Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Ich fände es gut, wenn diese Aufteilung der Hunde weniger in gut und böse passieren würde, sondern man einfach bei Auffälligkeiten eines Hund-Halter Gespanns entsprechende Auflagen macht

    Ich kenne mich da nicht aus. In Deutschland ist es also so, dass der Hund erst eine offizielle Einstufung "gefährlich" bekommt/bekommen muss (z.B. je nach Kommune / Stadt verbunden mit höheren Steuern, nur Erwachsene dürfen ihn führen mit einwandfreiem Führungszeugnis etc.) und dann erst sind Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht möglich? Also eine Behörde kann nicht "nur" eine solche Auflage erteilen?

  • Ich finde Einstufungen ja generell schwierig, weil sie dem Hund dauerhaft anhaften, auch wenn dieser schon lange den Halter gewechselt hat oder im Tierheim sitzt. Ich fände es gut, wenn diese Aufteilung der Hunde weniger in gut und böse passieren würde, sondern man einfach bei Auffälligkeiten eines Hund-Halter Gespanns entsprechende Auflagen macht oder auch bei Notwendigkeit Überprüfungen veranlasst, die dann zu Auflagen führen können.

    Ich verstehe grundsätzlich absolut was du meinst.

    Ich fände es ja tatsächlich gut, dass ein eingestufter Hund bei einem neuen Besitzer zumindest nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit erhält, mit einem Wesenstest zu beweisen, dass er nicht mehr gefährlich ist. Diese Option fehlt zumindest in Bundesländern, die ich kenne.


    Andererseits verstehe ich durchaus, wenn ein Hund bei gewissen Vorfällen diese Chance nicht (mehr) bekommt.

    Ein Hund der bereits schwer geschädigt hat beispielsweise die Chance zu ermöglichen erneut schwer zu schädigen bei einer Unachtsamkeit durch den neuen Halter ist auch schwierig. Ich hoffe du verstehst wie ich das meine.

    Und dabei ist es mir egal, ob die Schädigung gegen einen Hund, Wildtier oder Menschen gerichtet war.

    die Auflagen sind da halt für die Gesellschaft der sicherere Weg.


    Ich fände aber eine Einzelfallbewertung je nach Vorfall auf eine zweite Chance auch nicht verkehrt. Nur die Frage, wo man da einfach eine Grenze ziehen kann und nicht wieder in Willkür endet.

  • Ich fände es gut, wenn diese Aufteilung der Hunde weniger in gut und böse passieren würde, sondern man einfach bei Auffälligkeiten eines Hund-Halter Gespanns entsprechende Auflagen macht

    Ich kenne mich da nicht aus. In Deutschland ist es also so, dass der Hund erst eine offizielle Einstufung "gefährlich" bekommt/bekommen muss (z.B. je nach Kommune / Stadt verbunden mit höheren Steuern, nur Erwachsene dürfen ihn führen mit einwandfreiem Führungszeugnis etc.) und dann erst sind Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht möglich? Also eine Behörde kann nicht "nur" eine solche Auflage erteilen?

    Das ist tatsächlich von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. In einigen Bundesländern werden durchaus auch Auflagen verhängt, ohne dass eine Gefährlichkeitseinstufung erfolgt, in anderen erfolgt die Einstufung sehr schnell und ist dann mit den entsprechenden starren Auflagen gekoppelt. Mein Gefühl ist, dass gerade die Bundesländer, die sich von den Listen verabschiedet haben, dieses System der gut/böse-Unterteilung verfolgen, während es bei den Ländern mit Listen eher noch die Unterteilung in die bösen Listenhunde und die anderen Hunde gibt, die dann auch entsprechend seltener als gefährlich mit allem PiPaPo eingestuft werden und es dann erstmal nur bei Auflagen bleibt.

  • Und dabei ist es mir egal, ob die Schädigung gegen einen Hund, Wildtier oder Menschen gerichtet war.

    die Auflagen sind da halt für die Gesellschaft der sicherere Weg.

    Gehen wir mal davon aus, der Hund hat im eigenen eingezäunten Garten die Katze des Nachbarn verletzt oder schlimmer. Welchen Sinn hat es zu verlangen, dass dieser Hund nur noch an kurzer Leine und mit Maulkorb ausgeführt wird? Warum muss ein Hund, der Hasen jagt, einen Wesenstest ablegen, der eigentlich nur überprüft, ob der Hund eine Gefahr für Menschen darstellt und bis dahin in der Innenstadt einen Maulkorb tragen?


    Mir geht es keinesfalls darum, dass man an bestimmte Hunde keine Auflagen koppeln sollte, das macht absolut Sinn und zwar auch nach Halterwechsel. Aber es macht für mich keinen Sinn diese Auflagen nicht individuell an die Problematik anzupassen und entsprechende Nachweise zu fordern, um Auflagen auch wieder aufzuheben.

    Häufig ist der Weg eines gefährlichen Hundes nämlich der, dass er diesen Stempel durch eine unzureichende Erziehung oder Aufsicht erhält und dann mehr oder weniger unvermittelbar im Tierheim oder einer anderen Einrichtungen landet. Es sind ja nicht nur die Auflagen Leine, Maulkorb, erhöhte Einzäunung. Jeder, der den Hund ausführt muss entsprechende Nachweise erbringen und eine Genehmigung der Behörde erhalten, dazu kommen erhöhte Steuern und Versicherung. Und alles das nur, weil der Vorbesitzer den Hund nicht an die Leine nehmen wollte oder keinen Bock hatte, sein Grundstück ordentlich einzuzäunen. Das ist es, was mich ärgert, dass es am Ende der Hund ist, der diese Einstufung weiter ausbadet.

  • Es geht um eine gefährlichkeitseinstufung und das ist ja losgelöst vom Leiden. Denn Leiden tut eine Maus auch aber ich habe noch nicht mitbekommen, dass ein Hund dafür eine Auflage bekommt.

    Aber ich sehe schon einen Unterschied in der Motivation, ob ein Hund jagdt oder einen potentiellen Sozialpartner tötet. Und auch bei einem Biss gegen einen Biss wir überprüft warum der Hubd gebissen hat, oder?

  • Und auch bei einem Biss gegen einen Biss wir überprüft warum der Hubd gebissen hat, oder?

    Tatsächlich eher OB er gebissen hat. Ist der Biss nachzuweisen, gibt es nur sehr enge Grenzen, wann der Biss nicht zu einer Gefährlichkeitseinstufung führen darf. Da liegt aber sehr viel im Ermessen der entscheidenden Behörde.


    Und nein, auch die Verletzung eines Artgenossen unter bestimmten Motivationslagen ist nichts grundsätzlich Unnatürliches.

  • Ich denke niemand wird etwas dagegen einzuwenden haben, wenn der Halter des Huskys Auflagen bekommt um den Hund in Zukunft anständig zu sichern.


    Ob er den Stempel "gefährlich" verdient hat ist eine andere Sache. Die Hundegesetze geben dies in der Regel her und er wird wahrscheinlich obligatorisch als gefährlich eingestuft.


    Letztendlich unterscheidet diesen Hund von tausenden anderen Hunden aber lediglich, dass dieser mindestens einmal nicht richtig gesichert wurde.

    Dino hat es eigentlich sehr gut zusammengefasst, tausende andere Hunde sind dann genauso gefährlich wie der im Beispiel (meiner würde sicher auch Rehen hinterher, wenn er die Möglichkeit hätte … aber die gebe ich ihm nicht).


    Wenn man konsequent ist, müsste man also noch viele weitere Rassen auf die Liste packen (oder wofür es hier auch immer mal Verfechter gab: pauschal alle Hunde für gefährlich erklären, weil haben Zähne und können beißen … und wenn sie nur Mäuse jagen, ist das nicht weniger Leid und „gefährlich“). Danke Einstein51

  • Dino hat es eigentlich sehr gut zusammengefasst, tausende andere Hunde sind dann genauso gefährlich wie der im Beispiel (meiner würde sicher auch Rehen hinterher, wenn er die Möglichkeit hätte … aber die gebe ich ihm nicht).

    Aber das ist doch der Knackpunkt. Wird der Hund auffaellig und erwischt, kann er eingestuft werden. Ob der das Karnickel jagt oder einen Artgenossen beisst, ist egal. Btw. haengt beim 'Karnickel jagen' oft noch viel mehr dran. Der Hund einer Bekannten war immer jagen und das erfolgreich. Es wurde nichts gemacht. Bis das Vieh auf der Autobahn stand!

    Und sorry, aber fuer mich sind Rehe nicht weniger Wert als andere Hunde. Keine Ahnung wieso das manche Menschen anders sehen (und ja, meine duerfen nicht mal Maeuse jagen!).


    Zig Hunde sind nicht auffaellig, WEIL ihre Menschen sie entsprechend fuehren und ggf. sichern.

    Sollen jetzt alle Hunde, die auffaellig wurden und erwischt wurden, keine Auflagen bekommen, weil tausend andere Hunde unaeuffaellig sind?


    Hier bei uns ist bei wildernden Hunde fast nie der Grund eine Verkettung ungluecklicher Umstaende. Hier sind es fast immer Hunde, deren Ar****-Haltern es entweder egal ist oder aber sie freuen sich (dann isser immer so schoen muede).

  • Stilles Wasser Ich verstehe nicht so richtig, wofür oder wogegen du gerade argumentierst. Geht es dir ausschließlich um das Wort "gefährlich", nicht um mögliche Auflagen?
    Ich denke, dass alle, die hier gesagt haben, dass ein Hund, der wildern geht, gefährlich ist, natürlich der Meinung sind, dass nach dieser Definition sehr viele Hunde potenziell gefährlich werden könnten. Das ist aber kein Widerspruch. Diese Hunde werden eben davon abgehalten, gefährliches Verhalten auszuleben und deswegen kommt es zu keiner Verwirklichung der Gefahr.

  • Sollen jetzt alle Hunde, die auffaellig wurden und erwischt wurden, keine Auflagen bekommen, weil tausend andere Hunde unaeuffaellig sind?

    Doch, natürlich gehört Wilderei bestraft, aber da sollte es doch in erster Linie den HH treffen und nicht dem Hund das ganze Leben zerstört werden. Fand die Vorschläge von *Sascha* ganz gut, dass man das alles differenzierter betrachten sollte bzw. es bei neuen Haltern auch eine 2. Chance geben könnte.


    Und sorry, aber fuer mich sind Rehe nicht weniger Wert als andere Hunde. Keine Ahnung wieso das manche Menschen anders sehen (und ja, meine duerfen nicht mal Maeuse jagen!)

    ... und meiner darf das auch nicht und ich habe nie gesagt, dass Rehe weniger wert sind oder dergleichen.

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