Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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Die kriminelle Energie von K N ist erschreckend
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Hi,
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"Rückwirkend rechtswirksam/angewendet" bedeutet, eine zuvor getroffene Entscheidung wird im Nachhinein geändert, weil eine neue Rechtslage berücksichtigt wird.
Hinsichtlich der in 2023 verschobenen Hunde ist aber gar keine Entscheidung gefällt worden, eben weil es noch gar keine Rechtslage für irgendeine Entscheidung gab - außer eben der, dass der Halterin an ihrem damaligen Wohnort die Erlaubnis zum Halten dieser beiden Hunde untersagt wurde.
Eine Entscheidung, wie mit diesen Hunden verfahren wird, wurde aber erst gefällt, als diese Hunde erneut von ihrer Halterin an einem neuen Wohnort angemeldet wurden.
Hier sagt das geltende Gesetz, dass Hunde, bei denen unzweifelhaft feststeht dass durch deren Biss(e) ein Mensch zu Tode kam, eine Einstufung in die höchste Gefahrenstufe zwingend ist - wann dieser tödliche Vorfall geschah, ist unerheblich, wichtig ist eben nur, dass er unzweifelhaft feststeht.
Diese Unzweifelhaftigkeit wird belegt durch das Gutachten, welches 2024 zu einer Verurteilung wegen "grob fahrlässiger Tötung" führte.
Es ist die Beschlagnahmung, die einen Eigentumsübergang der Hunde in behördliches Eigentum zur Folge hatte, weshalb eine Einschätzung der Hunde erforderlich wurde für deren weiteren Verbleib - nach dem Gesetz, welches zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung galt.
Das ist das neue Gesetz - und das besagt, dass diese Hunde eingeschläfert werden müssen.
Ich weiß, es wirkt so, als würde ein Gesetz rückwirkend angewendet (als würde nachträglich ein höheres oder auch geringeres Strafmaß verordnet).
Da sind einfach die Würfel neu gerollt, als die Halterin die Hunde wieder zu sich geholt hat.
Btw.: Ich hatte damals schon die Vermutung geäußert, dass die Halterin nach einem Wohnortwechsel die Hunde wieder zu sich holt, möglicherweise sogar wieder mit ihnen züchtet (wenn auch nicht im Verband, aber das interessiert diese Frau sowieso nicht).
Nach damaliger Gesetzeslage wäre das absolut möglich gewesen.
Nach neuer Gesetzeslage - kommt das dabei rum.
Was ich absolut richtig finde.
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Die kriminelle Energie von K N ist erschreckend
??
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Punkt III.8. auf Seite 20 ist entscheidend!
Der neue Sachverhalt, wie auch die Neuanmeldung haben nichts mit Gesetz rückwirkend angewendet zu tun.Bzw. besser anders herum - aus der Neuanmeldung ergab sich ein neuer Sachverhalt!
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Was ich absolut richtig finde.
Naja, das ist schon ein wenig willkürlich. Abhängig davon, wo ein Hund einen Menschen erwischt hat, kann die selbe Aktion für den Hund mit dem Tod enden oder auch nicht. Hund beißt einen Menschen ins Bein, Hund ist erstmal "nur" gefährlich. Hund beißt einen Menschen ins Bein, der versucht noch auszuweichen, wodurch der Hund die Beinarterie erwischt, Mensch verblutet in der Folge und stirbt. Endet für den Hund dann auch mit dem Tod, obwohl es vom Hund in beiden Fällen die selbe Aktion war. Die Folgen sagen erstmal nicht unbedingt was über die Gefährlichkeit eines Hundes aus, finde ich so nicht richtig.
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Die Folgen sagen erstmal nicht unbedingt was über die Gefährlichkeit eines Hundes aus, finde ich so nicht richtig.
Hunde, die aus dem Blauen heraus eine Frau zerfleischen, sind nicht unbedingt gefährlich? Das mußt Du mir genauer erklären
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Limetti Lies meinen Beitrag doch komplett. Es geht um die Regelung wenn ein Mensch durch einen Hundebiss stirbt, gilt der Hund automatisch als besonders gefährlich und muß eingeschläfert werden. Sowas kann auch durch blöde Umstände passieren.
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Hm. Ich habe bei dem Fall mal darüber nachgedacht, wie ich handeln würde, wenn das meine Hunde gewesen wären. Ich liebe meinen Hund, zweifellos. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, das Tier zu behalten, nachdem es einen Menschen getötet hat. Geschweige denn, irgendwelche Schlupflöcher zu suchen, um es wieder zu bekommen.
Dass die Diskussion darum aufkommt, ob „solche“ Hunde überhaupt gehalten werden dürfen, finde ich verständlich. Sie scheitert halt daran, dass „solche“ nicht wirklich zu definieren ist. Abgesehen davon geht objektiv betrachtet kein nennenswertes Risiko bezüglich tödlichen Angriffen von Hunden aus.
Emotional löst so ein Fall aber einiges aus. Und das Verhalten der Halterin kann ich persönlich nicht nachvollziehen. -
Lies meinen Beitrag doch komplett. Es geht um die Regelung wenn ein Mensch durch einen Hundebiss stirbt, gilt der Hund automatisch als besonders gefährlich und muß eingeschläfert werden. Sowas kann auch durch blöde Umstände passieren.
Naja, ich finde, wenn ein Hund so zubeißt, daß ein Mensch stirbt, dann ist dieser Hund besonders gefährlich
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Sowas kann auch durch blöde Umstände passieren.
Meinst du sowas wie „hat aus Versehen ne Schlagader erwischt“, „schlägt sich bei Sturz nach Biss den Schädel ein“ oder Wundkomplikationen?
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht die letzteren berücksichtigt. Ersteres… da bin ich ehrlich gesagt zwiespältig.
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