Könnte unter Jagdausübung fallen, schätz ich...... Und ist damit, wenn man nicht Jäger ist, Wilderei..... Egal, welches Tier da getötet wird.
Wilderei bezieht sich nur auf das Wild das dem Jagdgesetz unterliegt.
Der Schutz, und damit auch das Töten, aller anderen Wildtiere ist im BNatSchG geregelt, nicht im StGB.
Haustiere ist wieder was anderes, da greift das TierSchG.
Danke für die Erklärung ;-)