Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Verwirklichung der Tiergefahr. Ist doof, ist manchmal zum Kopf schütteln, ist aber so.
Bei idiotischer Dummheit kriegt man aber nur eine "Teilschuld". Mit Pferd leider mehrfach getestet.
Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen, die glücklicherweise auch bei Dummheit meinerseits zahlen würden.
Jedes System bringt seine Vor- und Nachteile. Pferde kriegen auch keine Auflagen. Der Grund warum ich im Zweifelsfall das Pferd vorschicke und meinen Hund abschirme.
Ehrlicherweise finde ich die Regelung bei Kindern blöder. Wenn ein Kleinkind mit Laufrad in meinen Zaun, Auto, was auch immer fährt und was kaputt macht, hat man als Geschädigter Pech gehabt.
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McChris hatte vor längerer Zeit mal ein Beispiel angebracht: Angetrunkene junge Männer sind über einen Weidezaun zu den dortigen Pferden gegangen; Beim Versuch eines der dortigen Pferde zu Reiten hat sich einer der Männer verletzt, der Halter der Pferde war vollumfänglich für den Schaden verantwortlich.
Das ist doch das beste Bsp. dafür wie unmöglich es ist, seine Tiere so zu halten, dass man niemals haftet. Soll ich meine Pferde nun in einer abgeschlossenen Voliere halten?
Da eine Gefährdungshaftung aber auch erstmal gar nichts mit Fehlern oder Schuld des Halters zu tun hat, muss man sich darüber recht wenig Gedanken machen, sondern einfach nur eine Versicherung abschließen. Den Kopf schütteln darf man trotzdem. Ich mache mir Gedanken wenn ich gegen 823 bgb verstoße oder speziell Hund gegen paragraf 3, Satz 1 HundeG SH.
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Man darf halt nicht vergessen als Hundehalter hat man viel mehr Freiheiten bis zu dem Moment in dem was schief läuft und es zu Auflagen kommt.
Dann gern auch nochmal das Beispiel Pferd. Darf im Straßenverkehr niemals* freilaufen. Darf nicht am Rad geführt werden. Je nach Bundesland gibt es dann noch Plaketten die man erst zahlen muss, bevor man mit seinem Pferd überhaupt raus darf. Reitverbote, ...
Was will man denn da noch einschränken? Dagegen sind Maulkorb und Leinenpflicht noch echte Freiheit.
*Müsste schauen ob es spezielle Ausnahmeregelungen für Weideumtrieb gibt. Aber normal spazieren gehen gehört nicht dazu.
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Diese Notwehr muss allerdings - wie beim Menschen auch - verhältnismäßig sein; Bei einer unverhältnismäßigen Notwehrüberschreitung hat dies auch Konsequenzen, für Hund und Halter
Stimmt in der Absolutheit so nicht, siehe § 33 StGB.
Gab es nicht mal sowas wie Eigenverantwortung? Ist hier wirklich ernsthaft der Pferdehalter dafür verantwortlich, wenn junge Männer ihr Hirn irgendwo verloren haben? Ist wirklich der Halter eines Hundes, welcher sich innerhalb eines Gartens befindet, aus dem der Hund nicht ausbrechen kann, schuld wenn der Halter eines anderen Hundes nicht in der Lage ist, seinen Hund davon abzuhalten, in einen fremden Garten einzudringen? Ist das wirklich Realität in unserem Rechtssystem? Dann wundert mich tatsächlich nichts mehr.
Es geht nicht um Schuld, in § 833 BGB ist die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Tierhalters geregelt.
Aus ähnlichen Gründen werden zb auch Baustellen mit Bauzäunen abgesperrt. Auch da geht es nicht um Schuld, sondern um eine potenzielle Gefährdung.
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Um mal eine Ausnahme anzubringen, wann ein Hund ohne Folgen tatsächlich auch Zubeißen darf:
Notwehr.
Wird man selber angegriffen, und der Hund verteidigt seinen Menschen, so wird dies gewertet als würde der Mensch sich selber verteidigen, und es wird als Notwehr eingestuft.
Diese Notwehr muss allerdings - wie beim Menschen auch - verhältnismäßig sein; Bei einer unverhältnismäßigen Notwehrüberschreitung hat dies auch Konsequenzen, für Hund und Halter.Kann!
Folgenlos ist imho sehr schnell daher geschrieben (du schreibst ohne Folgen tatsächlich) von dir!
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Gab es nicht mal sowas wie Eigenverantwortung? Ist hier wirklich ernsthaft der Pferdehalter dafür verantwortlich, wenn junge Männer ihr Hirn irgendwo verloren haben? Ist wirklich der Halter eines Hundes, welcher sich innerhalb eines Gartens befindet, aus dem der Hund nicht ausbrechen kann, schuld wenn der Halter eines anderen Hundes nicht in der Lage ist, seinen Hund davon abzuhalten, in einen fremden Garten einzudringen? Ist das wirklich Realität in unserem Rechtssystem? Dann wundert mich tatsächlich nichts mehr.
Es geht nicht um Schuld, in § 833 BGB ist die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Tierhalters geregelt.
Aus ähnlichen Gründen werden zb auch Baustellen mit Bauzäunen abgesperrt. Auch da geht es nicht um Schuld, sondern um eine potenzielle Gefährdung.
Die potentielle Gefährdung wird allerdings erst im dem Moment zu einer tatsächlichen Gefährdung, in dem der Zaun überstiegen wird. Ohne das könnte sich der Vorfall gar nicht ereignen. Ergibt für mich keinen Sinn.
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Das ist in allen möglichen Bereichen so mit der Gefährdungshaftung.
Mein Mann wurde mal mit dem Motorrad während des Überholvorgangs angefahren (die PKW Fahrerin wollte links in einen Feldweg rein und hat weder geblinkt noch nach hinten geschaut). 30% des Schadens musste er selber bezahlen. Gefährdungshaftung. Man geht grundsätzlich davon aus, dass von einem Motorrad eine höhere Gefahr ausgeht, als von einem PKW.
Das ist also nichts, was sich nur auf Tiere bezieht.
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ist es vollkommen ausreichend Auflagen zu verhängen und dem Halter die Chance zu geben es besser zu machen.
Ich sehe den Mehrwert nicht, dass der Besitzer und sämtliche Personen die vielleicht mal mit dem Hund Gassi gehen müssen zusätzlich z.B ein sauberes Führungszeugnis vorlegen müssen oder der Halter das zehnfache an Hundesteuer zahlen muss.
Es wurde hier jetzt ja auch mehrfach betont, dass die Einstufung keine Strafe sein soll, sondern ein Mittel zur Gefahrenabwehr.
Es gibt ja durchaus auch Bundesländer, die nicht nur nach Aktenlage einstufen, sondern auffällige Hunde und ihre Halter vom Amtsveterinär überprüfen lassen oder zum Wesenstest einladen. Um sich, zwar im Wissen um den Vorfall, auch noch einmal unabhängig davon ein Bild zu machen, welches Potential und welche Gefährlichkeit unter den momentanen Haltungsvoraussetzungen vom Hund ausgehen. Und aufgrund dieser Einschätzung werden dann bei Bedarf entsprechende Auflagen verhängt oder der Hund auch als gefährlich eingestuft. Möglich ist aber auch, dass es gar keine Auflagen gibt, weil davon ausgegangen werden kann, dass es unter den Voraussetzungen unwahrscheinlich ist, dass es noch einmal zu einem Vorfall kommen wird. Es geht doch um Gefahrenabwehr und nicht um Strafe. Warum sollte man einen Hund einstufen, der schon am Tag der Einstufung die Voraussetzungen dafür erfüllt, wieder ausgestuft zu werden. Das ist für mich Unsinn, keine Gefahrenabwehr, sondern Strafe. Und außer in NDS ist in jedem Bundesland eine Ausstufung meist nach einer Wartezeit möglich.
Hm, das klingt jetzt aber auch irgendwie simpler, als es für mein Empfinden in der Realität ist. Während Auflagen wie Maulkorb- und Leinenpflicht oft absolut sinnvoll und wichtig sind, so erschwert eine tatsächliche Gefahreneinstufung mit ihrem Rattenschwanz die Vermittlungschancen doch ganz massiv.
Eine Erteilung von Auflagen ohne Einstufung ist aber zumindest in manchen Bundesländern nicht mehr möglich. Entweder der Hund ist gefährlich, oder nicht - ohne Grauzonen.
Wenn Teil der Begutachtung Freilauf auf der beliebten Gassimeile inklusive Kontaktaufnahme von und zu Fremdhunden ohne Anleitung durch den Halter ist, wird's allerdings schon für viele Hunde eng. Wie viele Hunde haben ein Problem mit aufdringlichen Hunden? Mit pöbelnden Hunden? Mit gleichgeschlechtlichen Artgenossen?
Der Anspruch, dass die Hunde für eine solche Begutachtung jede Situation auch ohne Anleitung jederzeit flauschig meistern, ist schon sehr hoch angesetzt. Spätestens für Tierheime sehr ernüchternd, deren eingestufte Hunde kaum eine Chance auf ein neues Zuhause haben - egal wie nett und gut führbar manche von ihnen auch sein mögen.
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Ehrlicherweise finde ich die Regelung bei Kindern blöder. Wenn ein Kleinkind mit Laufrad in meinen Zaun, Auto, was auch immer fährt und was kaputt macht, hat man als Geschädigter Pech gehabt.
Ist tatsächlich häufig nicht mehr so :-) Gott sei dank!!
Kann ich aus erster Hand von unserer Tochter und unserer Haftpflichtversicherung berichten. Sie hat vor zwei, drei Jahren (ist jetzt 6) auch mal ein Auto blöd erwischt...
In unserer Versicherung z.B. sind auch solche Schäden abgesichert gewesen, obwohl wir (laut Gesetz, wie du schon geschrieben hast) eigentlich nicht hätten zahlen müssen.
Das war wirklich mega! Hätten es sonst natürlich aus eigener Tasche bezahlt... mit den Nachbarn den Ärger zu haben - das will man ja nun auch wirklich nicht. Deswegen sind wir dann auch für unsere beiden Hunde und die drei Pferde mit den Versicherungen zu der Edit: Eigenwerbung ist nicht erlaubt! gewechselt. Waren auch mehrere Leistungsunterschiede wie z.B. Leinenpflicht etc. ausgeschlossen.
Sonst macht das doch alles keinen Sinn
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