Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • >ChaozzQueenz<

    Man kann ja die Berichterstattung aus GB ohne Weiteres nachvollziehen.

    Ich halte es einfach für einen gefährlichen Irrglauben, dass nur Hunde so ‚entgleisen‘ können, die Böses erlebt haben.

    Ich habe schon von Gebrauchshundlern hier im Forum gelesen, dass manche Linien ihrer Rassen ‚nicht sauber‘ sind, das finde ich bei unkontrollierten Zuchten mit dem Ziel des ‚krassen Hundes‘ sehr plausibel.

    Ich schrieb ja entweder sie wurden dazu gemacht oder sie müssen schon vorher Anzeichen gezeigt haben, dass sie nicht sauber sind.

    Man sieht ja auch bei zum Beispiel Rassen mit Wachtrieb oft in sehr jungem Alter Tendenzen dazu. Deshalb bezeifel ich dass ein Hund der immer ein absolutes Lamm war irgendwann ohne jeglichen Grund ausrastet.

    Das wollte ich damit sagen.

  • Ich drücke Euch die Daumen.

    Bei dem speziellen Vorfall aus dem Artikel ist noch zu sagen, dass der aus April 2023 war und schon mehrfach in der Presse thematisiert wurde. aktuell wieder wegen des Urteils.

  • Hier erlebe ich oft , dass in den sog. XXL bullys Dogo Argentino drin ist. Und das gibt m.e. so nem richtig üblen wesenssmix aus stoisch aber giftig wenn's kippt. Bisschen Wie die Ami Doggen. Ich finde das bringt die besondere Gefährlichkeit in die Masse.

  • Das Thema was bei dieser "Rasse" so falsch läuft wurde schon mehrfach ausdiskutiert, da lässt sich genügend zu finden wenn man hier im Thread mal durch liest.

    Kurz zusammengefasst etwa so :

    Grottenhafte Zucht gemixt mit kaputtem Körper und gewisser Genetik, viel Inzucht dabei, viel entsprechendes Klientel dabei, hier und da in gewissen Linien is das ganze auffallend "durch geknallt" und die Leuts dachten sich sch drauf züchten wir einfach weiter mit ( und kehrt es scheinbar auch hier und da unterm Teppich).

    Gibt genug Leute die sagen diese Hunde sind "bullshit", nicht um die Hunde als solche abzuwarten sondern weil es wunderbar beschreibt was man da alles an genetischem Müll produziert hat.

  • Wenn das Vet-Amt eingebunden wird und der Hund tatsächlich mit 3 Jahren bereits so gefährlich ist, kann die Einwilligung von amtswegen erteilt werden und dann darf er eingeschläfert werden.

    Das entscheidet die jeweilige Ethikkomission. Das darf kein Amtsarzt allein entscheiden bzw. erst nach einem Gutachten durch einen veterinärmedizinischen Verhaltenstherapeuten.

    Ansonsten

    Zitat

    2. Die Zulässigkeit der Tötung eines Hundes beurteilt sich nach § 17 Nr. 1 TierschG und kommt aufgrund dessen Gefährlichkeit nur in Betracht, wenn die Gefährlichkeit auf nicht therapierbare Ursachen zurückzuführen ist, die von dem Hund ausgehenden Gefahren weiterhin als groß zu bewerten sind und keine Möglichkeit besteht, die Gefahrenlage durch Vorkehrungen zur Haltung des Hundes auf ein hinnehmbares Maß zu reduzieren.


    Kommt tatsächlich aufs Bundesland an.

    In NRW ist die Anordnung der Euthanasie durch die OrdB möglich; § 12 Abs. 3 LHundG NRW. Hierzu benötige ich (neben dem Vorliegen der gesetzlichen VSS) "nur" die Stellungnahme eines AmtsTA, keine Kommission.

  • Tatsächlich finde ich es völlig unverständlich, dass es in D anscheinend kaum möglich ist, einen gefährlichen oder auch nicht vermittelbaren Hund einzuschläfern.

    Schon eine extreme Klassengesellschaft die Tierhaltung

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