Der "gefährliche" Hund Teil 3
-
Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
-
-
Was für ein Alptraum!
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: Der "gefährliche" Hund Teil 3*
Dort wird jeder fündig!-
-
Ich hoffe sehr, es gibt Auflagen (Maulkorb und Leinenpflicht) für diesen Hund.
Bei so uneinsichtigen Haltern ist das die einzige Möglichkeit, die Umwelt zu schützen.
OT: Nur mal als Anmerkung: Im Artikel steht: "Auch Waldungen gehören zu Anlagen", weshalb die von der Gemeinde angeordnete Leinenpflicht auch dort gelten würde.
Das wird das Forstamt sehr freuen - nicht!
(Ich will hier keine Nebendiskussion anfangen, aber solche Informationen stoßen mir gewaltig auf, weil sie dazu führen dass immer wieder Passanten Hundehalter ansprechen (eher "maßregeln"), "Im Wald ist Leinenpflicht!!!".
(Gilt für NRW) OT Ende.
-
Und da steht schon im Zitat, dass die Halter auch zukünftig nicht anleinen wollen… unfassbar.
Das haben sie hoffentlich nicht selbst zu entscheiden. Da dürfte ja noch einiges nachkommen, nach dem Vorfall.
-
Und da steht schon im Zitat, dass die Halter auch zukünftig nicht anleinen wollen… unfassbar.
Das haben sie hoffentlich nicht selbst zu entscheiden. Da dürfte ja noch einiges nachkommen, nach dem Vorfall.
Nu ja, aber wenn es in Wenden nicht sehr viel anders läuft als überall sonst, ist nicht viel Ordnungsamt im Wald…
@Hundundmehr
Meint das nicht nur „in der Gemeinde Wenden“?
-
OT: Nur mal als Anmerkung: Im Artikel steht: "Auch Waldungen gehören zu Anlagen", weshalb die von der Gemeinde angeordnete Leinenpflicht auch dort gelten würde.
Das wird das Forstamt sehr freuen - nicht!
Das verstehe ich jetzt nicht. Meinst du, die Leinenpflicht gilt da doch nicht?
Wir hatten einen ähnlichen Fall bei uns auch mal - da war es ein Husky, der ein Mädchen auf ihrem Pony gejagt hat, das Pony in den Hals gebissen, das Mädchen ist gestürzt...
Der Halter hat die Besitzer angefleht, ihn nicht anzuzeigen, und die haben sich auch weichklopfen lassen, mir völlig unverständlich. Der Hund wurde natürlich trotzdem nicht ordentlich gesichert, wurde freilaufen gelassen oder an einer langen Schleppleine, der Halter konnte den natürlich nicht halten... irgendwann war der Hund dann weg.
Eine Weile sind wir alle nur mit einem mulmigen Gefühl ausgeritten. Das war richtig übel.
-
-
In NRW gibt es im Wald generell keine Leinenpflicht, der Hund muss nur auf dem Weg bleiben, soweit ich weiß.
Das gilt *in meiner Stadt* auch für Stadtwälder. -
Wir sind mal mit drei Pferden an einer Wiese vorbeigeritten, eine entgegenkommende Hundehalterin mit zwei Labbis ist 20m vor uns auf die Wiese ausgewichen und hat dann angefangen (!), den Hunden Bällchen zu werfen. Als wir auf einer Höhe waren, ist einer knurrbellend und total steif auf mein Pferd zu, das einfach sehr irritiert stehenblieb. Die Frau hat (aus wenigen Metern Entfernung) erst noch ein paar Mal gerufen, bis sie den Hund dann abgeholt hat. „Also, dass der so reagiert, hätte ich ja nie gedacht.“, sagte sie lachend, während das Leitpferd der Gruppe schon die Ärmel aufgekrempelt hatte und das dritte im Bunde schon unauffällig versuchte, unsichtbar zu werden….
Manchmal…
-
@Katzenpfote
Es gilt auch nicht für die Gemeinde Wenden, weil Wälder, auch wenn sie im Gemeindegenbiet liegen, dennoch zum Hoheitsrecht des jeweiligen Forstamtes gehören. Darüber kann die Gemeinde nicht verfügen, und dementsprechend auch dort keine Leinenpflicht verordnen.
Ausnahme sind Naherholungsgebiete, bei denen aber entsprechende Vorgaben erfüllt sein müssen, um als Naherholungsgebiete, deren Nutzungsbestimmungen den Gemeinden/Städten/Kreisen obliegt, ausgewiesen werden zu können.
Es gibt sehr viele Gemeinden, die eine obligatorische Leinenpflicht für ihren gesamten Gemeindebereich (Gemarkung; diese geht über die Grenzen der Gemeinden hinaus) aussprechen.
Damit bewegen sie sich außerhalb der gesetzlichen Vorgaben; Es gibt hierzu Urteile, dass eine solche Einschränkung der Hundehaltung, die deutlich (in NRW) über die geltende Landeshundeverordnung hinausgeht, nur rechtens ist, wenn diese Gemeinden dann angemessene Flächen für Hundefreilauf einrichtet.
Über Wälder darf nur das Forstamt bestimmen, überall in NRW; einzige Ausnahme: siehe oben.
-
Und da steht schon im Zitat, dass die Halter auch zukünftig nicht anleinen wollen… unfassbar.
Das haben sie hoffentlich nicht selbst zu entscheiden. Da dürfte ja noch einiges nachkommen, nach dem Vorfall.
Da hilft nur die Beschlagnahmung des Hundes.
Die "tollen" Halter wissen doch genau, dass sie im Wald nicht kontrolliert werden.
-
Und da steht schon im Zitat, dass die Halter auch zukünftig nicht anleinen wollen… unfassbar.
Obwohl da wohl sogar Leinenpflicht gilt, wie in dem Artikel steht. Auch da im Wald (NRW eben).
Alleinpflicht hin oder her , nach einem derartigen Adrenalinkick für den Hund gehört da ne Leine dran. War ja offenbar vorher schon 0 Kontrolle, die wird durch sowas nicht besser.
Ich hasse auch einfach diese HH die ihre Hunde nicht anleinen wenn ich mit Pferd / Pferden ( und ggfalls Hund/Hunden) des Weges komme und man aneinander vorbei muss. Genau wegen sowas .
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!