Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Mia (längst verstorben) hat mal einen Irish Setter für ein Reh gehalten. Das war noch vor sehr intensivem Anti-Jagd-Training.
Hätte sie den Setter verletzt oder getötet, hätte sie das zu einem gefährlichen Hund gemacht, aber sie wäre kein gefährlicher Hund gewesen, wenn sie ein Reh getötet hätte?
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Oh ja, Huskys haben allerdings Potential. Das Potential zu tun, was Hunde und ihre Vorfahren schon immer taten: Jagen. Was nun grundsätzlich völlig normales Verhalten für einen Caniden ist. An der Stelle wird es dann irgendwo lächerlich von "gefährlich" zu reden.
Eine nicht unerhebliche Zahl verletzter oder getöteter Hunde und Katzen und gsd. eine deutlich kleinere Zahl verletzter oder getöteter Kleinkinder/Säuglinge resultiert daraus, dass der verursachende Hund gejagt hat.
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Naja, wirklich gefährlich sind für mich Hunde, die zum Beispiel extra dafür gezüchtet und abgerichtet wurden, Menschen/Hunde zu attackieren (Hundekämpfe usw.) oder die so krank sind (Hirntumor, irgendwie psychisch), dass sie unberechenbar angreifen. Oder sowas wie die XXL Bullys in England, die damit traurige Berühmtheit erlangt haben.
Sehr klischeehaft und sehr kurz gedacht.
Der Gesetzgeber sieht es da (glücklicherweise) deutlich klarer: Gefährlich ist ein Hund dann, wenn er nicht genügend unter der Kontrolle des Besitzers steht und somit die Gefahr von Verletzung von Mensch und Tier kommt.
Da wird nicht unterschieden ob rassetypisch oder nicht. Wenn dadurch jemand zu Schaden kommt und der Halter es nicht verhindern kann, ist der Hund gefährlich. Deshalb gibt es auch Einstufungen für wildernde Hunde und für Hunde, die Menschen durch Anspringen verletzt haben.
P.S. Da auch immer von "normal" geredet wird. Es ist für Caniden auch vollkommen normales Verhalten, Konkurrenten und Eindringlinge in ihrem Revier ernsthaft zu verletzen und zu töten, wenn diese sich nicht durch Flucht entziehen.
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hier mal ein Artikel zum Thema wildernde Hunde und Einstufung als gefährliche Hunde
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Also mir geht es in erster Linie um die Begründung, dass ein jagender Husky eben normal und daher nicht gefährlich sei. Obwohl es diverse andere Beispiele für hunde-/rassetypisches Verhalten abseits von Jagdverhalten gibt, die dann eben anscheinend doch als gefährlich angesehen würden. Diese Unterscheidung zwischen "normal" und "nicht normal" finde ich absolut nicht schlüssig.
Edit: Helfstyna war schneller. Genau das.
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Sascha hat ja bereits aufgeführt was mit einer Gefährlichkeitsfeststellung für den Halter alles einhergeht.
Ich finde bei einem Hund der seinen Besitzer abhaut (hier muss man auch unterscheiden ob der Besitzer sich grundsätzlich fahrlässig verhält oder z.B. einmalig die Sprungkraft seines Hundes unterschätzt hat) und "nur" ein Wildtier gejagt und eventuell erwischt hat ist es vollkommen ausreichend Auflagen zu verhängen und dem Halter die Chance zu geben es besser zu machen.
Ich sehe den Mehrwert nicht, dass der Besitzer und sämtliche Personen die vielleicht mal mit dem Hund Gassi gehen müssen zusätzlich z.B ein sauberes Führungszeugnis vorlegen müssen oder der Halter das zehnfache an Hundesteuer zahlen muss.
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ist es vollkommen ausreichend Auflagen zu verhängen und dem Halter die Chance zu geben es besser zu machen.
Ich sehe den Mehrwert nicht, dass der Besitzer und sämtliche Personen die vielleicht mal mit dem Hund Gassi gehen müssen zusätzlich z.B ein sauberes Führungszeugnis vorlegen müssen oder der Halter das zehnfache an Hundesteuer zahlen muss.
Es wurde hier jetzt ja auch mehrfach betont, dass die Einstufung keine Strafe sein soll, sondern ein Mittel zur Gefahrenabwehr.
Es gibt ja durchaus auch Bundesländer, die nicht nur nach Aktenlage einstufen, sondern auffällige Hunde und ihre Halter vom Amtsveterinär überprüfen lassen oder zum Wesenstest einladen. Um sich, zwar im Wissen um den Vorfall, auch noch einmal unabhängig davon ein Bild zu machen, welches Potential und welche Gefährlichkeit unter den momentanen Haltungsvoraussetzungen vom Hund ausgehen. Und aufgrund dieser Einschätzung werden dann bei Bedarf entsprechende Auflagen verhängt oder der Hund auch als gefährlich eingestuft. Möglich ist aber auch, dass es gar keine Auflagen gibt, weil davon ausgegangen werden kann, dass es unter den Voraussetzungen unwahrscheinlich ist, dass es noch einmal zu einem Vorfall kommen wird. Es geht doch um Gefahrenabwehr und nicht um Strafe. Warum sollte man einen Hund einstufen, der schon am Tag der Einstufung die Voraussetzungen dafür erfüllt, wieder ausgestuft zu werden. Das ist für mich Unsinn, keine Gefahrenabwehr, sondern Strafe. Und außer in NDS ist in jedem Bundesland eine Ausstufung meist nach einer Wartezeit möglich.
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Ich denke solange Gefährlichkeit immer nur damit gleichgesetzt wird, dass ein Mensch oder Artgenosse gebissen wird, dreht man sich sowieso im Kreis.
Gefährlichkeit bedeutet, dass ein Mensch zu Schaden kommen kann, in dem Sinne, dass auch ein übermütiger Retriever durch anspringen jemanden zu Fall bringen kann, was zu ernsthaften Verletzungen führen kann oder auch dass ein jagender Hund in der lange ist einen Verkehrsunfall zu verursachen.
Darum geht es einfach auch, um mögliche Kausalketten und nicht nur darum das ein anderes Lebewesen gebissen wird.
Und wie schon geschrieben, die Einstufung ist keine Strafe, kein „Gefängnis für Hunde“, sondern dient der Gefahrenabwehr durch ein Tier, indiziert durch konkrete Vorfälle. Es geht nicht darum rassetypische Eigenschaften zu bestrafen.
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"Die beste Möglichkeit, Fehler zu vermeiden ist, diese erst gar nicht zuzulassen, und statt dessen erwünschtes Verhalten beizubringen."
Bei Haustieren in Privathaltung wird immer davon ausgegangen, dass diese Tierhaltung ein Mehr an potentieller Gefahr für die Öffentlichkeit mit sich bringt, sobald diese Tiere Kontakt zur Öffentlichkeit bekommen.
Es ist Aufgabe des jeweiligen Tierhalters, dass sich dieses Gefahrenpotential nicht verwirklichen kann.
Hat es sich ein einziges Mal verwirklicht, wird davon ausgegangen dass sich dieses Verhalten auch zukünftig zeigen kann, und es werden zur Gefahrenabwehr entsprechende Auflagen erteilt.
Was wäre, wenn der Hund zum ersten Mal ausgebrochen wäre, aber nicht ein Reh getötet, sondern z.B. einen vorbeigehenden Hund in territorialer Motivation verletzt hätte?
Was wäre, wenn er zwei Straßen weiter ein Hauskaninchen aus dem Auslauf geholt hätte? Und was wenn er dabei ein Kind verletzt hätte? Wie würdest du diese Situationen dann bewerten? Wären die schlimmer als ein totes Reh?
Es geht aber nicht um Schlimmer, sondern um das zukünftige zuverlässige Verhindern, dass sich das GEZEIGTE Gefahrenpotential nicht noch einmal verwirklicht.
Zum Schutz der Öffentlichkeit.
Oh ja, Huskys haben allerdings Potential. Das Potential zu tun, was Hunde und ihre Vorfahren schon immer taten: Jagen. Was nun grundsätzlich völlig normales Verhalten für einen Caniden ist. An der Stelle wird es dann irgendwo lächerlich von "gefährlich" zu reden.
Ich finde es lächerlich, alle Hunde(rassen) über einen Kamm zu scheren und ihnen eine Ungefährlichkeit zu bescheinigen, indem ein Verhalten als "canidentypisch" bezeichnet wird.
Huskys haben ein deutlich größeres Potential, für die Umwelt gefährliches Jagen zu zeigen, als grundsätzlich* alle speziell für Jagd gezüchteten Hunde.
Letztere sind nämlich - im Gegensatz zum Husky - deutlich besser ausbildbar als Huskys bezüglich Jagdverhalten.
Es ist diese Fähigkeit zur Ausbildung, welche die Wahrscheinlichkeit unkontrolliert ausgeführten Jagdverhaltens deutlich senkt.
Diese Ausbildung liegt in der Hand des jeweiligen Hundeführers.
*grundsätzlich: Es gibt durchaus Ausnahmen bei den Jagdhunderassen: Bestimmte Rassen, manchmal auch bestimmte Linien werden ausschließlich an Jäger gegeben - aus Gründen
Dass es eindeutig umfriedet ist, das sollte ausreichen, zumal es meinen Hund sicher drin hält.
Nein, das reicht eben nicht aus.
McChris hatte vor längerer Zeit mal ein Beispiel angebracht: Angetrunkene junge Männer sind über einen Weidezaun zu den dortigen Pferden gegangen; Beim Versuch eines der dortigen Pferde zu Reiten hat sich einer der Männer verletzt, der Halter der Pferde war vollumfänglich für den Schaden verantwortlich.
Um mal eine Ausnahme anzubringen, wann ein Hund ohne Folgen tatsächlich auch Zubeißen darf:
Notwehr.
Wird man selber angegriffen, und der Hund verteidigt seinen Menschen, so wird dies gewertet als würde der Mensch sich selber verteidigen, und es wird als Notwehr eingestuft.
Diese Notwehr muss allerdings - wie beim Menschen auch - verhältnismäßig sein; Bei einer unverhältnismäßigen Notwehrüberschreitung hat dies auch Konsequenzen, für Hund und Halter.
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Nein, das reicht eben nicht aus.
McChris hatte vor längerer Zeit mal ein Beispiel angebracht: Angetrunkene junge Männer sind über einen Weidezaun zu den dortigen Pferden gegangen; Beim Versuch eines der dortigen Pferde zu Reiten hat sich einer der Männer verletzt, der Halter der Pferde war vollumfänglich für den Schaden verantwortlich.
Ich weiß nicht, ob dies deiner persönlichen Meinung entspricht, aber ehrlich gesagt macht mich sowas mehr als fassungslos.
Gab es nicht mal sowas wie Eigenverantwortung? Ist hier wirklich ernsthaft der Pferdehalter dafür verantwortlich, wenn junge Männer ihr Hirn irgendwo verloren haben? Ist wirklich der Halter eines Hundes, welcher sich innerhalb eines Gartens befindet, aus dem der Hund nicht ausbrechen kann, schuld wenn der Halter eines anderen Hundes nicht in der Lage ist, seinen Hund davon abzuhalten, in einen fremden Garten einzudringen? Ist das wirklich Realität in unserem Rechtssystem? Dann wundert mich tatsächlich nichts mehr.
Wenn Eigenverantwortung übernehmen keine Rolle mehr spielt...
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