Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23

  • Kann man in einem Arbeitsvertrag oder so eigentlich als Berufsbezeichnung "Allrounder" angeben? Oder kann man mehrere unterschiedliche Berufsbezeichnungen in einen Vertrag packen? Weil was anderes wäre ich nicht - bzw viel zu viel anderes wäre ich/ würde ich an Tätigkeiten machen in gänzlich verschiedenen Bereichen, das ist ja eher das Problem :lol: "Mädchen für alles" ist ja auch nicht unbedingt vertragskonform und die Bezeichnung mag ich mittlerweile auch nicht mehr so xD

    Google würde mir noch - klingt schon etwas businessmäßiger - Generalist vorschlagen?

    Ach na ja, ich arbeite ja im Grunde eh darauf hin, dass ich irgendwann "Assistenz der Geschäftsführung" drinstehen habe |) Aber die Berufsbezeichnung Generalist/Allrounder hätte auch was.... ob beides ginge? :pfeif: xD "Assistenz d. Geschäftsführung & Generalistin" - hmm, das hätte in nem Arbeitsvertrag ja was :pfeif: :hust:

    Ehrlich gesagt sehe ich das als Aufgabe deines Chefs an, da einen passenden und treffenden Jobtitel zu stellen. Inkl. Stellenbeschreibung, in der genau aufgeführt ist, was deine Tätigkeit genau umfasst.

  • Kann man in einem Arbeitsvertrag oder so eigentlich als Berufsbezeichnung "Allrounder" angeben? Oder kann man mehrere unterschiedliche Berufsbezeichnungen in einen Vertrag packen? Weil was anderes wäre ich nicht - bzw viel zu viel anderes wäre ich/ würde ich an Tätigkeiten machen in gänzlich verschiedenen Bereichen, das ist ja eher das Problem :lol: "Mädchen für alles" ist ja auch nicht unbedingt vertragskonform und die Bezeichnung mag ich mittlerweile auch nicht mehr so xD

    Google würde mir noch - klingt schon etwas businessmäßiger - Generalist vorschlagen?

    Ach na ja, ich arbeite ja im Grunde eh darauf hin, dass ich irgendwann "Assistenz der Geschäftsführung" drinstehen habe |) Aber die Berufsbezeichnung Generalist/Allrounder hätte auch was.... ob beides ginge? :pfeif: xD "Assistenz d. Geschäftsführung & Generalistin" - hmm, das hätte in nem Arbeitsvertrag ja was :pfeif: :hust:

    Für zukünftige Bewerbungen empfehle ich, eine Jobbezeichnung zu wählen, die auf dem Arbeitsmarkt klar etabliert und gut bekannt ist. In den meisten Arbeitsverträgen ist ohnehin festgelegt, dass zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Kenntnisse und Fähigkeiten übernommen werden können.

    Daher finde ich es besonders wichtig, darauf zu achten, welche Tätigkeiten als Hauptaufgaben definiert werden, insbesondere wenn man sich die Flexibilität bewahren möchte, bestimmte Aufgaben auch ablehnen zu können.

  • Kann man in einem Arbeitsvertrag oder so eigentlich als Berufsbezeichnung "Allrounder" angeben? Oder kann man mehrere unterschiedliche Berufsbezeichnungen in einen Vertrag packen? Weil was anderes wäre ich nicht - bzw viel zu viel anderes wäre ich/ würde ich an Tätigkeiten machen in gänzlich verschiedenen Bereichen, das ist ja eher das Problem :lol: "Mädchen für alles" ist ja auch nicht unbedingt vertragskonform und die Bezeichnung mag ich mittlerweile auch nicht mehr so xD

    Google würde mir noch - klingt schon etwas businessmäßiger - Generalist vorschlagen?

    Ach na ja, ich arbeite ja im Grunde eh darauf hin, dass ich irgendwann "Assistenz der Geschäftsführung" drinstehen habe |) Aber die Berufsbezeichnung Generalist/Allrounder hätte auch was.... ob beides ginge? :pfeif: xD "Assistenz d. Geschäftsführung & Generalistin" - hmm, das hätte in nem Arbeitsvertrag ja was :pfeif: :hust:

    Rein rechtlich ist das Problem, dass dir dann auch jeder Mist zugewiesen werden kann.

    Warum willst du denn so eine weite Bezeichnung drinstehen haben? Und geht es um einen neuen Vertrag

  • Warum willst du denn so eine weite Bezeichnung drinstehen haben?

    Weil "Alltagshilfe, Bürohilfskraft, Websiteverwalterin, Mediengestalterin, Assistentin, Organisatorin, Assistenz, Kundenbetreuerin, Korrektorin" einfach zu lang und zu viel wäre? 😅

    Mein aktueller Vertrag bezieht sich nur auf die Alltagshilfe bzw. steht da sogar glaub ich aktuell nur Hauswirtschaft drin. Da ich zukünftig aber nach und nach die oben genannten Tätigkeitsfelder ebenfalls ausführen werde (ja, das wird gehen), und die Tätigkeitsfelder sich so unterscheiden, dass sie nicht gemeinsam in eine übergreifende Berufsbezeichnung passen, war ich halt am Überlegen, was man da nehmen könnte, um es kurz und knapp zu halten. Man kann ja im Arbeitsvertrag selbst dann ja genau diese Tätigkeiten als genauere Beschreibung festhalten, aber für den Oberbegriff braucht es ja schon was Kurzes.

  • Warum willst du denn so eine weite Bezeichnung drinstehen haben?

    Weil "Alltagshilfe, Bürohilfskraft, Websiteverwalterin, Mediengestalterin, Assistentin, Organisatorin, Assistenz, Kundenbetreuerin, Korrektorin" einfach zu lang und zu viel wäre? 😅

    Mein aktueller Vertrag bezieht sich nur auf die Alltagshilfe bzw. steht da sogar glaub ich aktuell nur Hauswirtschaft drin. Da ich zukünftig aber nach und nach die oben genannten Tätigkeitsfelder ebenfalls ausführen werde (ja, das wird gehen), und die Tätigkeitsfelder sich so unterscheiden, dass sie nicht gemeinsam in eine übergreifende Berufsbezeichnung passen, war ich halt am Überlegen, was man da nehmen könnte, um es kurz und knapp zu halten. Man kann ja im Arbeitsvertrag selbst dann ja genau diese Tätigkeiten als genauere Beschreibung festhalten, aber für den Oberbegriff braucht es ja schon was Kurzes.

    Bürokraft?

    Die allermeisten Tätigkeiten sind damit doch abgedeckt

  • normalerweise muss das aber dein AG machen.

    Büroassistentin fiele mir dazu noch ein.


    Es ist halt auch wichtig zu definieren inwieweit du selbstständig handelst/Entscheidungen trägst oder zB nur nach Weisung handelst. Das müsste dann im Vertrag stehen und wirkt sich dann auch auf die Bezahlung aus.

  • Warum willst du denn so eine weite Bezeichnung drinstehen haben?

    Weil "Alltagshilfe, Bürohilfskraft, Websiteverwalterin, Mediengestalterin, Assistentin, Organisatorin, Assistenz, Kundenbetreuerin, Korrektorin" einfach zu lang und zu viel wäre? 😅

    Mein aktueller Vertrag bezieht sich nur auf die Alltagshilfe bzw. steht da sogar glaub ich aktuell nur Hauswirtschaft drin. Da ich zukünftig aber nach und nach die oben genannten Tätigkeitsfelder ebenfalls ausführen werde (ja, das wird gehen), und die Tätigkeitsfelder sich so unterscheiden, dass sie nicht gemeinsam in eine übergreifende Berufsbezeichnung passen, war ich halt am Überlegen, was man da nehmen könnte, um es kurz und knapp zu halten. Man kann ja im Arbeitsvertrag selbst dann ja genau diese Tätigkeiten als genauere Beschreibung festhalten, aber für den Oberbegriff braucht es ja schon was Kurzes.

    Wenn du in den Job reinwachsen sollst und dir völlig sicher bist, dass das von beiden Seiten gelingt, spricht nichts dagegen, den jetzt schon als "Assistenz der Geschäftsführung" in den Vertrag zu schreiben.

  • Schwarzer Hubschrauber flog eine große Runde über das Dorf, schwenkte dabei ein seltsames Sechseck und ist dann wieder in die gleiche Richtung weg.

    Was ist das und weshalb macht er das?

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!