Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Gast41354 -
14. März 2024 um 17:10
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Hi,
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https://steiermark.orf.at/stories/3329412/
Rottweiler beißt Baby
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So kanns auch gehen
https://www.szbz.de/nachrichten/ar…sst-zwei-kinder
Ist leider ein Bezahlartikel, aber das wichtigste kann man lesen
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Erinnert ihr euch an die zu Tode gebissene Joggerin? Elmo, der direkt eingeschläfert wurde. Die Diskussion um den Schutzhundsport. Die 2 anderen Hunde, die ausquartiert wurden?
Das Gericht hat jetzt wohl entschieden, dass die beiden nun auch eingeschläfert werden dürfen.
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Haben die sich endlich genug vererbt?
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Interessant. Da wird also ein Gesetz rueckwirkend angewendet..

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Hier kann man den genauen Wortlaut der Entscheidung nachlesen:
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Hier kann man den genauen Wortlaut der Entscheidung nachlesen:
Danke, seriöse Presseartikel gibt es dazu ja nicht und die Artikel in den Schmierblättern öffne ich gar nicht erst.
Edit: Irgendwie hatte ich die Beteiligung der beiden anderen Hunde anders abgespeichert.
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Interessant. Da wird also ein Gesetz rueckwirkend angewendet..

Nein, wird es nicht.
Die Gesetzgebung ist nach dem Vorfall in 2023 (in Naarn) umfassend geändert worden, und jede Gemeinde kann nun bei neu angemeldeten Hunden prüfen, ob und auch welche Maßnahmen und Vorfälle an vorherigen Meldeorten vorlagen, sowohl gegen die Hunde, als auch die Halterin.
Die Beschlagnahmung und damit Eigentumsentzug der Hunde am neuen Wohnort ist rechtens aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung der Halterin wegen grob fahrlässiger Tötung.
Für die beschlagnahmten Hunde muss (und darf) die Gemeinde eine erneute Einschätzung der Gefährlichkeit der Hunde vornehmen - und da sagt die geltende Rechtslage aus, dass Hunde, durch deren Biss(e) ein Mensch zu Tode gekommen ist, ein so hohes Maß an Gefährdung der Öffentlichkeit haben, dass sie die höchste Gefahreneinstufung haben (Kategorie 4), die eine sofortige Einschläferung erfordern.
Dass ein Mensch durch Bissverletzungen dieser Hunde zu Tode gekommen ist, wurde in dem Strafrechtsverfahren eindeutig belegt durch Gutachten der Rechtsmedizin.
Fazit: Die heutige Gesetzgebung in Österreich verhindert einen Entzug vor Maßnahmen durch "Schieben" von Hunden.
Nur zur Info eine kurze Zusammenfassung dessen, was nach dem Urteil im Strafprozess passiert ist:
Die Halterin ist umgezogen.
Sie hat ihre Hunde wieder zurück geholt an ihren neuen Wohnort.
Der dortige Bürgermeister hat ein Haltungsverbot für diese Hunde und für große Hunde ausgesprochen, welches durch einen Bevollmächtigten persönlich überbracht wurde.
Die Hunde wurden sofort beschlagnahmt, und aufgrund der geltenden Gesetzeslage eingestuft in die höchste Gefahrenstufe.
Nach der Beschlagnahmung hat die Hundehalterin mündlich diese Hunde einem Hundetrainer geschenkt, welcher im Anschluss auf Herausgabe dieser Hunde geklagt hat.
Die Herausgabe wurde abgelehnt, weil dieser Trainer keinen Eigentumsanspruch hat.
Gegen diese Urteile kann noch Revision eingelegt werden.
Ich persönlich hoffe, dass eine Revision abgelehnt wird, oder aber in einem weiteren Verfahren das Urteil als rechtmäßig angesehen wird.
Was ich von der Hundehalterin halte - und immer schon hielt - schreibe ich an dieser Stelle lieber nicht; Ich denke, ihr könnt euch das denken....

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Die Gesetzgebung ist nach dem Vorfall in 2023 (in Naarn) umfassend geändert worden, und jede Gemeinde kann nun bei neu angemeldeten Hunden prüfen, ob und auch welche Maßnahmen und Vorfälle an vorherigen Meldeorten vorlagen, sowohl gegen die Hunde, als auch die Halterin.
ZitatAuch eine neue "Gefährlichkeitsprüfung" sei laut neuem Hundehaltegesetz nicht mehr möglich.
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Denn seit Dezember 2024 gilt in Oberösterreich: Wenn ein Mensch durch einen Hundebiss stirbt, gilt der Hund automatisch als besonders gefährlich – und muss eingeschläfert werden. Eine Anfechtung ist nicht möglich. Grundlage ist das Strafurteil gegen die Halterin wegen grob fahrlässiger Tötung.
Das neue Gesetz kam +/- 1,5 Jahre nach dem Vorfall, somit wird es jetzt sehr wohl rueckwirkend angewendet.
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