Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Auch wenn es unfair ist, vielleicht sollten Hunde, die Menschen schwer verletzt oder getötet haben , sehr viel schneller eingeschläfert werden. Und für die Halter sollte es entsprechend Konsequenzen geben.

    Auch bei Angriffen gegen andere Hunde und dem Entziehen der Halteraufsicht kann mit empfindlicheren Strafen vor allem gegen die Halter vllt entgegengewirkt werden. Ich habe hier bei entsprechenden Hund-Halter-"Teams" nämlich sehr oft das Gefühl, dass man so nach dem Motto lebt: Mir kann ja eh keiner was und Konsequenzen gibt es sowieso nicht.

  • Es ging doch gar nicht darum, ZV und TS mehr Verantwortung oder Macht zu geben?

    Sondern das Niveau außerhalb Verbandszucht und seriösem Tierschutz auf das Niveau eben dieser anzuheben.

    Doch, genau darum ging es. Züchter, TS Orga oder sonstiger Verkäufer sollten dafür haften, wenn ihr Hund beim neuen Besitzer gefährlich wird/Schaden anrichtet.

    Um ein gesetzlich festgelegtes Niveau an Gesundheitsuntersuchungen und Schutz der Hündin usw. ging es hier im „gefährliche Hunde“ Thread eigentlich nicht.

    Mir ging es um Macht.

    Oder meinst du mit Macht die Möglichkeit, sich auszusuchen an wen sie einen Hund geben?

    Diese "Macht" hat eigentlich jeder - sie wird eben nur nicht von jedem im Sinne des Hundes genutzt.

    Eigentlich bin ich aber bei Phonhaus : Ich sehe keinen Anlass hinsichtlich der Gefährlichkeit von Hunden, hier weitere, strengere Regelungen einzuführen.

    Die vorhandenen reichen mMn auch, und müssten nur durchgängig genutzt werden, möglicherweise auch besser kontrolliert.

    Einzige Ausnahme, wo ich mir eine strengere Regelung wünsche: Wenn ein Hund einen Menschen getötet hat.

    Das passiert tatsächlich so selten, dass man sich durch eine strengere Handhabung den ganzen Shitstorm ersparen könnte, der bisher immer dabei entsteht.

    Ach doch - Eines würde ich noch überlegen: Dass Hundehalter zumindest den Teil an Geld, der sowieso für die Hundehaltung anfallen würde, von ihnen bezahlt werden muss an die Institution, die diesen Hund dann aufnimmt; Entweder bis zum Lebensende des Hundes, oder bis dieser Hund zu neuen Haltern vermittelt wurde.

  • Die Zuchtvereine haben ja in der Regel schon sinnvolle Richtlinien.

    Selbstverständlich.

    Es ging in dieser Diskussion aber darum, dass Zuchtvereine für die Auswahl die Käufer verantwortlich gemacht werden sollten. Und dafür müsste es dann wieder Richtlinien geben. Bisher gibts da keine Vorgaben, soweit ich weiß.

    Und wer das nicht mitgelesen hat - der Vorschlag war nicht von mir und ich stimme dem auch nicht zu. Ich will nur den Kontext erklären.

    Du hattest aus meinem Post zitiert und mit diesem wollte ich sagen: Hauptverantwortung trägt natürlich der Besitzer des Hundes, ABER wenn man die Produktion von Hunden stärker reglementiert, wird es weniger Fälle von Hunden in unpassenden Händen geben, da Vermehrung an Reiz verliert wenn man Welpen nicht mehr für gutes Geld verkaufen kann, ohne großartig Geld zu investieren (Untersuchungen Elterntiere) oder ohne mit Strafzahlungen rechnen zu müssen.

    Klar kann man Käufern nur vor den Kopf schauen, aber der Großteil der Hunde in komplett unpassenden Händen kommt nicht aus seriöser Zucht.

  • Die Lösung ist doch einfach, jegliches Vermehren von Hunden verbieten (egal ob seriös oder nicht) und Import von Hunden ebenfalls verbieten, dann dürfte sich auch das Problem durch gefährliche Hunde in Kürze selbst erledigt haben und Vorfälle mit Hunden kommen in Deutschland ca so häufig vor wie Unfälle mit Löwen :winking_face_with_tongue:

  • Die Abgeber könnten haftbar werden, wenn sie den neuen Halter nicht ausreichend über die konkreten Risiken des jeweiligen Hunds aufklären -- was der Halter darauf macht, ist dann seine Sache. D.h. der Abgeber muss nachweisen können, dass er dem zukünftigen Halter gesagt hat, dass der HSH-Mix in der Hochhaussiedling eine echt schlechte Idee ist; es sollte ihm aber ausreichen dürfen, der Aussage des zukünftigen Halter zu glauben, dass dieser dort nur gemeldet ist, und ansonsten im Wohnwagen bei der mobilen Schafherde im Weidegebiet schläft.

    Das finde ich gar nicht schlecht - ähnlich wie mit der Aufklärung über Narkoserisiken, die nachgewiesen werden muss. Möglicherweise macht es das einem Käufer noch den entscheidenden Tacken bewusster, was er sich da ins Haus holt, wenn er liest und unterschreibt, dass der Kangal nicht der gewünschte Familienbegleithund ist. Und wer da als Verkäufer seine Sorgfaltspflicht verletzt, ist dann mit in der Verantwortung, wenns schief läuft.
    Ich sehe das grundsätzlich schon so, dass auch die Produzenten Verantwortung tragen müssen, für Lebewesen, die sie in die Welt gesetzt haben. Viele tun das bereits auch so schon, aber offensichtlich nicht genug.

  • Ich finde es ziemlich schwierig, Anforderungen an den neuen Besitzer festzulegen. Wer genau soll das tun?

    Als Beispiel: Alleinstehende Frau möchte einen Riesenschnauzer aus Leistungszucht. Sie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit etwa 20 Parteien, anderen Hunden, Katzen in einer gut frequentierten Urlaubsregion. Sie ist gern in der Stadt unterwegs, mag den Hund immer mitnehmen, auch Restaurants und so weiter.

    Klingt ziemlich unpassend, oder?
    Woher soll ein Züchter nun wissen, ob diese Frau weiß was sie da tut, oder ob das eher im Chaos endet?

    Um so etwas zu reglementieren, bräuchte es zu viele Vorgaben, was ein Züchter garnicht leisten kann.

  • Ich wüsste nicht, wie das rechtlich logisch umgesetzt werden sollte. Zu unterscheiden ist sowieso zwischen zivilrechtlicher Haftbarkeit für etwaige Schäden vs. Gefahrenabwehr, also Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung. Sind zwei unterschiedliche paar rechtliche Schuhe.

    Die zivilrechtliche Frage ist über die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung geklärt. Die trifft bei Hobbyhundehaltung prinzipiell erstmal den/die Hundehaltenden. Aus rechtlicher Sicht völlig nachvollziehbar. Der/die Hobbyhundehaltende mutet der Öffentlichkeit mit seinem Hobby ein erhöhtes Risiko zu, was ihm im Sinn der Ausübung seiner Freiheit bei der Lebensgestaltung zugestanden wird und von der Öffentlichkeit mitgetragen werden muss. Im Gegenzug haftet er /sie für Schäden. Auch wenn er in der konkreten Situation nicht fahrlässig gehandelt haben sollte.

    Bliebe also der Bereich der Gefahrensabwehr. Und da ist die Frage nicht, wer an was Schuld hat. Sondern, ob das Gespann aus Hund und Haltender prinzipiell als tragbar für die öffentliche Ordnung bewertet wird, mit Auflagen als tragbar für die öffentliche Ordnung bewertet wird oder nicht tragbar für die öffentliche Ordnung gewertet wird.

    Im letzteren Fall gäbe es das Problem „wohin mit dem Hund.“ Und das hat erstmal der/die Haltende zu tragen, bei Entzug ggf. die Behörde. Mit welcher Handhabe sollte da gegen den/die Abgebende vorgegangen werden?

    Im Endeffekt bliebe hier also eine verbindliche zivilrechtliche Verpflichtung gei Kauf/Vertragsabschluss, über die Risiken aufzuklären. Eine Art EULA für den Hundekauf. Wäre ein Dreizeiler im Vertrag, der mit Unterschrift gei Vertragsabschluss bestätigt würde. Ganz abgesehen von der Frage, ob das tatsächliche Risiko diese Maßnahme rechtfertigt: Ein Nutzen würde hier nur entstehen, wenn ein potenziell ungeeigneter Käufer sich durch diese Risikoaufklärung tatsächlich vom Kauf abschrecken ließe.

    Und auf dem Weg dahin wird sich die für die Ausformulierung und Umsetzung zuständige Behörde zwangsweise kleinteilig nochmal mit der Frage auseinandersetzen, welche potenzielle Risiken in privater Hundehaltung stecken. Als begeisterte private Hundehalterin sehe ich diese Aussicht eher mit Grausen.

  • Wer genau soll das tun?
    [Beispiel]
    Woher soll ein Züchter nun wissen, ob diese Frau weiß was sie da tut, oder ob das eher im Chaos endet?

    Er muss es nicht wissen. Das es unpassend ist, dürfe -- so wie Du es darstellst -- er ja schon mitbekommen haben, und als seriöser Züchter dürfte er auch ein bisschen Interesse haben zu wissen, wo seine Hunde hinkommen, und wie es ihnen dort ergehen dürfte -- und die Wahrscheinlichkeit einer Rückgabe gering ist. Also Fragen, warum gerade die Rasse -- und warum gerade Leistungszucht -- und wie die 'Arbeit mit dem Hund' aussehen würde. Aber: das sollte heute schon so sein, und notfalls ein "Nee, nicht an Dich!" bedeuten -- oder ein 'Grüzi, wir hatten uns ja letztens auf der Veranstaltung getroffen. Klar gebe ich Dir, ich habe Dich ja mit Deinem vorherigen gesehen.".

    Der Mehraufwand wäre, sich vom neuen Halter schriftlich bestätigen zu lassen, dass dieser weiß, dass die geschilderte Haltung sehr ungeeignet ist, weil sie den speziellen Eigenschaften der Rasse/Züchtung bzw. des Individuums stark widerspricht , und ein hoher zusätzliche Verhaltensausgleich notwendig ist, um unerwünschte charakterliche Fehlbildungen zu verhindern (und das ganze an einem Platz, der einem geeigneten Umfeld entspricht).


    Wenn der neue Halter sich ausreichend mit der Rasse/Züchtung (zum genannten Beispiel: Warum "Leistungszucht"?) auseinander gesetzt hat, werden die Fragen/Angaben kaum überraschen.

    Wenn der Neuhalter vorher das Blaue vom Himmel heruntergelogen hat, kann der Abgeber nichts dazu -- aber dann ist das schon Vorsatz vom neuen Halter.

    Wenn der Halter trotz des -- schriftlich bestätigtem -- besseren Wissens dann ins Chaos läuft (und den Hund trotzdem bekommt), dürfte es im Falle eines Vorfalls deutlich leichter zu geeigneten Maßnahmen kommen (da kann man dann schon eingeschränkte oder fehlende Sachkunde, vielleicht sogar fehlende Zuverlässigkeit voraussetzen).

    Und wer sich durch die plötzlich auftuenden Anforderungen empört von seiner Erwerbsneigung abbringen lässt -- nun vielleicht war das genau der Zweck.

  • Er muss es nicht wissen. Das es unpassend ist, dürfe -- so wie Du es darstellst -- er ja schon mitbekommen haben, und als seriöser Züchter dürfte er auch ein bisschen Interesse haben zu wissen, wo seine Hunde hinkommen, und wie es ihnen dort ergehen dürfte -- und die Wahrscheinlichkeit einer Rückgabe gering ist. Also Fragen, warum gerade die Rasse -- und warum gerade Leistungszucht -- und wie die 'Arbeit mit dem Hund' aussehen würde. Aber: das sollte heute schon so sein, und notfalls ein "Nee, nicht an Dich!" bedeuten -- oder ein 'Grüzi, wir hatten uns ja letztens auf der Veranstaltung getroffen. Klar gebe ich Dir, ich habe Dich ja mit Deinem vorherigen gesehen.".

    Genau um das „unpassend“ geht es mir.
    Wer sagt, dass es unpassend ist? Das Forum, irgendwelche Politiker, irgendwelche Tierschützer?

    Ich für mich empfinde es nicht als unpassend. Ich habe nämlich mich selbst beschrieben 😉

  • Ich finde es ziemlich schwierig, Anforderungen an den neuen Besitzer festzulegen. Wer genau soll das tun?

    Wer außer dem Züchter könnte das tun?

    Genau um das „unpassend“ geht es mir.
    Wer sagt, dass es unpassend ist? Das Forum, irgendwelche Politiker, irgendwelche Tierschützer?

    Ich für mich empfinde es nicht als unpassend. Ich habe nämlich mich selbst beschrieben 😉

    in dem Fall denkt der Züchter das es unpassend ist, entweder er geht auf Nummer sicher und gibt dir keinen Hund oder aber er fragt nach so wie Anymouse geschrieben hat und wägt dann ab ob er das Risiko eingeht und dir vertraut oder aber nicht.

    So würde ich auch davon ausgehen das es bei vernünftigen Züchtern heutzutage läuft. Würde da keine Nachfrage vom Züchter kommen fände ich das dann unseriös.

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