchtverbot von gefährlichen Hunden gilt auch in Schleswig-Holstein.
      Gefährlichkeit definiert


      In Schleswig-Holstein gibt es keine Liste von gefährlichen Hunden oder Hunden, bei denen Gefährlichkeit vermutet wird. Im nördlichsten Bundesland gelten Hunde als gefährlich, wenn sie


      - eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft und Angriffslust besitzen


      - einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah


      - außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes Verhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt


      - ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben

    • Nach dem Lesen in diesem Tread hab ich bei unserer Gemeinde noch mal nachgefragt. Bei uns ist in den Ortschaften Leinenpflicht ab einer Größe von 50 cm ( demnächst aber auch für die Kleineren ) und im Wald durch das Forstgesetz Leinenpflicht außerhalb der Wege.


      Damit können wir gut Leben :smile:


      liebe Grüße, Jana

    • Das Thema passt heute wie die Faust aufs Auge. Ich bin heute mit meiner Labi-Dame im Wald unterwegs. Brüllt mich eine grünberockte Dame mit wild an der Leine zerrendem Hund an ich sollte doch endlich meinen Hund an die Leine nehmen. Ob ich nicht wüsste dass im Wald Leinenzwang hersche. Naja.
      Soweit ich von einem befreundeten Jäger weis, ist in meiner Umgebung keine Leinenpflicht. Aber, so wie ihr sagt ist es überall anders.
      Ich kann schon die Förster und Jäger verstehen aber ich denke die Hundehalter müssen schon am ärgsten als Sündenbock herhalten wenn Wild aufgeschreckt, gehetzt und gejagt wird. :/
      Bei mir gilt. Anleinen sobald sich uns jemand nähert. Vorausgesetzt ich seh ihn :D Naja grün angezogen im Wald kann man ja mal übersehen....


      Kerstin

    • Hallo,


      die Leinenpflicht ist schon immer ein undankbares und streitfähiges Thema.
      In geschlossenen Ortschaften finde ich das o.k. In Wald und Flur sollte man das nach meiner Meinung selbstständig entscheiden. Wenn ich alles einsehen kann, dann nur ohne Leine. Bei undurchsichtigen Gelände muss das jeder für sich entscheiden. Kommen uns Jocker oder Radfahrer entgegen kommt Jacki an kurz an die Leine. Das gibt den Leuten Sicherheit, haben diese doch das selbige Recht auf Unversertheit wie wir auch. Den Satz, der tut nichts obwohl er die Leute anspringt oder hinter her rennt, kann ich auch nicht hören. Wir nutzen oft die Landwirtschaftlich genutzten Wege zum spazierengehen und haben da wenig schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn nicht in Wald, Feld und Flur mit der notwendigen Rücksichtsnahme, wo denn dann sollten die Fellnasen frei toben und laufen können?


      NG obstihj

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