Züchterpreise
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Nein, richtig formuliert sind solche klauseln auch in Deutschland rechtlich haltbar.
Spannend, dachte das würde zu massiv in die Rechte des Käufers eingreifen.
Allerdings wär diese Klausel für mich schlicht etwas, was einen Züchter als unseriös kennzeichnet.
Warum findest du das unseriös ?
- Vor einem Moment
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Simsalagrimm
Na ja, welchen seriösen Grund könnte es denn geben? Wenn ich die Rasse verbessern/erhalten will undhab da aus tollen Hunden einen tollen Welpen gezogen, dann isses doch in meinem Interesse, dass das keine Sackgasse wird… -
Spannend, dachte das würde zu massiv in die Rechte des Käufers eingreifen.
Allerdings wär diese Klausel für mich schlicht etwas, was einen Züchter als unseriös kennzeichnet.
Warum findest du das unseriös ?
Aus welchem sinnvollen Grund sollte ein Züchter das einschränken wollen?
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Simsalagrimm
Na ja, welchen seriösen Grund könnte es denn geben? Wenn ich die Rasse verbessern/erhalten will undhab da aus tollen Hunden einen tollen Welpen gezogen, dann isses doch in meinem Interesse, dass das keine Sackgasse wirdSo rum klar, ich hatte das erst so verstanden, dass das generell unseriös ist.
Ich hatte halt gedacht, wenn ich mir einen Rassehund kaufe und der Züchter sagt mir von Anfang an, dass der nicht zur Zucht geeignet ist und schließt das deshalb auch im Vertrag aus, dann hat der besonders viel Ahnung. -
Nein, richtig formuliert sind solche klauseln auch in Deutschland rechtlich haltbar.
Spannend, dachte das würde zu massiv in die Rechte des Käufers eingreifen.
Allerdings wär diese Klausel für mich schlicht etwas, was einen Züchter als unseriös kennzeichnet.
Tatsächlich greift es stark ins rechte des Käufers ein, weswegen es eben auf die Formulierung ankommt, ob das rechtlich haltbar ist, oder nicht.
Ein wichtiger Bestandteil ist tatsächlich die Vertragsstrafe. Ohne genau zu wissen, was auf dich zukommt, ist sie nicht haltbar. Genau so, wenn die Vertragsstrafe zu hoch ist. Da gibt es wohl etliche Fallstricke für.
Diese Klausel wird wohl relativ oft bei Katzenzüchtern genutzt. Allerdings werden bei Katzen wohl auch Tiere, die als zuchttier verkauft werden, um einiges teurer verkauft, wie Tiere, die als Liebhabertier verkauft werden. Da ist die Klausel ua auch mit dem finanziellen schaden des Züchters (Preisunterschied zwischen Liebhaber und Zuchttier) begründet.
Bei Hunden kenn ich es so erst einmal nicht, was aber sicher nicht heißt, dass es das nicht gibt.
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Simsalagrimm
Na ja, welchen seriösen Grund könnte es denn geben? Wenn ich die Rasse verbessern/erhalten will undhab da aus tollen Hunden einen tollen Welpen gezogen, dann isses doch in meinem Interesse, dass das keine Sackgasse wirdSo rum klar, ich hatte das erst so verstanden, dass das generell unseriös ist.
Ich hatte halt gedacht, wenn ich mir einen Rassehund kaufe und der Züchter sagt mir von Anfang an, dass der nicht zur Zucht geeignet ist und schließt das deshalb auch im Vertrag aus, dann hat der besonders viel Ahnung.Es ging nicht um Hunde/Welpen mit einem zuchtausschliessenden Fehler (wobei das auch nur eine Zucht im VDH ausschliesst). (Es gibt einfach Zuechter, die stinknormale Welpen mit dem Zusatz verkaufen. Weil eigene ach-so-seltene Linie, blablablubb..)
Alles andere KANN ein Zuechter bei einem Welpen nicht garantieren. Wenn er sagen koennte 'nee der kann auf gar keinen Fall in die Zucht', muesste er ja auch sagen koennen, welches es auf jeden Fall kann. Und das wird kein Zuechter mit einem Funken Ahnung tun.
Btw. ob haltbar oder nicht: Ich wuerd so einen Vertrag nicht unterschreiben und somit keinen Welpen dort kaufen.
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Kenne ich von seriösen Züchtern schlicht nicht in D.
Die Klausel dürfte nach deutschem Recht schlicht und ergreifend ungültig sein.Nein, richtig formuliert sind solche klauseln auch in Deutschland rechtlich haltbar.
Sacco ich hab mich das auch schon gefragt.
Die Vertragsstrafe darf ja nicht exorbitant hoch sein. Ggf ist das finanziell dennoch attraktiv. Das finde ich irgendwie, ironisch. Ich weiß nicht. Zumal man die Vertragsstrafe, mwn, ja auch nur 1x bezahlen muss und nicht bei jedem Wurf erneut
Gibt es da einschlägige Urteile zu? Hätte ich nämlich auch nicht gedacht, dass das legal sein soll (genau wie im Tierschutz beliebte Klauseln, die dich zwingen sollen, den Hund kastrieren zu lassen).
Abgesehen davon wie soll der Züchter das mitbekommen (wenn du nicht im selben Verein züchtest wie er) oder was passiert bei Ups-Würfen?
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Auch für "Rückläufer" bemisst sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. Je nachdem ob das Angebot groß und die Nachfrage klein oder das Angebot klein und die Nachfrage groß ist, kostet ein Rückläufer eben weniger oder mehr als der Welpenpreis. Ebenso bemisst sich auch der Rückkaufpreis nach diesem Prinzip. Hat der Züchter größere Schwierigkeiten den Junghund wieder zu verkaufen, so wird er sich auch damit schwer tun, den Welpenpreis zurückzuzahlen.
Dass Arbeitshunde mit steigender Ausbildung an Wert gewinnen, liegt eben auch einfach daran, dass es eine entsprechende Nachfrage nach ausgebildeten Hunden gibt und sich somit die Ausbildung dieser Hunde für den Züchter ausreichend rechnen kann.
Denn die Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein selbstgezüchteter Hund am Markt angeboten werden kann, ist, dass es Züchter gibt, die ihre Kosten durch den am Markt zu erzielenden Preis in einem ausreichenden Maß gedeckt sehen. Daraus bemisst sich der Mindestpreis, ab dem ein Züchter überhaupt erst bereit ist, ein Angebot zu machen.
Auf der anderen Seite steht der Käufer, der dem zu erwerbenden Hund einen Wert beimisst. Das können objektive, aber eben auch subjektive Kriterien sein. Daraus ergibt sich der Maximalbetrag, den ein Käufer bereit ist zu zahlen.
Einen Mindestpreis und einen Maximalpreis bestimmen jeder Züchter und jeder Käufer ganz individuell für sich und daraus bestimmen sich dann Angebot und Nachfrage und schließlich der aktuell zu erzielende Preis.
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Nein, richtig formuliert sind solche klauseln auch in Deutschland rechtlich haltbar.
Sacco ich hab mich das auch schon gefragt.
Die Vertragsstrafe darf ja nicht exorbitant hoch sein. Ggf ist das finanziell dennoch attraktiv. Das finde ich irgendwie, ironisch. Ich weiß nicht. Zumal man die Vertragsstrafe, mwn, ja auch nur 1x bezahlen muss und nicht bei jedem Wurf erneut
Gibt es da einschlägige Urteile zu? Hätte ich nämlich auch nicht gedacht, dass das legal sein soll (genau wie im Tierschutz beliebte Klauseln, die dich zwingen sollen, den Hund kastrieren zu lassen).
Abgesehen davon wie soll der Züchter das mitbekommen (wenn du nicht im selben Verein züchtest wie er) oder was passiert bei Ups-Würfen?
Urteile kenne ich nicht bzw habe ich auch nicht gesucht.
Ich bin aber bei Facebook in einer Tierrechts-Gruppe, in der verschiedene rechtliche Fragen beantwortet werden. Die Admins sind dort zum größten Teil Anwälte. Und dort gab es schon einige Male ähnliche Fragestellungen. Wie ich es erinnere, hieß es dort, sowas könne wohl haltbar sein, wenn es individuell vereinbart wurde, pauschal nicht. Wichtig wäre wohl auch, dass die reinen Liebhabertiere günstiger abgegeben wurden als die Zuchttiere. Der Käufer also einen Vorteil von der ursprünglichen Vereinbarung gehabt hätte (quasi Rabatt für die Zusage, nicht zu züchten).Bearbeitet, Ergänzung: Ein ZuchtVERBOT wäre also wohl nicht haltbar, aber es könnte durch den Züchter dann ggf. der Aufpreis gefordert werden, den er sonst für einen Zuchthund genommen hätte.
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Nein, richtig formuliert sind solche klauseln auch in Deutschland rechtlich haltbar.
Spannend, dachte das würde zu massiv in die Rechte des Käufers eingreifen.
Allerdings wär diese Klausel für mich schlicht etwas, was einen Züchter als unseriös kennzeichnet.
Ja, es greift stark in die Rechte ein, deshalb muss die Begründung gut sein. Beispielsweise ein stark minimierter Kaufpreis rechtfertigt so eine Klausel.
Es funktioniert, aber nicht wenn man einen Welpen zum normalen Preis verkaufen will. - Vor einem Moment
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