Beiträge von Uwe.K

    Auch ich schließe mich der Mehrheit an. Wer so oft erwischt wurde und es nach dem 2. mal immer noch nicht kappiert hat, der muss fühlen. Das hat nichts mehr mit dem Hund zu tun, sondern mit der Unverantwortlichkeit des Herrchen.


    LG
    Uwe


    @ Tamee
    wenn du, je nachdem wo nur 1 mal falsch parkst ist dein Auto schon weg.Das kannste dann gegen hohes Bußgeld bei der Polizei abholen.
    Und wenn du das öfters machen solltest (nicht jetzt du persönlich), weil es ja so viel Spass macht sich nicht an Vorschriften zu halten, dann ist auch der Führerschein weg. :D


    LG
    Uwe

    Vieleicht noch dieser Artikel interessant.Und hier kommts noch dicker.


    Leinenpflichten der verschiedenen Bundesländer für Hunde im Wald


    Wenn Sie mit Ihrem Hund in ein anderes Bundesland reisen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie über die Leinenpflichten im Wald für Hunde ausreichend informiert sind. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Anforderungen der verschiedenen Bundesländer vor:


    Leinenpflicht im Wald besteht in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg (hier wird eine kurze Leine gefordert!), in Berlin (ständig außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten), in Nordrhein-Westfalen (außerhalb von Wegen) und in Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01. März - 15. Juli sowie in Niedersachsen im Zeitraum vom 01. April - 15. Juli. Letztere zeitlich begrenzte Leinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern auch in der freien Feldflur.


    Die strengsten Bestimmungen nach Jagdgesetz besitzen Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg. Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Hundführers befindet.


    Auch Mecklenburg-Vorpommern untersagt den Freilauf außerhalb des Einwirkungsbereiches. Tötungsrecht besteht, wenn der Hund Wild aufsucht oder verfolgt.


    In den anderen Ländern (außer Sachsen - hier gibt es im Waldgesetz keine Festlegung über das Mitführen von Hunden im Wald - und Bremen) kann aus dem Jagdgesetz nicht abgeleitet werden, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein muss solange er nicht wildert (= Wild nachstellen oder reißen) oder in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Wild aufsucht oder in Niedersachsen streunt.


    Die freizügigsten Bestimmungen haben Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Tötungsrecht setzt hier wildern und reale Gefahr für das Wild voraus, erstere fordern außerdem, dass andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr vor der Tötung zu nutzen sind.


    LG
    Uwe

    Jo,,stell dir mal vor du isst und gehst direkt darauf joggen,,,uuuurps.
    OK, Spass beiseite.
    Mit Hundi vor dem Fressen, Gassi gehen.Eben wegen der Magenproblematik.
    Ist auch nicht schlimm, denn beim ersten Gassi Morgens wird das Fressen von Abends abgelassen. Und beim Gassi Abends halt eben das Fressen von Morgens. Bei Welpen die dritte Mahlzeit und Gassi gehen mit einbeziehen.


    LG
    Uwe



    Lieber Thomas.
    Laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, gilt in der Fassung des Hundegesetzes in Berlin nach


    § 3
    Leinenpflicht

    (1) Hunde sind
    1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
    2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrück-lich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
    3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
    an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt.
    3
    (2) Hunde sind
    1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
    2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und ande-ren öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
    3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstal-tungen mit Menschenansammlungen,
    4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
    5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenan-sammlungen
    an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entspre-chend.


    Also Bitteschön, wer erzählt jetzt welchen Blödsinn ?


    LG
    Uwe

    Zitat

    Bei uns gibt es nicht die geringste legale Möglichkeit , seinen Hund frei laufen zu lassen.
    Ich mache es trotzdem.


    Vieleicht hilft dir das hier ja.


    Vorschriften für Hundehaltung: Schleswig-Holstein


    Trotz verschärfter Pflichten für Hundehalter durch das am 26. Januar 2005 beschlossene Gefahrenhundegesetz gibt es auch in Schleswig-Holstein keinen generellen Leinenzwang. In Schleswig-Holstein müssen Vierbeiner allerdings an vielen Orten angeleint werden:


    - in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen sowie Plätzen mit viel Publikumsverkehr


    - bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen


    - in öffentlichen, umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete


    - auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in Fluren und in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen


    - in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen, auf Friedhöfen, auf Märkten und Messen.
    Ausnahmen und Hundeverbote


    Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Hundeverbot gilt in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern, Theatern, Lichtspielhäusern, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen, Badeanstalten sowie auf Badeplätzen, Kinderspielplätzen und Liegewiesen.
    Haltung von gefährlichen Hunden


    Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis, die persönlich zu beantragen ist. Die Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird unter anderem nur erteilt, wenn der Hund mit einer elektronisch lesbaren Marke, einem Mikrochip, unveränderlich gekennzeichnet ist. Das Zuchtverbot von gefährlichen Hunden gilt auch in Schleswig-Holstein.
    Gefährlichkeit definiert


    In Schleswig-Holstein gibt es keine Liste von gefährlichen Hunden oder Hunden, bei denen Gefährlichkeit vermutet wird. Im nördlichsten Bundesland gelten Hunde als gefährlich, wenn sie


    - eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft und Angriffslust besitzen


    - einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah


    - außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes Verhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt


    - ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben

    OK, haste Recht Bumblebee mit dem Erziehungsstand.Hab ich unklar geäußert. Meine Schwester hat ihren Welpen zu unserer Mutter zur Betreuung gegeben während sie arbeiten ist und sie hat einen Volltimejob. Hat der Mutter aber klar gesagt,,,, nicht verwöhnen.
    Trotz Vollzeit hat sich der Hund absolut nicht von meiner Schwester distanziert.

    Aber emphaser, weißt du was ?
    Nimm den "kleinen", such dir ein paar schöne Ratschläge hier, kauf dir noch ein Buch über Welpen und berichte uns dann in so 4-5 Wochen wie alles geklappt hat. Weil hier sind jetzt so viele Ratschläge und Meinungen gekommen, die würden mich ab einen bestimmten Zeitpunkt durcheinander bringen.
    Freue mich schon auf deinen Bericht.
    Bis dann

    Uwe

    Zitat

    Es kommt auf den Hund an - es gibt Welpen, die schaffen das locker und schlafen durch und dann gibt es welche, die heulen schon nach 10 Minuten und steigern sich in die Verlassensängste immer mehr rein.
    LG Jana


    Jana, woher weißt du das, dass es an den Hund liegt. Vieleicht von dort her, das du auch weißt das ein labi kein Jagdhund ist, oder das es ein Hobby ist einen Hund zu halten. Ich hab mich echt beherrschen müssen auf deine unqualifizierten Antworten nicht mehr zu schreiben.Aber leider schaff ich das nicht bei dem was du von dir gibst.


    Zu emphaser.
    Ganz klar NEIN, 4 Wochen reichen nicht aus um ihn dann alleine zu lassen. für 2-3 Std. als Pflege abzugeben, ist i.O. aber auch hier, egal ob Familie oder Bekannte ganz klar definieren das sie den Welpen nach deinem Stand betreuen.Aber eigentlich gewöhnt sich der Hund in dieser kurzen Zeit nicht so schnell an die Pflegestelle.
    Aber wie gesagt, alleine lassen auf keinen Fall.


    Gruß
    Uwe