Hier gibt es doch ein paar Vermieter/innen, oder?
Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet, natürlich mit Mietvertrag. Darin steht, dass die Miete zum 1. jeden Monats im Voraus zu bezahlen ist. Auf Wunsch der Mieterin haben wir das schon auf den 10. des Monats geändert (händisch dazu geschrieben).
Jetzt kommt sie heute (12. Mai!) und möchte, dass rückwirkend ab Mai der Zeitpunkt der Mietzahlung auf den 15. des Monats geändert wird.
Kann sie das einfach so verlangen? Also natürlich mit neu datiert unterschriebenem Mietvertrag, das setze ich voraus, aber doch, wenn überhaupt, erst ab Juni, oder? Muss ich das hinnehmen?
Also alles in allem - ist blöd für sie Mieterin. Aber erstmal nicht dein direktes Problem.
Jetzt kommt allerdings ein ABER! Du hast nicht viel Spielraum. Klar du kannst ihr jedes mal eine Mahnung schicken. Eine Räumungsklage einzuleiten um sie los zu werden, dafür reicht das m.W.n. erst, wenn mindestens 2 volle Monatsmieten im Rückstand sind. Sofern du das willst.
Also alles in allem. Klar ist es nicht deine Baustelle. Aber wird irgendwie doch zu deiner, weil du nicht viele Optionen hast. Wenn du allerdings den Mietvertrag ändern würdest, kann es zu höheren Zahlungsrückständen kommen, bevor du reagieren könntest. Weil du ja schon allein dadurch eine Zahlungsfrist von 30 Tagen anbietest.
Edit: Zumindest in Deutschland so!