Qualzuchten V
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Wahnsinn. Wobei ich da einfach der ersten Instanz recht geben würde, und auch gegen DAS Urteil gegen an gehen würde....
Würde man schon mal IRGENDWO anfangen, könnte das auch IRGENDWANN mal irgendwohin führen....
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Wenn "einfach irgendwo angefangen wird" landet es wegen Benachteiligung direkt beim Verfassungsgericht - und wird wieder gekippt.
Solche Verbote müssen gut durchdacht sein, denn sie dürfen eben nicht nur einen bestimmten Teil einer Gruppe mit ähnlichen/vergleichbaren Problemen treffen, weil man dann gegenüber anderen mit ähnlicher/vergleichbarer Problematik benachteiligt wird.
Oder wir kippen unser Rechtssystem und lassen es zu, dass es einige trifft, während andere davon verschont bleiben.
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Wenn "einfach irgendwo angefangen wird" landet es wegen Benachteiligung direkt beim Verfassungsgericht - und wird wieder gekippt.
Mit "irgendwo anfangen" ist doch eher sowas gemeint wie: Keine Zucht mit Tieren, die genetisch bedingt keinen Schwanz haben. Dass es nicht darum gehen soll, einzelnen Personen ein Zuchtverbot aufzuerlegen kann hoffentlich keiner gemeint haben.
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Wenn "einfach irgendwo angefangen wird" landet es wegen Benachteiligung direkt beim Verfassungsgericht - und wird wieder gekippt.
Mit "irgendwo anfangen" ist doch eher sowas gemeint wie: Keine Zucht mit Tieren, die genetisch bedingt keinen Schwanz haben. Dass es nicht darum gehen soll, einzelnen Personen ein Zuchtverbot aufzuerlegen kann hoffentlich keiner gemeint haben.
Mit "irgendwo anfangen" meinte ich tatsächlich Rassen.
Genetisch bedingt "keinen Schwanz/Rute" betrifft z. B. auch die Rasse Entlebucher.
Aus meiner Sicht ließe sich z. B. ein Verbot der Zucht mit Hunden deren Schnauze nicht die Mindestlänge von 1/3 der Gesamtkopflänge hat, deutlich besser rechtlich durchsetzen, weil dies wissenschaftlich einfach begründet werden kann.
Das würde dann aber ALLE Hunde, Rassen und Mixe betreffen, besonders im Kleinhundebereich.
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Das würde dann aber ALLE Hunde, Rassen und Mixe betreffen, besonders im Kleinhundebereich.
Das muss ja auch alle betreffen. Wenn Kurznasen zu Problemen XY führen, dann tun sie dies rasseübergreifend. Genauso, wenn Stummelruten zu Veränderungen an der Wirbelsäule führen sollten.
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Mit "irgendwo anfangen" ist doch eher sowas gemeint wie: Keine Zucht mit Tieren, die genetisch bedingt keinen Schwanz haben. Dass es nicht darum gehen soll, einzelnen Personen ein Zuchtverbot aufzuerlegen kann hoffentlich keiner gemeint haben.
Mit "irgendwo anfangen" meinte ich tatsächlich Rassen.
Genetisch bedingt "keinen Schwanz/Rute" betrifft z. B. auch die Rasse Entlebucher.
Aus meiner Sicht ließe sich z. B. ein Verbot der Zucht mit Hunden deren Schnauze nicht die Mindestlänge von 1/3 der Gesamtkopflänge hat, deutlich besser rechtlich durchsetzen, weil dies wissenschaftlich einfach begründet werden kann.
Das würde dann aber ALLE Hunde, Rassen und Mixe betreffen, besonders im Kleinhundebereich.
Tatsächlich funktioniert das deutsche Recht aber genau so, dass nämlich ein ausgesprochenes Zuchtverbot für jeden Einzelnen individuell gilt. Also jeder die Möglichkeit hat, rechtlich gegen ein ihn betreffendes Zuchtverbot vorzugehen. Und genau das ist in diesem Fall geschehen. Ein Zuchtverbot wurde ausgesprochen, aber eben vom Gericht aufgehoben, weil die Katze nach Überzeugung des Gerichts durch den fehlenden Schwanz keine Schäden, Leiden oder Schmerzen erfährt und dies auch bei ihrer Nachzucht dann nicht zu befürchten sei. Die Entscheidung stützt sich dabei auf ein Gutachten aus 1999. Und ja, auch ich bin der Meinung, dass es hier wahrscheinlich sinnvoll wäre, wenn man mit einem Gegengutachten in die nächste Instanz geht, denn ansonsten wird dieses Urteil es anderen Veterinärämtern erschweren, Katzen ohne Schwanz als Qualzucht einzustufen und die Zucht mit ihnen zu verbieten.
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Die Begründung des Gerichts ist einfach halbgar, da sich auf Erkenntnisse bezogen wird, die erstmal an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden müssten. 26 Jahre sind in diesem Bereich einfach eine zu lange Zeit.
Um nichts anderes ging es mir.
Das Recht, dass hier in D jeder seinen Einzelfall prüfen lassen kann ist super. Nur muss diese Prüfung dann auch vernünftig vollzogen werden. -
Aus meiner Sicht ließe sich z. B. ein Verbot der Zucht mit Hunden deren Schnauze nicht die Mindestlänge von 1/3 der Gesamtkopflänge hat, deutlich besser rechtlich durchsetzen, weil dies wissenschaftlich einfach begründet werden kann.
Das würde dann aber ALLE Hunde, Rassen und Mixe betreffen, besonders im Kleinhundebereich.
Das ist das was ich ursprünglich damit meinte, dass man schon seit Jahren die erste Regelung am laufen haben könnte. Und meiner Meinung nach würde eine solche Regelung zwar nicht das Grundproblem lösen, aber für den einzelnen Hund wäre es eine verbesserung zur Minusnase.
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Die vom Vetamt eingestampfte "Mopszucht" bettelt jetzt um Futterspenden.
Und die Fans legen fleißig los. Na Gott sei Dank hat sie erst vor wenigen Monaten einen neuen Hund aufgenommen. Weil sie ihn sich leisten kann...Wieso sind die Leute so blind?
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Hatten die nicht damals geschrieben, dass sie natürlich keinen Hund abgeben werden weil sie das finanziell auch ohne Zuchteinnahmen problemlos schaffen würden?
Passt irgendwie nicht dazu, dass man wenige Monate später um Futter bettelt.
- Vor einem Moment
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