Import eines Hundes ohne TW Impfung

  • Hat jemand eine Ahnung, in welcher Höhe sich in diesem Fall das Bußgeld beläuft? Genannt wurde "auf jeden Fall dreistellig". Das Land, aus dem importiert wurde, ist TW frei, die Zuchtstätte ist seriös und der Hund hat FCI Papiere. Hund ist in Quarantäne im eigenen Haus und darf das nähere Wohnumfeld nicht verlassen. TA hat das VetAmt informiert.


    Und nein, es ist keiner unserer Hunde. Ich frage für eine Freundin :smiling_face:

  • Freundin von mir hat eine Hündin aus dem Tierschutz, deren Papiere sich im Nachhinein als absurd falsch rausstellten - und bei der deswegen nicht nachgewiesen werden konnte, ob sie gegen TW geimpft war.


    Strafe zahlen musste weder sie noch die Orga - aber (und das lässt sich vielleicht auf die Situation deiner Freundin übertragen) bei der Frage welche Art Quarantäne und wo, wie lange Quarantäne, Nachimpfung, wie viele Impfungen... war sehr viel im Ermessen des zuständigen Amts.

  • Ob seriöse Zuchtstätte mit FCI Papieren oder nicht, interessiert m.W. kaum.

    Zumindest war dies im Frühjahr bei einer weitläufigen Bekannten von mir so. Auch bei ihr ging eine Meldung vom TA ans Vet Amt (BL Brandenburg).

    Da sie glaubhaft machen konnte, dass der Hund bis zum Zeitpunkt der Anzeige (drei Tage nach Ankunft) den eigenen häuslichen Bereich nicht verlassen hatte, wurde Eigenquarantäne zugestimmt.

    Ihre eigene ....heit (man muss Neulinge unbedingt via fb/Insta minutiös anpreisen, inkl. bebildeter Anreise und TA Besuch |) ) hat sie schier die Abnahme des Hundes gekostet, am Ende waren es 'nur' knapp 1100€ Bußgeld.


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    Der Welpe/Hund deiner Freundin wurde ungeimpft, bzw. nicht unter Einhaltung der 21 Tage nach DE eingeführt?

  • Ich kenne einen Fall, da musste rund 1900 Euro Bußgeld bezahlt werden - und empfand das als viel zu wenig.


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    Joa, die Zuchtstätte ist offensichtlich absolut seriös :see_no_evil_monkey:

    Das geht gar nicht, einem Welpen - und schon dreimal nicht aus eigener Zucht - dem Risiko auszusetzen, irgendwo in Quarantäne sitzen zu müssen. Ich als Züchter würde den Welpenkäufern bei so einer Idee einen Vogel zeigen und finde gut, dass TÄ das melden.

  • Naja. Ich weiß ja nicht, ob Züchter überall auf der Welt sich mit allen Einfuhrbedingungen anderer Länder auskennen müssen.

  • Zumindest in Europa gibts so gut wie kein Land mehr das eine Einfuhr ohne TW erlaubt.

    Und ja, wenn ich einen Hund ins Ausland verkaufe, muss ich mAn die Importregelungen kennen..




    Was passiert usw. ist abhaengig vom Amt. Und dann mEn auch aus welchem Land der Welpe/Hund kommt!!

  • Das hiesige Vet.amt beschlagnahmt generell illegal importierte Hunde (egal ob mieser Welpenhandel aus dem Osten, oder superduper Auslandszüchter), die Quarantäne wird im Tierheim abgesessen, die Pensionskosten etc. dem (Noch- bzw. Ex-)Besitzer in Rechnung gestellt (+ Bußgeld). Der Hund wird nach der Quarantäne vom Tierheim an neue Besitzer vermittelt.
    Von daher hat deine Freundin noch Glück, dass sie den Hund behalten kann.....

  • Naja der TA muss es halt melden.


    Deswegen lassen schlaue Züchter die neuen Besitzer nicht im neuen Land gegen TW impfen sondern es wird später nochmal im Ursprungsland geimpft.


    Damit ist es praktisch nicht zurückverfolgbar und die ganzen Mechanismen sind hinfällig.


    Führt dazu, dass der normale Besitzer bestraft wird, weil er es nicht checkt und die, die es umgehen wollen, es sowieso simpel umgehen können.


    Ist nicht wirklich gut durchdacht die Vorschrift.

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