Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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kann die selbe Aktion für den Hund mit dem Tod enden oder auch nicht
Bei sowas gibt es einfach 0 Diskussionsgrundlage -
Edit by Mod wegen fehlender Quellenangabe.
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Hallo,
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Die kriminelle Energie von K N ist erschreckend
??
Die lügen, betrüggen und vertuschen, wo es nur geht
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kann die selbe Aktion für den Hund mit dem Tod enden oder auch nicht
Bei sowas gibt es einfach 0 Diskussionsgrundlage -
Du bist nicht erst seit gestern im Forum und dir ist das Thema Quellenangaben bekannt. Reiche eine Quelle nach oder ich muss das Zitat löschen.
Zitat entfernt, du kannst es gerne nochmal einfügen, wenn du die Quellen angibst.
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??
Die lügen, betrüggen und vertuschen, wo es nur geht
Aber wer den? Ich bin verwirrt...wer ist den KN?
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Aber wer den? Ich bin verwirrt...wer ist den KN?
Soweit ich das aus dem Kontext gelesen habe, sind das die Initialien der Hundehalterin der Killerhunde.
Kerstin N. oder so?
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Aber die Frage wäre schon interessant: wenn ein Hund einen Menschen beißt und der stirbt dann an einer Sepsis - gilt die Gesetzeslage dann buchstabengetreu in Österreich?
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Es gibt einen Unterschied zwischen "tödlichem Biss" und "Komplikationen nach einem Biss, die zum Tode führten".
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Es gibt einen Unterschied zwischen "tödlichem Biss" und "Komplikationen nach einem Biss, die zum Tode führten".
Es gibt auch einen Unterschied zwischen Hund beißt mehrfach schwer beschädiend zu und Hund beißt, womöglich auch noch in Verteidigung, zu und erwischt dabei eine unglückliche Stelle. Es wäre doch zum Beispiel vorstellbar, daß ein Hund von einen anderen Hund angegriffen wird, dieser verteidigt sich anstatt die Flucht zu ergreifen. Der Halter des angreifenden Hundes geht dann dazwischen, wird vom sich verteidigenden Hund dabei gebissen und stirbt an den direkten Folgen des Bisses. Das heißt nun, der sich verteidigende Hund wird als gefährlicher Hund höchster Kategorie eingestuft und wird eingeschläfert? Da gibt es viele vorstellbar Szenarien, in denen ein Mensch durch einen Hundebiß stirbt, der Hund an sich aber gar nicht gefährlich ist, zumindest nicht gefährlicher als jeder andere Hund auch. Hat dann halt Pech gehabt, in die Situation gekommen zu sein, sich wehren zu müssen oder was auch immer sonst zum Hundebiß geführt hat. Wenn die Auslegung so ist, finde ich das absolut nicht richtig, was ja mein Ausgangspunkt war.
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Genau für solche Fragen gibt es Gerichte. Das kann man nicht pauschal beantworten, und für jeden möglichen Fall im Vorfeld ausformulieren und entscheiden.
Klar kann es dann immer noch sein, dass die eigene Auffassung von der des Gerichts abweicht. Dafür gibts dann ja immer noch Rechtsmittel.
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