Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Der Hund hat wohl schon Hund(e)?! totgebissen
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Update hier aus Hessen von dem Hund mit zwei Beißvorfällen (Menschen schwerverletzt!): erneuter Wesenstest und Leinen-Maulkorbpflicht. Nachfrage beim Ordnungsamt ergab: Wenn man mehr erreichen möchte, muss man klagen.
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https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landes…k-14039129.html
Triggerwarnung: Bild vom toten/verletzten Schwan.
Aw, man. So unnötig einfach...
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Vorfall in Bayern
Hund beißt Jungen in Kopf und Gesicht und verletzt ihn schwer
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Vorfall in Bayern
Hund beißt Jungen in Kopf und Gesicht und verletzt ihn schwer
Uff, was für eine Tragödie für alle Beteiligten.
Die Nachbarin, die den Hund sitten sollte (ihn dann einfach im Garten anbinden und sich selbst überlassen ist irgendwie naja … Anbindehaltung/Kettenhund vibes).
Die Eltern, die ihr kleines Kind in Gegenwart eines fremden Hundes alleine ließen (da muss man doch davon ausgehen, dass das Kind zum Hund geht und ihn streicheln oder sonstwas will).
Der Hund und sein abwesender Besitzer, die die Konsequenzen abbekommen werden … der HH kann wohl nix dafür, hat sich auf seine Betreuung verlassen und dann passiert sowas.
Und natürlich das Kind, dass dabei schwer verletzt wurde und womöglich ein Leben lang gezeichnet sein wird … seien es zurückbleibende Narben (körperlich) oder eine Angst vor Hunden (psychisch). Hoffentlich erholt es sich gut!
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Schwierig, wie immer sind zu viele Fragen offen um sich eine Meinung zu bilden.
Wenn der Garten nicht ausreichend gesichert war für einen Hund, finde ich es gut und verantwortungsbewusst diesen zusätzlich per Leine zu sichern. Nur weil er angeleint war, heißt es nicht dass er dies die zwei Tage Betreuung durchgängig war. Vielleicht war es auch nur für den Zeitraum den die Nachbarn mit Kind da waren.
Das arme Kind. Aber es hatte zwei Elternteile dabei. Der Hund war grundsätzlich gesichert im Garten angebunden. Mit dem wenigen Wissen und wohlwissend dass es sich rechtlich wahrscheinlich anders verhält, sehe ich hier vorrangig die Eltern des Kindes in „der Schuld“. Aber am Ende ist es einfach ein Unglück.
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Warum mich dein Beitrag, SavoirVivre , wütend macht?
Aufgrund dieser Aussage:
Aber am Ende ist es einfach ein Unglück.
Ein Hund, der augenscheinlich bereit war massiv zu beschädigen.
Hundehalter, die diesen Hund in eine längerfristige Betreuung geben während ihrer Abwesenheit.
Eine Betreuungsperson, die das Beschädigungspotential nicht berücksichtigte und davon ausging, den Hund genügend gesichert zu haben in einem frei zugänglichen Garten.
Die einzige Person, für die dies ein Unglück - also großes Pech - ist, ist hier das Opfer, und das ist ein vier Jahre alter Junge.
Den gesamten Vorfall als Unglück zu bezeichnen, ist für mich eine Verhöhnung des schwer verletzten Jungen.
Der tut mir einfach nur leid, weil hier augenscheinlich alle versagt haben: Die Hundehalter, die sich anscheinend nicht ausreichend abgesichert haben hinsichtlich einer adäquaten Betreuung, die Nachbarin, die einfach nachlässig war.
Möglicherweise auch die Eltern, bei denen aber nicht sicher ist, inwiefern sie sich darüber bewusst waren, dass die Sicherung DIESES Hundes nicht angemessen für die Umstände/Umfeldbedingungen war.
Der Hund und sein abwesender Besitzer, die die Konsequenzen abbekommen werden … der HH kann wohl nix dafür,
Was macht dich da so sicher?
Die Hundehalter haben die Betreuung ausgesucht - und diese war wohl nicht ausreichend geeignet für DIESEN Hund.
Wenn der Garten nicht ausreichend gesichert war für einen Hund, finde ich es gut und verantwortungsbewusst diesen zusätzlich per Leine zu sichern.
Der Garten war nicht nur gegen das Verlassen-Können des Grundstücks nicht ausreichend gesichert.
Er war auch nicht ausreichend gesichert für das Betreten, und damit dem Annähern an den Hund.
Über den Hund wissen wir nur, dass er jemanden schwer verletzt hat, der niemals eine Gefahr für ihn hätte werden können.
Ja, nicht nur im Umgang mit Kindern passiert es, dass ein Hund seine Zähne einsetzt - er hat nun mal keine Hände, mit denen er sich wehren könnte gegen ihm unangenehme Zudringlichkeiten.
Dass dabei gerade die zarte Haut von kleinen Kindern schnell eine blutende Verletzung davonträgt, ist sicher immer schlimm, aber eben nicht immer und erst Recht nicht automatisch als gefährliche Beschädigungsabsicht eines Hundes einzuordnen.
In diesem Fall wurde das Opfer allerdings mehrfach in Kopf und Gesicht gebissen.
Das ist eine andere Hausnummer, die ausreichend ist um von einem gefährlichen Hund ausgehen zu können.
Nicht von einem Unglück, welches mit jedem Hund hätte passieren können.
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Der Garten war nicht nur gegen das Verlassen-Können des Grundstücks nicht ausreichend gesichert.
Er war auch nicht ausreichend gesichert für das Betreten, und damit dem Annähern an den Hund.
Das ist so doch nicht richtig. Die Eltern waren bei der Sitterin auf dem Grundstück, sind mit ihr ins Haus gegangen und haben den angeleinten Hund und das Kind unbeaufsichtigt draußen gelassen. Mehr weiß man nicht. Das war eben ungeheuer fahrlässig, da bin ich ich schon nahe bei SavoirVivre , ein Unfall, weil die Situation völlig falsch eingeschätzt wurde.
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Mehr weiß man nicht.
Natürlich weiß man mehr: Das vier Jahre alte Kind wurde MEHRFACH in Kopf und Gesicht gebissen.
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In diesem Fall wurde das Opfer allerdings mehrfach in Kopf und Gesicht gebissen.
Das ist eine andere Hausnummer, die ausreichend ist um von einem gefährlichen Hund ausgehen zu können.
Nicht von einem Unglück, welches mit jedem Hund hätte passieren können.
Die Formulierung stört mich nun wirklich. Du machst also am Ort der Verletzung fest, daß es sich um einen gefährlichen Hund handelt? Das Blessuren bei Hunden untereinander eher im Kopf-/Vorderkörperbereich passieren, finde ich erstmal ziemlich normal. Da ist es nunmal Maul gegen Maul, Vorderpfoten gegen Vorderpfoten. Ich fände es da eher ungewöhnlich, wenn es Blessuren hinten am Körper gibt, da müßte der Hund schon ziemliche Fehler gemacht haben oder seinem Gegner körperlich sehr unterlegen sein. Bei einem Kind in dem Alter ist der Kopf unglücklichweise ziemlich auf Höhe des Mauls. Da würde ich auch von einem Unglück reden und nicht von einer grundsätzlichen Gefährlichkeit des Hundes ausgehen zumal die bekannten Daten das auch gar nicht hergeben.
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