Fragen, die man sonst nicht zu stellen traut .... Teil 24

  • Mein Beitrag war allgemein zu der sich hier entwickelnden Diskussion gemeint :see_no_evil_monkey:

    Meins war nicht als Angriff gedacht, sondern ebenfalls zum Nachdenken. Ich finde, ein Leben (egal ob Mensch oder Tier) hat das Recht auf ein würdevolles alt werden und sterben. Und Diagnostik bis zum geht nicht mehr oder auch endlose Behandlungen stehen dem häufig konträr gegenüber. Man kann auch sanft und helfend im Alter begleiten und auch das Sterben akzeptieren und begleiten. Denn das heißt ja nicht automatisch, daß man nichts mehr macht. Aber daß man mehr hinterfragt, ob dies oder jenes tatsächlich noch hilfreich für das Tier (oder auch den Menschen) ist, oder ob es dann nicht oft darum geht, daß man selbst nicht loslassen möchte/kann. Das muß jeder für sich selbst entscheiden, aber eben: Es muß jeder für sich selbst entscheiden. Niemand sonst.

  • Ähm... ich weiß grad nicht wie man jetzt so weiter spinnen konnte dass wir schon beim Thema einschläfern sind...

    Ich bin etwas irritiert.

    Zumal das grad so gar nicht zu dem Quietschfidelen Hund passt der hier gerade rum spielt. 👀🙈

    Es geht inzwischen natürlich nicht mehr um Bonny bei dem, was ich schrieb, das Gespräch hat sich einfach weiterentwickelt und wurde zu einer allgemeineren Diskussion, an der ich mich kurz beteiligen wollte.

  • Mir hat das von Saliamo gut geschmeckt. Scheint beim Hersteller direkt derzeit aber nicht erhältlich zu sein.

    Das vom Bremer Gewürzkontor fand ich auch ganz lecker. Ansonsten kaufe ich es hier auf den Weihnachtsmärkten, da habe ich keine Marke zur Hand.

  • Weil das Thema, also Hund beißt aus Angst Mitarbeiter in der Tierarztpraxis, gerade an anderer Stelle behandelt wird (und ich den Thread nicht sprengen möchte mit OT)…

    wie ist das eigentlich bei Katzen? Wenn die jetzt bei einer Untersuchung jemanden kratzt oder beißt - wer zahlt das dann, Behandlung und Verdienstausfall? Denn Haftpflichtversicherungen sind für Katzen doch eher nicht üblich, oder?


    Oder fällt das bei Katzen dann unter berufsübliches Risiko und der Halter ist außen vor?

  • Weil das Thema, also Hund beißt aus Angst Mitarbeiter in der Tierarztpraxis, gerade an anderer Stelle behandelt wird (und ich den Thread nicht sprengen möchte mit OT)…

    wie ist das eigentlich bei Katzen? Wenn die jetzt bei einer Untersuchung jemanden kratzt oder beißt - wer zahlt das dann, Behandlung und Verdienstausfall? Denn Haftpflichtversicherungen sind für Katzen doch eher nicht üblich, oder?


    Oder fällt das bei Katzen dann unter berufsübliches Risiko und der Halter ist außen vor?


    Katzen sind in der Regel über die private Haftpflicht ihres Halters mit versichert, unbedingt in die Bedingungen schauen.


    Wenn keine Versicherung besteht trägt der Halter die Kosten selbst.


    Die Haftung ist genauso wie beim Hund, § 833 BGB. Da wird grundsätzlich die verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters geregelt.

  • wie ist das eigentlich bei Katzen? Wenn die jetzt bei einer Untersuchung jemanden kratzt oder beißt - wer zahlt das dann, Behandlung und Verdienstausfall? Denn Haftpflichtversicherungen sind für Katzen doch eher nicht üblich, oder?

    mWn sind Katzen oft in der normalen Hausratversicherung mit drin.

    Aber: der Schadensersatzanspruch richtet sich nie an die Versicherung. Schuldner ist immer der Schädiger bzw. in diesem Fall der Tierhalter. Also theoretisch muss der Katzenbesitzer blechen.

    Allerdings wundere ich mich in dem Thread auch sehr: Egal wie lieb ein Tier ist, TA ist immer eine Sondersituation und da kann jedes Tier mal beißen. Mein Rechtsempfinden sagt, dass das (in einem gewissen Rahmen) zum üblichen Berufsrisiko gehört und TA/Mitarbeitende durchaus selber für ihre Sicherheit verantwortlich sind. Wenn es anders wäre, würde es mich doch sehr wundern, wie wenig Hunde beim TA mit Maulkorb gesichert sich und wie viele Katzen nicht in irgendeine Art von "Zwangsjacke" gesteckt werden.

    Ich für meinen Teil empfände es als ungerecht und gegen die Berufsethik, wenn ein TA meinen Hund melden würde, weil er bei einer Behandlung unerwartet gebissen hätte. Dass der Hund keinen Maulkorb bei der Behandlung trägt, ist ja nicht alleinige Entscheidung der Halter, sondern ebenfalls Entscheidung des TA - weigert sich ein Halter seinem Hund einen Maulkorb aufzuziehen, steht es dem TA frei, diesen Hund nicht zu behandeln.

    Außerdem versteh ich nicht, was eine Anzeige/Meldung beim Ordnungsamt mit dem Schadensersatzanspruch zu tun haben soll. Solange der Tatbestand sicher ist - in diesem Fall hat der Halter ja die Schuld seines Hundes eingeräumt -, gibt es auch nichts zu ermitteln. Eine Bestrafung erfolgt unabhängig von Schadensersatzanspruch. Ebenso besteht ein Schadensersatzanspruch unabhängig von einer Strafe. Es ist ja nicht so, dass der Schadensersatzanspruch entfällt, nur weil der Hund keine Auflagen erhält. Auch wird der Schadensersatzanspruch nicht höher, wenn der Hund Auflagen erhält.

  • Egal wie lieb ein Tier ist, TA ist immer eine Sondersituation und da kann jedes Tier mal beißen. Mein Rechtsempfinden sagt, dass das (in einem gewissen Rahmen) zum üblichen Berufsrisiko gehört und TA/Mitarbeitende durchaus selber für ihre Sicherheit verantwortlich sind

    Das wundert mich eben auch. Da muss doch eine gewisse Verantwortung auch beim Tierarzt liegen in diesem Beruf.

    im eigentlichen Beitrag wurden jetzt auch zwei Urteile verlinkt. Finde ich schon heftig, dass das Ganze sogar gilt wenn der Tierarzt mit dem Hund alleine ist. Also wenn man überhaupt keinen Einfluss darauf hat ob er ein Maulkorb aufzieht oder nicht. Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass man den Hund eigentlich niemals ohne Maulkorb dem Tierarzt zum Röntgen oder sonst was mitgeben dürfte. Auch beim aufwachen aus der Narkose kann was passieren. Das liegt ja überhaupt nicht in meinem Einflussbereich.

    Am wenigsten verstehe ich aber die Sache mit dem Ordnungsamt. Die Haftung und Schadensersatzansprüche sind ja das eine. Das ein Hund Auflagen bekommen kann wenn er aber beim Tierarzt in einer Ausnahmesituation beißt war mir bisher nicht klar.

  • Egal wie lieb ein Tier ist, TA ist immer eine Sondersituation und da kann jedes Tier mal beißen. Mein Rechtsempfinden sagt, dass das (in einem gewissen Rahmen) zum üblichen Berufsrisiko gehört und TA/Mitarbeitende durchaus selber für ihre Sicherheit verantwortlich sind

    Das wundert mich eben auch. Da muss doch eine gewisse Verantwortung auch beim Tierarzt liegen in diesem Beruf.

    im eigentlichen Beitrag wurden jetzt auch zwei Urteile verlinkt. Finde ich schon heftig, dass das Ganze sogar gilt wenn der Tierarzt mit dem Hund alleine ist. Also wenn man überhaupt keinen Einfluss darauf hat ob er ein Maulkorb aufzieht oder nicht. Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass man den Hund eigentlich niemals ohne Maulkorb dem Tierarzt zum Röntgen oder sonst was mitgeben dürfte. Auch beim aufwachen aus der Narkose kann was passieren. Das liegt ja überhaupt nicht in meinem Einflussbereich.

    Am wenigsten verstehe ich aber die Sache mit dem Ordnungsamt. Die Haftung und Schadensersatzansprüche sind ja das eine. Das ein Hund Auflagen bekommen kann wenn er aber beim Tierarzt in einer Ausnahmesituation beißt war mir bisher nicht klar.

    Sehe ich alles genauso. Ich habe damals, als ich vor 30 Jahren eine Ausbildung zur TAH gemacht habe noch von meinem Chef gelernt, dass Eigenschutz immer vor Halterwillen geht. Wir also im Zweifel nach eigenem Ermessen das Tier sichern und das auch bitte tun sollen, egal wie lieb ein Tier wirkt oder was der Halter sagt. Eine Behandlung sei immer eine Ausnahmesituation für das Tier und daher sei ein Tier nie gänzlich einzuschätzen.

    In dem Urteil mit dem Schäferhund, welches ich mir dann noch im Original angeschaut habe, wird erklärt, dass der Tierarzt in Ausübung des Behandlungsauftrages handelte und er daher nicht "auf eigene Gefahr" handelte und somit nicht grundsätzlich "selber schuld" sei (jetzt mal einfach ausgedrückt). Allerdings wurden ihm 50% Mitschuld angelastet, da er eben doch fahrlässig handelte (zuvor wurde bereits eine andere Person gebissen, die dem Geschädigten entgegenkam und die er nicht fragte, was passiert sei bevor er dann selber zu dem Tier ging. Dies hätte er jedoch tun müssen, um vorbereitet zu sein, daher die Mitschuld).

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